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Aber, auch wenn die jungen Hunde natürlich verlocken...überleg nochmal ob ZWEI junge Hunde so klug sind. ich persönlich würde es nicht machen und finde ein größerer Altersabstand sehr sinnvoll. Zwei junge Hunde haben doppelt viel Unfug im Kopf und stacheln sich gegenseitig zuweilen an. Wie Jugendliche halt.
Das Karlsruher TH kennst du ja sicher. Die haben auf ihrer HP derzeit leider keine ganz unkomplizierten Staffs.
Speyer hat nur drei Hunde auf der HP, sehr seltsam. Da würde vielleicht ein Anruf lohnen, was sie dort tatsächlich sitzen haben.
Auch Mannheim hat nur recht wenige Hunde auf der Seite, die haben garantiert etliches mehr. Vielleicht auch einen Anruf wert.
In Ludwigshafen sitzen zwei, die lt. Begleittext nur durchschnittliche Hundeerfahrung benötigen, beides aber unsichere Hunde, da sollte der Halter dann schon die Sicherheit für beide mitbringen. Insofern vielleicht auch nicht ganz das Richtige für dich. Zudem ist einer grade so alt wie deiner, und da gebe ich @Crabat Recht: ein Doppelpack Einjähriger ist sicher nicht das Pflegeleichteste, was man sich antun kann.
Wenn sich beide Hunde sag ich mal 5x treffen und jedes mal ruhig sind gemeinsam, kann ich davon ausgehen, dass das in Zukunft auch so bleibt und dass sich diese somit gut verstehen?
Mal ne andere Frage:
Wenn der Hund einen bestandenen Wesenstest hat, gilt er doch nicht mehr als gefährlich. Somit brauche ich doch die Auflagen wie berechtigtes Interesse, Sachkunde etc. doch auch gar nicht mehr, oder?
Er ist dann aber immernoch ein Listenhund und für die Haltung brauchst Du nunmal den ganzen Kram.
Tu uns doch den Gefallen und hör auf irgendwelche Auswege und halbseidenen Sachen auszuspinnen. Wenn Du einen Listenhund haben möchtest, dann kannst Du einen haben auf legalem Weg. Aus dem Tierheim. Friss oder stirb. Bzw...machs, oder lass es.
In RLP ist das doch "nur" der Sachkundenachweis , und den macht ja der Halter und nicht der Hund (obwohl, besser wär`s manchmal) , oder geht es jetzt um ein anderes Bundesland ? - Sorry , ich habe nicht alles gelesen.
In RLP ist das doch "nur" der Sachkundenachweis , und den macht ja der Halter und nicht der Hund (obwohl, besser wär`s manchmal) , oder geht es jetzt um ein anderes Bundesland ? - Sorry , ich habe nicht alles gelesen.
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Die Anleinregelung in Wohngebieten und dem Innenstadtbereich ist Gemeindesache und zwar in GANZ Deutschland. :) Für alles weitere gibt es in Bayern keine Handhabe.
In Bremen oder Hamburg ist das anders, da es Bundesländer sind, keine Städte.
Hi, ich wohne in Wien mit einem Listenhund. Die Auflagen: zwei Prüfungen (Hundeführschein) erste 3 Monate nach Einzug des Hundes beim Halter. Zweite Prüfung 21-24 Monate danach.
- Erhöhte Hundesteuer
- Maulkorbpflicht außer in eingezäunten Hundezonen
- nur wer den Hundeführschein mit dem Hund...
Ich auch. Ich brauchte Rassegutachten für mehrere meiner Hunde, die jeweils aus dem Tierheim aufnahm.
Deswegen auch die Empfehlung, dass man mit einem Rassegutachten eines vom Land vereidigten Gutachters auf der sicheren Seite ist, wenn alle sonstigen Voraussetzungen für den Kauf des Hundes...