@lektoratte, meinst du das ist Bundeslandabhängig?
nein, ich glaube sie meinte, dass das Bundesland entscheidet ob Belegart 0 oder Belegart N (ich kenne nur die beiden). Also grau oder grün.
Ja, ich meinte, dass es bundeslandabhängig ist, welche Variante des Führungszeugnisses eine Behörde verlangt.
Wenn ich es jetzt richtig verstanden habe, ist das in Frankfurt geforderte Führungszeugnis
(Edit: Und das betrifft ja den TE direkt!)
der Belegart R das umfassendste und entspricht der
"Unbeschränkten Auskunft für die in
BZRG genannten Zwecke", wo wirklich alles drinsteht.
Belegart N ist das private FZ, Belegart 0 das zur Vorlage bei Behörden oder bei einer Bewerbungs im öffentlichen Dienst.
In NRW ist grundsätzlichBelegart 0 gefordert, nur wenn den Behörden das nicht ausreichend erscheint oder sie Bedenken haben, können sie auch R anfordern.
In Hessen scheint immer R gefordert zu sein.
Auch bezüglich der Fristen mag es Unterschiede von Bundesland zu Bundesland geben.
im LHG NRW steht aber für bestimmte Vergehen drin, dass die - unabhängig von der sonstigen Frist, die gilt, bis sie gelöscht werden - mindestens 5 Jahre zurückliegen müssen. Während bei anderen gar keine Frist steht, sodass es sich für mich so liest, als würde da gar nichts verjähren.... (Bin mir da aber nicht ganz sicher.)
Ich denke, auch da lauten die Formulierungen in anderen Bundesländern vermutlich anders. Für Hessen weiß ich es nicht.