In RLP ist das doch "nur" der Sachkundenachweis , und den macht ja der Halter und nicht der Hund (obwohl, besser wär`s manchmal) , oder geht es jetzt um ein anderes Bundesland ? - Sorry , ich habe nicht alles gelesen.
Ja , den habe ich 2005 gemacht , der hatte aber keinerlei Auswirkung auf die Steuer , die obliegt der einzelnen Gemeinde .- Allerdings darf sie einen gewissen Satz im Verhältnis zur normalen Hundesteuer für den Ersthund in der selben Gemeinde nicht übersteigen ,- weiß ich aber nicht mehr genau ,- evtl das Fünffache , ich weiß es aber wirklich nicht mehr , ist schon eine Weile her , kann man aber bei der zuständigen Verwaltung erfragen.
Also ich zahle für meine Französische Bulldogge 40 € im Jahr. Und die Frau im Rathaus meinte, dass ein Listenhund 450 € kostet, nach dieser Sachkunde jedoch ebenfalls 40 im Jahr,
Also ich zahle für meine Französische Bulldogge 40 € im Jahr. Und die Frau im Rathaus meinte, dass ein Listenhund 450 € kostet, nach dieser Sachkunde jedoch ebenfalls 40 im Jahr,
Das ist von Gemeinde zu Gemeinde verscheiden, am besten man fragt bei seiner nach und wenn das bei Euch so gehandhabt wird, ist das doch prima.
Es sind auch schon erfolgreich Klagen gegen die erhöhte Hundesteuer geführt worden, wenn der Hund einen bestandenen Wesenstest hat, ob auch in RLP, weiß ich aber nicht.
Ansonsten könnte man nichts tun, außer die Steuer zu zahlen, wenn man gern einen Listi haben möchteoder in eine Gemeinde ziehen, die keine so hohe Steuer verlangt, was sich aber da auch mal ändern kann, das sollte einem bewusst sein.
ich denke @alexpresler, du solltest erstmal Klarheit schaffen um welches Bundesland es denn geht, denn du kommst durcheinander. Gestern ging es in einem anderen Thread um Baden-Württemberg (hier gibts den angesprochenen Wesenstest) und hier geht es um RLP (da gibt es keinen Wesenstest). Die Sachkunde gibt es in beiden Ländern.
Hier kannst du dir gerne was ausdenken, da passiert nichts aber bei Ämtern ist das keine so gute Idee.
Also ich zahle für meine Französische Bulldogge 40 € im Jahr. Und die Frau im Rathaus meinte, dass ein Listenhund 450 € kostet, nach dieser Sachkunde jedoch ebenfalls 40 im Jahr,
du verwechselst aber jetzt was,du meinst bestimmt den wesenstes,der sachkundenachweis befähigt dich nur den hund zu halten und erst der wesenstest widerlegt die gefährligkeit des hundes.und erst dann entfällt die erhöhte steuer,wenn der hund als ungefährlich eingestuft worden ist.
du verwechselst aber jetzt was,du meinst bestimmt den wesenstes,der sachkundenachweis befähigt dich nur den hund zu halten und erst der wesenstest widerlegt die gefährligkeit des hundes.und erst dann entfällt die erhöhte steuer,wenn der hund als ungefährlich eingestuft worden ist.
naja eigentlich würde mich intressieren ob man überhaupt irgendwo durch einen sachkundenachweis sich von der sokasteuer befreien kann bundesweit. das wäre mir nämlich neu.
wie gesagt der sachkundenachweis berechtigt dich so einen hund zuhalten ,mehr nicht.
aber ich lerne gern dazu.
ich gehe jetzt mal von dem in deinem Profil stehenden Ort, Wörth, aus. Im Netz steht da zu dem Hundesteuersatz "
§ 5
Steuersatz
(1) Die Steuer beträgt jährlich:
für jeden Hund: 72,00 EUR
(2) Das Halten von gefährlichen Hunden wird gesondert besteuert. Die Steuer beträgt jährlich:
für den 1. gefährlichen Hund 420,00 EUR, für den 2. gefährlichen Hund 840,00 EUR, für jeden weiteren gefährlichen Hund 1.260,00 EUR
(4) Bei Hunden der Rassen
1.Pit Bull Terrier
2.American Staffordshire Terrier und
3.Staffordshire Bullterrier sowie Hunde, die von einer dieser Rassen abstammen, wird die Eigenschaft als gefährlicher Hund
unwiderlegbar vermutet.
Wenn es sich um einen Welpen handelt, ist es kein Problem dann würde ich ihn so aufnehmen, nur möchte ich keinen ausgewachsenen Hund, da es mir persönlich schwerer fallen wird dieses umzudressieren (weil er womöglich nicht gut auf Menschen zu sprechen ist), als einen Welpen zu erziehen.
"Umzudressieren" macht mir geistiges Aufstoßen.
Ich denke auch, es ist zu früh für einen zweiten Hund, denn Trainieren wenn der erste noch nicht fertig ist( und er ist es nicht) ist nicht so einfach. wegen der Parallelsituationen- oder hast Du die Kapazitäten die beiden Hunde getrennt zu führen? Oder glaubst Du, Dein Ersthund läuft einfach so mit? Das gilt für egalwelchen Zweithund, sofern da Arbeit dran ist. Könnte auch bei einem Erwachsenen Hund aus dem Tierschutz/Second Hand Hund/ Listenhund durchaus der Fall sein.
Also ich zahle für meine Französische Bulldogge 40 € im Jahr. Und die Frau im Rathaus meinte, dass ein Listenhund 450 € kostet, nach dieser Sachkunde jedoch ebenfalls 40 im Jahr,
Das alleine ist schon falsch ,- unabhängig von Soka oder keiner - der zweite (bzw. jder weitere) Hund des selben Besitzers wird immer höher steuerlich veranschlagt.
Also es gibt n Update.
Zu einem die Steuer: Die ist 40€ pro Hund, egal ob 2,3 oder 10 Hunde in einem Haus, habe heute nochmal gefragt. Nach Wesentest versteht sich.
Zum Zweiten:
Ich habe endlich ein Tierheim gefunden mit einem Staffwelpen ( 7 Monate), der mir sehr zusagt. Ich werde mich nun die nächsten 8-10 Wochen regelmäßig mit ihm treffen um dann zu entscheiden ob ich ihn aufnehme.
Wie sieht es jetzt mit den weiteren Schritten aus?
Sollte ich nun den Antrag "berechtigtes Interesse aus Tierschutzgründen" einreichen, ebenso Führungzeugnis etc., damit das Amt bereits alles bearbeiten kann oder erst wenn der Hund kurz vor dem Umzug zu mir steht?
Mit einem Staff müsstest du in deinem Ort aber doch 420 Euro zahlen? Völlig egal ob Wesenstest oder nicht. Die Gemeinde schreibt doch ganz klar in der Steuersatzung, dass bei den Rassen die Gefährlichkeit unwiderlegbar vermutet wird.
Wenn die Frau vom Steueramt mir das so sagt, gehe ich mal davon aus, dass sie mich nicht anlügt.
Habe eben einen Bekannten aus dem Ort gefragt und er sagte mir das Selbe.
Die Anleinregelung in Wohngebieten und dem Innenstadtbereich ist Gemeindesache und zwar in GANZ Deutschland. :) Für alles weitere gibt es in Bayern keine Handhabe.
In Bremen oder Hamburg ist das anders, da es Bundesländer sind, keine Städte.
Hi, ich wohne in Wien mit einem Listenhund. Die Auflagen: zwei Prüfungen (Hundeführschein) erste 3 Monate nach Einzug des Hundes beim Halter. Zweite Prüfung 21-24 Monate danach.
- Erhöhte Hundesteuer
- Maulkorbpflicht außer in eingezäunten Hundezonen
- nur wer den Hundeführschein mit dem Hund...
Ich auch. Ich brauchte Rassegutachten für mehrere meiner Hunde, die jeweils aus dem Tierheim aufnahm.
Deswegen auch die Empfehlung, dass man mit einem Rassegutachten eines vom Land vereidigten Gutachters auf der sicheren Seite ist, wenn alle sonstigen Voraussetzungen für den Kauf des Hundes...