Listenhunde in Berlin Von Beförderung ausgeschlossen!!!!!!!

Rottilove

20 Jahre Mitglied
Hallo !
Jetzt gehts weiter in Runde Zwei in Berlin.


ACHTUNG, WICHTIGE MITTEILUNG!

Berliner "Listenhunde" sind ab sofort von der Beförderung mit öffentlichen

Verkehrsmitteln ausgeschlossen!

Alle Hunde, die größer als eine Hauskatze sind, müssen einen Maulkorb tragen!

Stadtentwicklungssenator Peter Strieder stimmte mit Schreiben vom 6.2.2001

den nachstehenden Beförderungsbedingungen des Gemeinsamen Tarifs der im

Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg zusammenwirkenden Verkehrsunternehmen

(VBB-Tarif, Amtsblatt für Berlin Nr. 32 vom 20. Juli 2000/ABl S. 2541) zu.

Hier der Wortlaut in Abschrift aus dem Berliner Amtsblatt:

"§ 12 Beförderung von Tieren:

Kleine Hunde (bis zur Größe einer Hauskatze/eines Hauskaters) oder andere

kleine Haustiere dürfen mitgenommen werden, sofern diese Tiere in geeigneten

Behältnissen (Käfigen, Transportboxen, Reisetaschen o.ä.) auf dem Schoß

gehalten werden oder wie Handgepäck oder Traglasten untergebracht werden

können.

Darüber hinaus dürfen große Hunde angeleint mitgenommen werden, wenn nach der

Beurteilung des Betriebspersonals genügend Platz vorhanden ist. Diese Hunde

müssen einen Maulkorb tragen. Durch Bekanntgabe im Fahrplan kann die

Mitnahme von Hunden in bestimmten Verkehrsmitteln ausgeschlossen werden.

Die Mitnahme von Hunden mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit

ist in allen Verkehrsmitteln ausgeschlossen. Die dazu zählenden Hunderassen

sind im Land Brandenburg durch die "Hundehalterverordnung" vom Juli 2000 in

der jeweils gültigen Fassung und im Land Berlin durch die "Berliner

Hundeverordnung" vom 5. November 1998 in der jeweils gültigen Fassung

festgelegt. Werden bei der Beförderung dieser Hunde beide Bundesländer

befahren, sind die Bestimmungen der Verordnung maßgeblich, die im jeweiligen

Bundesland gilt."

Diese Beförderungsbedingungen sollen ab 2. März 2001 in Kraft treten!

Es sollte von allen Berliner Initiativen und Vereinen (möglichst gemeinsam)

über entsprechende Protestaktionen nachgedacht werden.

Hund und Gesellschaft e.V. -

28. Februar 2001


Sabberbacke Zeus und Familie
 
  • 28. März 2024
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Hi Rottilove ... hast du hier schon mal geguckt?
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Hallo Zeus,

drehen die jetzt ganz am Rad??? Das darf ja wohl nicht wahr sein...

Wütende Grüße
Ev

Ich halte zu euch,
euer Dean
 
In Stuttgart dürfen Listenhunde auch nicht mehr in öffentlichen Verkerhrsmitteln mitfahren.
 
redface.gif
na toll, die spinne ja wohl total. gabs da nicht mal sowas, von wegen beförderungspflicht?

blinky.gif
 
Hallo,

ich versteh diese Hyperreaktion überhaupt nicht mehr

Kennt einer von Euch Beispiele, wo es zu Beissvorfällen in Bus oder Bahn kam? Gibt es hierzu eine Statistik oder ähnliches.

Ich bin vor allem mal gespannt, ob nun endlich die Besitzer der Pudel- und Cockerfraktion und ähnliche Größen aufschreien, weil sie ihren Hunden Maulkörbe anziehen müssen. Aber irgendwie glaube ich, daß die das gar nicht so ernst nehmen.

Und dann ist da noch die andere Frage, wie es umgesetzt wird. Teenie mit listenhundähnlichem Mischling fliegt raus und Mutti mit Pudel ohne Maulkorb,na ja, da drückt man da ja wohl die Augen zu.

Krass, ich weiß, bin einfach stocksauer angesichts so einer Überheblichkeit.

Ist echt nicht mehr schön hier
es grüßt Euch


Elke mit Shari
 
Soll wohl heißen, daß an der Berliner Stadtgrenze dann einige Fahrgäste mit ihren Hunden aussteigen müssen weil diese Hunde im Land Brandenburg nicht mehr befördert werden?
Ich kann mir immer noch nicht vorstellen, daß diese Regelungen irgendeinen rechtlichen Bestand haben könnten.

watson
 
Also, wenn der Hund nen Maulkorb trägt, dann geht von ihm doch kaum eine Gefahr aus (nur durch anspringen). Anspringen jedoch kann auch ein anderer großer Hund (vielleicht größer als Pit & Co.) der nicht auf der Liste steht.

Warum werden da Rassen ausgeschlossen? *nix versteh* Maulkorbpflicht in Bussen und Bahnen, toleriere ich.

In Hamburg (so wurde mir von Babylon gesagt) steht seit 19 Hundertschießmichtot, dass JEDER zu befördern ist, solange er sich an die Vorschriften hält (also Maulkorb und Leine) Vielleicht kann Babylon da was rausfinden? *schiel zu Baby*.

Berliner und Brandenburger, versucht doch mal an die Beförderungspflichten ranzukommen (müsste doch möglich sein) und dann zu schauen, ob die nicht gesetzeswidrig handeln.

Liebe Grüße

Sunny
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Melanie & Staff-Bull Darius

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Noch mehr Diskriminierung gibt es ja schon garnicht mehr. Dass heißt ich laufe ab morgen mit meinem Hund??
Da ich kein Auto besitze frage ich mich ernsthaft wie komme ich nun zum Tierarzt oder ins Hundeauslaufgebiet( das 1 Std Fahrweg benötigt) Somit ist doch diese HuVo nicht meht tragbar. Reinste Schikane und Geldschneiderei. Alle Prüfungen umsonst??Es hieß Passanten fühlen sich belästigt und bedroht,obwohl unsere Hunde Maulk. tragen. Wenn ich mich von Passanten belästigt und bedroht fühle wer hilft mir da? kein Schw... Diesen Rechtstaat kannst du echt abhaken. Anja
 
Besondere Beförderungsbedingungen
für das Linienverkehrsangebot der BERLIN LINIEN BUS GmbH

Es gelten die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen vom 27. Februar 1970 und die Besonderen Beförderungs-bedingungen für den Omnibuslinienverkehr von und nach Berlin. Sofern ausländische Beförderungsunternehmen tätig sind, gelten, soweit nicht das Recht der Europäischen Union gilt, jeweils die nationalen Vorschriften. Die Berlin Linien Bus GmbH und ihre Vertretungen treten in allen Fällen nur als Reisemittler auf und haben keine eigene Haftung. Vielmehr haftet ausschließlich der jeweilige Beförderer.

1. Fahrausweis
Jeder Reisende muß im Besitz eines gültigen Fahrausweises sein. Der Anspruch auf Beförderung besteht, soweit nach den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes und der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsvorschriften eine Beförderungspflicht gegeben und eine vorherige Platzreservierung bei der zuständigen Reservierungsstelle erfolgt ist. Für die Hinfahrt wird diese im Regelfall beim Kauf des Fahrausweises durch das Reisebüro vermittelt. Die Reservierung der Rückfahrt kann auch mit Postkarten vorgenommen werden, die beim Fahrpersonal zu erhalten sind. In diesem Fall gilt ein Platz als reserviert, wenn die Postkarte spätestens vier Tage vor Reiseantritt der zuständigen und im Fahrplan genannten Reservierungsstelle zugegangen ist.
Die Fahrscheingültigkeit beträgt für Einzelfahrscheine zwei Monate und für Rückfahrscheine vier Monate. Die genannten Fristen beginnen mit dem Ausstellungsdatum. Die Fahrscheine sind nicht übertragbar.

2. Fahrpreisermäßigungen
Bitte beachten Sie die Veröffentlichung bei den einzelnen Linien. Sofern im jeweiligen Fahrplan nichts anderes bestimmt ist, reisen Kinder bis einschließlich 3 Jahre ohne Sitzplatzanspruch frei. Hierbei gilt die Beschränkung, daß nur ein Kleinkind pro Reisendem frei befördert wird.

3. Schwerbehinderte
Schwerbehinderte erhalten keine besondere Ermäßigung, jedoch wird bei Vorlage eines Schwerbehindertenausweises die Begleitperson im nationalen Verkehr frei befördert, wenn die Notwendigkeit ständiger Begleitung im Ausweis des Schwerbehinderten verzeichnet ist. Die Begleitperson ist bei der Platzreservierung unbedingt mit anzugeben.

4. Hunde
Für Hunde gelten – unabhängig von deren Größe – die Preise des „Super-Spartickets“ bzw. der Ermäßigungsstufe „E2“, ggf. auch der „Jubelpreis“ (Tarif HU) bzw. der „Spartarif“ (Tarif H1).
Die Beförderung von Hunden und anderen Tieren auf Sitzplätzen ist aufgrund gesetzlicher Bestimmungen untersagt. Eine Beförderung von Tieren ist nur im nationalen Verkehr möglich.

5. Gepäck und Beförderung von Sachen
Für normales Reisegepäck, ausgenommen Handgepäck, ist pro Gepäckstück eine Gepäckgebühr von DM 2,–– am Omnibus zu entrichten. Ab dem 3. Gepäckstück wird eine erhöhte Gepäckgebühr von DM 4,–– je Gepäckstück erhoben. Die Haftung ist auf DM 2000,–– pro Reisenden begrenzt. Das aufgegebene Gepäck ist sofort nach Erhalt auf eventuelle Schäden zu untersuchen. Im Schadensfall ist dies dem Fahrpersonal sofort zu melden. Spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden.
Die Mitnahme von sperrigen Sachen wie Kinderwagen, Fahrrädern, Rollstühlen, Schlitten usw. ist nur nach besonderer vorheriger Anmeldung und Bestätigung des Beförderungsunternehmens möglich. Für die Beförderung von Fahrrädern wird pro Strecke ein Betrag von DM 20,– im nationalen und von DM 50,– im internationalen Verkehr erhoben. Ein Beförderungsanspruch besteht hierfür nicht. Eine Beförderung von Fahrrädern ist für unsere osteuropäischen Verkehre grundsätzlich nicht möglich.
Im Fall des Verlusts bzw. Beschädigung von im Rahmen des „Kurierdienstes“ zu befördernden Sachen wird bis zum Höchstbetrag von DM 2000,–– gehaftet.
Für die Gepäckbeförderung im internationalen Verkehr gelten teilweise abweichende Bedingungen, die den Fahrplanveröffentlichungen entnommen werden können.

6. Fahrpreiserstattung
Von dem nach § 10 der Allgemeinen Beförderungsbedingungen zu erstattenden Betrag wird ein Bearbeitungsentgelt sowie eine etwaige Überweisungsgebühr abgezogen.
Eine Erstattung für verlorengegangene Fahrscheine ist nicht möglich!

7. Rücktritts- und Stornogebühren für den internationalen Verkehr
Die Bearbeitung von Reservierungen für den internationalen Verkehr ist mit einem außerordentlichen Bearbeitungsaufwand verbunden. Wir mußten uns daher dazu entschließen, Fahrgäste, die von einem bestätigten Beförderungsvertrag zurücktreten mit folgenden pauschalierten Gebühren an diesen Kosten zu beteiligen:

a) Bei Rücktritt bis 7 Tage vor Reiseantritt hat der Fahrgast eine Gebühr von DM 10,–– zu entrichten.
b) Tritt der Fahrgast innerhalb von 6 bis 3 Tagen vor Reisetermin vom Beförderungsvertrag zurück, ist eine Gebühr in Höhe von 30% des Fahrpreises, höchstens jedoch DM 30,–– zu entrichten.
c) Erfolgt der Rücktritt weniger als drei Tage vor Fahrtantritt, wird eine Gebühr von 50% des Reisepreises, höchstens jedoch DM 50,–– erhoben.
d) Wird die Reise nicht angetreten, wird eine Gebühr in Höhe von 50% des Fahrpreises erhoben.
e) Tritt der Fahrgast von einer gebuchten Rückfahrt zurück, wird eine Gebühr in Höhe von 50% des Betrages fällig, um den der Preis für die Hin- und Rückfahrt den Fahrpreis für die einfache Fahrt übersteigt. Derartige Fahrscheine sind grundsätzlich an BERLIN LINIEN BUS GmbH unter Angabe der Bankverbindung des Kunden einzusenden.
f) Umbuchungen sind wie Stornierungen zu behandeln.

8. Sonstiges
Von diesen Bestimmungen abweichende oder ergänzende Regelungen gelten entsprechend den Veröffentlichungen für einzelne Linien oder Leistungen. Die aufgeführten Fahrpläne stellen lediglich Auszüge aus den jeweiligen Genehmigungsurkunden dar. Sie dienen ausschließlich werblichen Zwecken. Bei internationalen Verkehren ist der Fahrgast für die Einhaltung der Paß-, Visa- und Zollvorschriften etc. selbst verantwortlich.
Werden gebuchte Sitzplätze nicht bis spätestens 5 Minuten vor Abfahrt eingenommen, so können diese anderweitig vergeben werden.
Vorsorglich machen wir darauf aufmerksam, daß es bei der datumsabhängigen Technologie im Zusammenhang mit der Jahrtausendwende zu Unregelmäßigkeiten kommen kann. Wir unternehmen alles, um jegliche Störungen zu vermeiden.
Die Paß- und Bahncard-Angebote der Deutsche Bahn AG haben für die hier veröffentlichten Verkehre keine Gültigkeit.

gefunden bei:


vielleicht hilft das weiter?

Sunny
dalschmalz.gif



Melanie & Staff-Bull Darius

Mail to: SunnyHH@gmx.net
oder : Sunny73@t-online.de

[Dieser Beitrag wurde von Sunny73 am 01. März 2001 editiert.]
 
Ich hatte es schonmal reingesetzt! Aber aus aktuellem Anlass...

Ich finde dies eine riesen Sauerei!
Wenn Protestaktionen kommen werde ich mich melden!

Gruß
dog-aid
 
watson: Mit den genannten Hunden darfst Du auch nicht mehr auf den Bahnsteig!!!

ich dürfte nicht einmal mehr Freunde vom Bahnhof abholen!!!
 
Hallo !
Vielleicht bringt es was wenn wir auch dort die Mailbox ein bißchen füllen, damit sie sehen wieviel an Fahrgeld ihnen verloren geht. Denn ich werde vermeiden, Busse und Bahnen zu benutzen ob mit oder ohne Hund.
Und hier Anschrift sowie mail-Addy von der BVG(Berliner VerkehrsBertriebe)


Unsere Anschrift


Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Anstalt des öffentlichen Rechts
Potsdamer Straße 188
10783 Berlin

Rund um die Uhr stehen die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter des BVG-Call-Centers unseren
Kundinnen und Kunden zur Verfügung.

19449
Auf jede Frage eine Antwort.
Tag und Nacht. Rund um die Uhr.
Auch am Wochenende.
Das BVG Call Center

Das BVG Call Center bietet Ihnen rund um die Uhr Auskünfte zum öffentlichen Personennahverkehr in Berlin und Brandenburg sowie zur BVG:

- Individuelle Fahrtrouten
- Fahrtroutenempfehlungen und Tarifinformationen
- Streckeninformationen und Umleitungsmaßnahmen
- Service für unsere Abonnementkunden
- Qualität und Kundendienst der BVG
- Mietfahrzeuge und Service
- Touristikinformationen
- BVG-Werbung an Verkehrsmitteln, Litfaßsäulen, Wartehallen und Großflächen

Telefon: 030/19 44 9
Telefax: 030/256 49 256
e-mail: info@bvg.de

Unsere Hausvermittlung erreichen Sie unter: 030/256-0


fahrinfo online

Hilfe und Auskunft für die Benutzung von fahrinfo online erhalten Sie unter fahrinfo@bvg.de


Mit immer noch mächtig sauren Grüßen


Sabberbacke Zeus und Familie
 
Das ist doch wohl eine absolute bodenlose Frechheit. Ich wohne in Berlin und als ich eben die Zeitung aufgeschlagen habe, dachte ich, ich bin im falschen Film. Wie soll ich denn jetzt meinen Hund befördern??? Spinnen den die?? Ich habe alle Auflagen erfüllt und jetzt darf ich nicht mal mehr mit Maulkorb fahren. Geben mir die Geld um einen Führerschein zu machen, damit ich mit meinem Hund durch die Stadt kommen?? WAs soll das?? Einfach so ohne vorher was zu sagen. Sch... Politiker. Was kann man dagegen machen??
 
Hallo!
Habe an die BVG mal ne nette mail geschickt.
Werde versuchen sie hier mal abzubilden. Vielleicht könntet ihr ähnliche Mails senden.
Guten Tag!

Wie heute erfuhr werden sogenannte "Listenhunde " nicht mehr bei ihnen befördert.
Ich würde gerne wissen wie sich das mit den Allgemeinen Beförderungsbedingungen vom 27.02.1970 vereinbaren läßt.
Außerdem würde ich gerne wissen, wie das jetzt läuft . Ich bin im Besitz eines Rottweilers der den Wesenstest bestanden hat und außerdem habe ich eine 18 Monate alte Tochter. Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, darf ich nur dann mit meiner Tochter und den Hund einsteigen wenn das Betriebspersonal der Meinung ist das genügend Platz vorhanden ist. Was ist wenn ich an an einen Hundehassenden Kollegen gerate, darf ich dann trotz angelegten MK meines Hundes mit meinen kleinen Kind z.Bsp. im Regen stehen bleiben? Wie soll das durchgesetzt werden da ja Pudel auch die Größe einer Hauskatze überschreiten und dem nach auch mit Maulkorb in Bus und Bahn geführt werden müssen, wird das bei diesen Rassen auch so streng kontrolliert wie bei anderen größeren Rassen ( Schäferhund, Rottweiler, Dobermann...)?
Oder wird da noch ein Auge zugedrückt, weil " der kleine ist ja so süß der macht doch gar nichts" das ist für mich Dikriminierung pur.
Ich finde das wirklich sehr bedauerlich das sie mit ihren Unternehmen, das 2 Klassen System der Hundebesitzer noch unterstützen.
Ich für meinen Teil bin froh das wir auch ein Auto besitzen und nicht wirklich auf sie angewiesen sind.
Denn ich für meinen Teil werde , wie so viele andere Hundebesitzer auch es meiden ihre Beförderung in Anspruch zu nehmen ob mit oder ohne Hund.

Ich war mal BVG- Nutzer!
( Hier sollte eigentlich das Bild meines Hundes sein*g*)
Es gibt ein paar Tausend Hund in Berlin, denken sie mal darüber nach.....

Mit freundlichen Grüßen
J.Kuligowski

Viele liebe grüße

Sabberbacke Zeus und Familie
 
Hallo,

ich glaube nicht mehr. daß mails etwas bringen.
Erinnert ihr euch an Martin Luther King?
Was ich machen würde: So viele Besitzer von Listenhunden zusammentrommeln wie ich kann, und dann geschlossen mit den Hunden die Busse entern! Was wollen die denn dann schon groß machen??? Alle verhaften?? Bei mehreren Hundert Leuten schwierig! Und eine solche Aktion käme bestimmt in die Presse. Das wäre doch mal wirklich eine legale Aktion für gewaltfreien Widerstand.
Leider wohne ich zu weit weg von Berlin. Gibt es nicht jemanden, der so etwas organisieren könnte??

Kämpferische Grüße
Alexis

asthanos.gif
 
Hallo Alexis,

Solange alle bezahlen dürfte es kein Problem sein, wobei ich mir nicht sicher bin, ob die Busfahrer nicht nur EINEN Hund ZUR ZEIT fahren lassen dürfen. (Wie mit Fahrrädern auch).

Liebe Grüße

Sunny
dalschmalz.gif



Melanie & Staff-Bull Darius

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Hallo Sunny,

na, ob die nur einen Hund fahren lassen dürfen, ist doch dann eh wurscht. Es geht ja schließlich um Widerstand.
wink.gif

Übrigens sollten die Hunde mit MK-Pflicht diesen auch tragen, damit den Haltern nicht auf diesem Wege ein Strick gedreht werden kann.

Liebe Grüße
Alexis

asthanos.gif
 
Alexis, ich wollte das in Hamburg auch mal versuchen, bin aber ehrlich gesagt zu faul allein durch die Gegend zu gurken und dann auch noch mit Bus und Bahn *ibäääh* Aber testen möchte ich es schon...*fg*... und wehe die Busfahrer spuren nicht....

Liebe Grüße

Sunny
dalschmalz.gif



Melanie & Staff-Bull Darius

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Hallo Kai,

meinte damit die Hunde, die in Berlin befördert werden, in Brandenburg aber nicht.
Es ist so oder so aber eine riesen Sauerei!

watson
 
BERLIN

Kampfhund- Verbot in Bus und Bahnen


Von Susanne Kröck und Katrin Pfeifer

Auch mit Maulkorb und Leine gilt ab morgen: Kampfhunde wie Pitbulls, aber
auch Dobermänner oder Rottweiler raus aus BVG, S-Bahn, Bussen und Bahnen
in Brandenburg. "Das haben alle 35 Unternehmen im Verkehrsverbund
Berlin-Brandenburg so gewollt", begründet dessen Sprecherin Ingrid Kudirka
die jetzt geänderten Beförderungsbedingungen.
Bei der S-Bahn werden jetzt "Steckbriefe" für die Mitarbeiter vorbereitet:
Infos mit Hunde- Fotos für die Mitarbeiter. "Wir werden höflich, aber
bestimmt Fahrgäste mit Kampfhunden auf das Verbot hinweisen", sagt
Sprecher Andreas Fuhrmann. S-Bahn und BVG wollen zunächst kulant
reagieren, künftig das Verbot aber durchsetzen: Fahrgäste mit Kampfhunden
müssen raus aus Bus und Bahn. Weigern sie sich, droht eine Anzeige wegen
Hausfriedensbruch.

Staffordshire-Halterin Heike Iben ist empört: "Wie sollen Leute ohne Auto
jetzt mit ihrem Hund in die Auslaufgebiete kommen?" "Schikane! Das ist die
Schlinge um den Hals untadeliger Hundehalter", schimpft Ursula Sack vom
Verein "Hund und Gesellschaft."

Was sich übrigens ab morgen noch ändert: Alle Hunde, die größer sind als
eine Katze, müssen in Bussen und Bahnen einen Maulkorb (!) tragen - auch
Pudel oder Spaniel!

=================================

Liebe Hundefreunde,

bitte folgende mail mit Unterschrift an info@vbbonline.de mailen
oder Brief an unten stehende Adresse schreiben und Kopie
an den:
Senat für Arbeit, Soziales und Frauen + Oranienstraße 106 + 10969
Berlin
+ Anspr. Frau Schöttler oder Herr Dr. Nöldner schicken!


An den
Verkehrsverbund Berlin - Brandenburg GmbH
Hardenbergplatz 2

10623 Berlin

e-mail: info@vbbonline.de


Sehr geehrte Damen und Herren,

Laut Auskunft Ihres telefonischen Kundenservice ist ab dem
02.03.2001 die Mitnahme von Hunden, die in der Verordnung über das Halten
und Führen von Hunden in Berlin, vom 01.07.2000 als gefählich eingestuft
werden, von der Beförderung ausgeschlossen.
Hiergegen lege ich ausdrücklich Beschwerde ein.

Begründung:

Ich bin selbst Halterin eines Hundes, der in der Berliner HVO vom
Juli 2000 aufgeführt ist. Wie Ihnen bekannt sein dürfte, müssen die 12
aufgelisteten Hunderassen an der Leine geführt und mit einem
Maulkorb versehen werden. Für 5 Hunderassen müssen Negativgutachten
vorgelegt werden, die Halter haben einen Sachkundenachweis zur Befähigung
zur Führung ihres Hundes beizubringen. Alle Hunde, die Amtstierärzlich
angemeldet sind und die erforderlichen Auflagen erfüllt haben, erhalten
eine grüne Plakette welche die nachgewiesene Wesensfestigkeit und Hundes
und die Sachkunde des Halters belegt.
Es ist nicht einzusehen, weshalb ein an der kurzen Leine geführter,
mit einem Beißkorb versehener und in den oben beschriebenen Fällen sogar
mit einem amtlichen Negativgutachten ausgestatter Hund nicht in Bussen
und Bahnen mitgeführt werden darf.
Nach Auskunft Ihres Kundenservice hat es in der Berliner BVG nicht
einen einzigen Beißvorfall mit den genannten Hunderassen gegeben.
Die, in der "BZ" vom 01.03.2001 nachzulesende Begründung für Ihre
Maßnahme, die ein subjektives "Gefühl von Bedrängung oder sogar
Bedrohung durch diese Hunde" (Zitat BZ, S.6 vom 01.03.2001) von
Fahrgästen beschreibt, kann keinesfalls als hinlänglich betrachtet
werden, eine solch rigorose Ungleichbehandlung von Fahrgästen
(Hundehaltern) zu initiieren.

Ich bin, als Bürgerin Berlins, als regelmäßige Nutzerin der BVG und als
Mensch zutiefst beunruhigt und betroffen durch die Art und Weise,
wie Ihr Unternehmen mit zahlenden, friedlichen Bürgern und ihren Hunden
umgeht.
Da ich keinen PKW-Führerschein besitze, bin ich auf die öffentlichen
Verkehrsmittel angewiesen. Um soziale Kontakte aufrecht zu erhalten,
Freunde zu besuchen, in meiner Freizeit mit meinem Hund
Naherholungsgebiete zu besuchen und auch um notwendige
Tierarztbesuche zu erledigen, muß ich das Beförderungsangebot der BVG
nutzen.
Ich fühle mich durch diesen Ausschluß von der Beförderung mit meinem
Hund persönlich diskriminiert und als "Bürger zweiter Klasse"
behandelt, so deutlich muß ich das hier einmal herausstellen und ich
appeliere an Ihren objektiven Sachverstand wenn ich Sie hiermit
auffordere, diese Bestimmungen umgehend rückgängig zu machen.
Die Berliner BVG hat eine Monopolstellung inne, die PKW-lose Bürger
und Bürgerinnen abhängig von öffentlichen Verkehrsmitteln macht. Es kann
nicht im Interesse Ihres Unternehmens und der Stadt Berlin sein, daß
einige Bürger in ihrer Bewegungsfreiheit derartig massiv eingeschränkt
und aufgrund des Haltens eines Listenhundes eines großen Teils ihrer
Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung beraubt werden.

Eine solche Maßnahme ist nicht nur menschlich und politisch, sondern
auch rechtlich äußerst fragwürdig, ich würde es begrüßen, wenn Sie
diese noch einmal mit der angemessenen Objektivität und Sachkunde
überprüfen würden.
Wie sollte ein angeleinter, bemaulkorbter Hund, gleich welcher Rasse
oder Größe, eine Gefahr für die Fahrgäste darstellen?

Ich bitte Sie um Beantwortung meines Beschwerdeschreibens und, falls
verfügbar, um Auskunft über die Anzahl der Fahrgastbeschwerden, die
bei ihnen eingegangen sind.


Mit freundlichen Grüßen,
 
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