Listenhund anschaffen, Vorbestraft

  • 16. Juni 2024
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Hi Consultani ... hast du hier schon mal geguckt?
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Hallo TE, ich habe zum Nuller, das wohl für NRW gilt folgendes gefunden:



Das heisst, es stünde noch drin, dass Du vorbestraft warst. Ich würde Dir also raten, einen Anwalt zu befragen, wie die Situation exakt aussieht, bevor Du weitere Überlegungen anstellst.
 
@lektoratte, meinst du das ist Bundeslandabhängig?

nein, ich glaube sie meinte, dass das Bundesland entscheidet ob Belegart 0 oder Belegart N (ich kenne nur die beiden). Also grau oder grün.

Ja, ich meinte, dass es bundeslandabhängig ist, welche Variante des Führungszeugnisses eine Behörde verlangt.

Wenn ich es jetzt richtig verstanden habe, ist das in Frankfurt geforderte Führungszeugnis

(Edit: Und das betrifft ja den TE direkt!)

der Belegart R das umfassendste und entspricht der
"Unbeschränkten Auskunft für die in BZRG genannten Zwecke", wo wirklich alles drinsteht.

Belegart N ist das private FZ, Belegart 0 das zur Vorlage bei Behörden oder bei einer Bewerbungs im öffentlichen Dienst.

In NRW ist grundsätzlichBelegart 0 gefordert, nur wenn den Behörden das nicht ausreichend erscheint oder sie Bedenken haben, können sie auch R anfordern.

In Hessen scheint immer R gefordert zu sein.

Auch bezüglich der Fristen mag es Unterschiede von Bundesland zu Bundesland geben.

im LHG NRW steht aber für bestimmte Vergehen drin, dass die - unabhängig von der sonstigen Frist, die gilt, bis sie gelöscht werden - mindestens 5 Jahre zurückliegen müssen. Während bei anderen gar keine Frist steht, sodass es sich für mich so liest, als würde da gar nichts verjähren.... (Bin mir da aber nicht ganz sicher.)

Ich denke, auch da lauten die Formulierungen in anderen Bundesländern vermutlich anders. Für Hessen weiß ich es nicht.
 
....

Mit freundlichen Grüßen,
Suares

Wenn alle Einträge gelöscht sind, kannst du dir einen solchen Hund anschaffen.
Bei den meisten Delikten ist hier von 3 bis 5 Jahren auszugehen.
Bei §§ 174 bis 180 oder 182 StGB kann es 10 bis zu 20 Jahre dauern.

Eine erneute Straffälligkeit kann, je nach Bundesland, dau führen, dass der von dir angeschaffte Listenhund eingezogen wird. Das sollte dir bewusst sein.

Ein Hund kann einen außerdem an die eigenen Grenzen der Frustrationstoleranz bringen. Es ist nicht alles nur rosig mit Hund. Um einen Hund zu führen solltest du selbst sehr gefestigt sein und nach einer gewalttätigen Karriere viel über deine Impulskontrolle und die Deutung deiner Gefühle gelernt haben. Das ist unabdingbar, um ein guter Hundeführer zu sein.
Wenn du dir das noch nicht zutraust, warte lieber noch.
 
ja:)

Ich kann ja nur von meiner Nuller Erfahrung sprechen und da wurde uns gesagt, dass sehr wohl einige Sachen drin stehen, die im grünen nicht mehr auftauchen. Aber, wie gesagt, es wurde ein Riesenbohei um das Führungszeugnis gemacht. Ich denke, da kann nur ein guter Anwalt helfen, und das, bevor man sich auf die Suche macht.
 
Ich brauche da über nix hinweg zu kommen. Mehrfach wegen Gewalttaten verurteilte Verbrecher sind für mich maximal am Rande des für mich nachvollziehbaren zu betrachten, und dabei bleibt es auch. Sachliche Gründe gibt es dafür reichlich, aber ich diskutiere derlei schlicht nicht mehr in Foren - Punkt. Ob du das nun gut findest oder nicht, spielt da einfach keine Rolle. Wirst du denn noch darüber hinweg kommen? Für mich ist das Thema lange durch, da indiskutabel- schrieb ich auch. :hallo:

Sicher und eben weil ich dachte es wäre abgeschlossen, wundere ich mich halt, dass Du es immer wieder aufgreifst, wie heute morgen und auch jetzt wieder, mit dem Hinweis, dass es dafür jede Menge sachliche Gründe gäbe.
Für das Gegenteil übrigens auch, wenn wir schon dabei sind. ;)

Ich will das Thema aber auch gar nicht weiter diskutieren und es liegt mir völlig fern, Dir Deine Meinung zu nehmen, sie sei Dir unbenommen.

Darum ging es aber auch von Anfang an gar nicht.

...
 
Bevor er zu einem Anwalt geht, kann er auch einfach mit seinem Personlausweis oder Reisepass zur örtlichen Meldebehörde gehen und einen Antrag stellen. Das Privatführungszeugnis das er dann zugesandt bekommt, sollte sich im wesentlichen nicht von dem unterscheiden, das er für die Anschaffung eines Listenhundes benötigt.
 
nein, das ist ein sehr großer Unterschied und das Führungszeugnis, das der TE benötigt bekommt er nicht zu sehen. Siehe mein link oben.
 
Fuer eine vermittlung vielleicht nicht, aber jemand der seine vorstrafen wegen gewaltanwendung oeffentlich spatzieren fuehrt, schafft es bei mir nicht auf einen kaffee vorbei zu kommen.

Mein zweiter gatte hat mich arbeitsunfaehig geschlagen, und ich weiss das er sich bis heute nicht geaendert hat, das sind keine vorurteile aber erfahrungs werte.

Er haette besser die klappe gehalten und sich informiert bei die stelle wo man die strafregisterauszuege bekommt oder seinen (ehemaligen) bewaehrungshelfer.

Nunja. Ich persönlich empfinde es jetzt nicht als ungewöhnlich oder aufdringlich, dass die Vorstrafen hier zur Sprache kommen. Dies ist ein Forum über Listenhunde im allgemeinen. Die Haltung von Listenhunden ist in vielen Budnesländern an Auflagen geknüpft, wie das einwandfreie Führungszeugnis. Ein Interessierter mit Einträgen in eben diesem Zeugnis möchte einen eben solchen Hund und fragt nun im Listenhundeforum nach Erfahrungswerten und Ratschlägen.

Ich empfinde das als normal und sogar löblich, zeugt es schließlich davon, dass die Person sich vor der Anschaffung eines Hundes Gedanken macht.

Ich glaube eher weniger, dass er es seinen Mitmenschen ohne triftigen Grund erzählt.


Dass das Wissen darum, in einem Onlineforum auf einen Menschen zu treffen, der wegen Gewaltdelikten verurteilt wurde, bei manchen Lesern negative Emotionen auslöst ist nachvollziehbar. Tut hier jedoch wenig bis gar nichts zur Sache.
 
nein, das ist ein sehr großer Unterschied und das Führungszeugnis, das der TE benötigt bekommt er nicht zu sehen. Siehe mein link oben.

Bei dem betreffenden Fall gehe ich eher weniger davon aus, dass zwischen Privat und Behördlich derart gravierende Unterschiede bestehen. Im Detail bestimmt, aber das was ihn interessiert, dürfte auch im Privaten zu finden sein.
 
Bei dem betreffenden Fall gehe ich eher weniger davon aus, dass zwischen Privat und Behördlich derart gravierende Unterschiede bestehen. Im Detail bestimmt, aber das was ihn interessiert, dürfte auch im Privaten zu finden sein.

Wobei Gewaltdelikte ja keine Kleinigkeiten sind, stünde sowas nicht, wie Kathi bereits schrieb, doch eher im uneinsehbaren Bereich?

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Wobei Gewaltdelikte ja keine Kleinigkeiten sind, stünde sowas nicht, wie Kathi bereits schrieb, doch eher im uneinsehbaren Bereich?

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Weil es keine Kleinigkeit ist, steht es, sofern nicht gelöscht, auch im Privaten.
Im Behördlichen stehen normalerweise nur Randnotizen zu eben diesen Einträgen oder Einträge die von vorherein gar nicht auftauchen. Zumindest kenne ich es so aus der Arbeit. Die Tilgungsfristen sind meines Wissens nach aber die gleichen. Nur der Bundeszentralregistereintrag selbst hat andere Tilgungsfristen (§ 46 BZRG), die in aller Regel länger sind. Der Bundeszentralregistereintrag ist aber nicht das behördliche Führungszeugnis. Für das behördliche Führungszeugnis gelten die kürzeren Fristen aus § 34 BZRG.

In das Bundeszentralregistereintrag haben nur wenige (in § 41 Abs. 1 BZRG genannte) Stellen Einblick.
Wobei ich ehrlich gesagt nicht weiß ob für die Anschaffung eines Listenhundes ins Register geguckt wird, also noch einen Schritt weiter gegangen wird als das behördliche Führungszeugnis. Das fände ich persönlich reichlich übertrieben. Wenn dem jedoch so wäre, könnte er je nach Verurteilung, den Listenhund vermutlich vorerst vergessen.
 
Wobei Gewaltdelikte ja keine Kleinigkeiten sind, stünde sowas nicht, wie Kathi bereits schrieb, doch eher im uneinsehbaren Bereich?
Das steht in jedem Führungszeugnis. Der Unterschied ist nur: unterschiedlich lang. Im einfachen Führungszeugnis verschwindet das schneller, als im behördlichen.
 
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