Kampfhunde in D - Ausrottung solcher Hunde ?

meine ganze Familie hatte immer Terrier - bis heute
man nennt das Terrier - Gen
Geschmack vererbt sich nun mal
bis auf Deinen Dobi, das war ein Pinscher


Ich habe persönlich nichts gegen dich, aber ich muss jetzt einfach mal fragen woher das kommt, dass du gerne in Threads auftauchst um dann gewisse User - vornehmlich Pommel- 'anzugehen'.
Ich mein, du bist ein erwachsener Mann, dass erschließt sich mir nicht. :verwirrt:
 
Der Hund meiner Tochter, der meiner Mutter hat ähnliches erlebt. Inzwischen halten fast alle in meinen Bekanntenkreis (und dieser ist groß) Hunde die irgendwann einmal beschlagnahmt wurden.
Alle Deine Bekannten halten Terrier?
Ungewöhnlich ...

Ja, vom JRT bis zum APBT...was ich geschrieben hatte ist trotzdem missverständlich. Ich hätte tippen sollen, halten inzwischen fast alle Hunde aus den Tierschutz, welche durch Beschlagnahmungen ihr Zuhause verloren hatten.
 
meine ganze Familie hatte immer Terrier - bis heute
man nennt das Terrier - Gen
Geschmack vererbt sich nun mal
bis auf Deinen Dobi, das war ein Pinscher


Ich habe persönlich nichts gegen dich, aber ich muss jetzt einfach mal fragen woher das kommt, dass du gerne in Threads auftauchst um dann gewisse User - vornehmlich Pommel- 'anzugehen'.
Ich mein, du bist ein erwachsener Mann, dass erschließt sich mir nicht. :verwirrt:
:verwirrt:
Pommel?
Hier habe ich Ana geantwortet, da ich weiß, daß sie einen Dobi hatte.
 
bis auf Deinen Dobi, das war ein Pinscher


Ich habe persönlich nichts gegen dich, aber ich muss jetzt einfach mal fragen woher das kommt, dass du gerne in Threads auftauchst um dann gewisse User - vornehmlich Pommel- 'anzugehen'.
Ich mein, du bist ein erwachsener Mann, dass erschließt sich mir nicht. :verwirrt:
:verwirrt:
Pommel?
Hier habe ich Ana geantwortet, da ich weiß, daß sie einen Dobi hatte.


Ach gnaaaaah, ich ahnte das es doof war, den Beitrag zu zitieren. War dann aber zu faul das noch zu korrigieren. >.<
Es war nicht explizit auf den Post bezogen, sondern so ganz allgemein. ;)
 
ach so - ja, Pommel ist so ziemlich der einzige KSG - Member, der mir penetrant auf den Sack geht :D
 
ach so - ja, Pommel ist so ziemlich der einzige KSG - Member, der mir penetrant auf den Sack geht :D


Okaaaay, hümz naja diese Einstellung kann ich da nicht teilen, aber wäre es da nicht eine Option gar nicht auf Pommel einzugehen?
Ich mein so ist es recht... na ich sag mal unverhältnismäßig, da du ja quasi aus Prinzip 'dagegen' bist, so lange Pommel eine Meinung hat und kund tut.
Evtl. sollte man sich auf einen Nenner einigen... zB. ihr mögt beide Hunde. und es dann darauf beruhen lassen? Ist nur ein Vorschlag. :)

Genau wie ich überlege ob ich Susi auf die Ignore-Liste setze damit meine Nerven geschont werden. ^^"
 
ach so - ja, Pommel ist so ziemlich der einzige KSG - Member, der mir penetrant auf den Sack geht :D


Okaaaay, hümz naja diese Einstellung kann ich da nicht teilen, aber wäre es da nicht eine Option gar nicht auf Pommel einzugehen?
Ich mein so ist es recht... na ich sag mal unverhältnismäßig, da du ja quasi aus Prinzip 'dagegen' bist, so lange Pommel eine Meinung hat und kund tut.
Evtl. sollte man sich auf einen Nenner einigen... zB. ihr mögt beide Hunde. und es dann darauf beruhen lassen? Ist nur ein Vorschlag. :)

Genau wie ich überlege ob ich Susi auf die Ignore-Liste setze damit meine Nerven geschont werden. ^^"
Stimmt nicht, irgendwo waren wir mal einer Meinung - Wölfe oder so.
Ich bin also nicht generell dagegen, doch fast immer, da sie nun mal in der Regel eine völlig andere Meinung hat als ich und sich auch nicht die geringste Mühe gibt, das im Ansatz zu verstehen, was ich schreibe.

Ich ignoriere generell niemanden, da ich es blöd finde.
Das führt ein Forum ad absurdum.
Bei uns gibt es diese Funktion deswegen auch gar nicht erst.
Allerdings auch keine Pommels :lol:
 
Du hast vom GG gesprochen und das habe ich mir erggoogelt. Wenn du Dinge behauptest, dann wirst du sie auch belegen müssen.
Das GG ist eben eine ganz andere Hausnummer,als das, was Hubndeverbringungsgesetz,

Dieses Gesetz hebelt jedoch nicht den Art 13 GG aus, da das GG über anderen Bundesgesetzen steht. Insofern geht es bei diesem Gesetz nur um die Einfuhr von Hunden und nur wenn dieser Verdacht besteht, darf so gehandelt werden, wie das Gesetz es bestimmt. Kannst du jedoch nachweisen, dass du deinen Hund vor der Verordnung schon hattest, dann kann die das Gesetz auch egal sein. Meine Hunde hatten alle Papiere und es wäre nun kein Problem nachzuweisen, dass die Hunde nicht eingeführt worden sind.

Und was ist dann das?

§ 3 Überwachung

(1) ...
(2) Personen, die von der zuständigen Behörde beauftragt sind, dürfen im Rahmen
des Absatzes 1

1. Grundstücke, Geschäftsräume, Wirtschaftsgebäude und Transportmittel des
Auskunftspflichtigen während der Geschäfts- oder Betriebszeit betreten,

2. zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung
a) die in Nummer 1 bezeichneten Grundstücke, Geschäftsräume, Wirtschaftsgebäude
und Transportmittel außerhalb der dort genannten Zeiten,
b) Wohnräume des Auskunftspflichtigen betreten; das Grundrecht der Unverletzlichkeit
der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt,


3. Unterlagen einsehen,

4. Hunde untersuchen

Entweder gibt es Grundrechte, die höchstens im Einzelfall mit richterlichem Beschluß eingeschränkt werden können, oder ich kann sie mir gleich in die Haare schmieren. Ein Gesetz, das Artikel des GG einfach mal vorbeugend außer Kraft setzt, ist zumindest fragwürdig - aber Beispiele für das Erlassen von Gesetzen, die formal unzulässig sind oder gar wegen des GG nicht rechtens sind, haben wir im Laufe der Jahre ausreichend präsentiert bekommen.
 
@HSH2: ich verstehe Deine Ansätze durchaus - solange es nicht um Deine ewig langweilige Kampfhundleier, Deine S.existisches Geschwätz, Deine Soka-Halter-Gebrabbel, Deine Hetze gegen Veggies/Veganer, ... och nö, die Liste wird mir jetzt zu lang :rolleyes: geht. Also Wölfe-Themen. Auch wenig mehr, wo ich lese und nicht kommentiere.
Im übrigen hast Du in Deinem "Pommel-Wahn" doch glatt procten, murphy3101, allmydogs, ... ne, diese Liste wird mir jetzt auch wieder zu lang, vergessen *gg*

Steh doch einfach dazu, dass Du gerne rummobbst :kp:
 
Stimmt, Rosi ist hart an der Grenze, aber mit allmydogs hab ich kein Problem :D
Und Procten ist eben Procten :lol:
 
Und überhaupt :albern:

Leider hast Du ja in deinem Forum keinen zum Spielen, Runtermachen, Beleidigen :( - Laura-Wolf hast Du ja auch vergrault, gell?
 
Wüßte nicht wie, da die gute Laura nie was geschrieben hat.
Mitglied ist sie jedoch noch, denke ich zumindest :D
Aber ansonsten ist es schon eine eher homogene Gemeinschaft :DDD
 
Stimmt, Rosi ist hart an der Grenze, aber mit allmydogs hab ich kein Problem :D
Und Procten ist eben Procten :lol:

vieleicht sollte ich doch ein kopftuch und eine schürze anziehen... :gerissen::gerissen:aber nee, dann gefalle ich dir noch tatsächlich..:D
 
Kopftuch und Schürze erinnern mich immer an die alten Bauersfrauen aus meiner Kindheit, also da besteht dann keine Gefahr.
 
Du hast vom GG gesprochen und das habe ich mir erggoogelt. Wenn du Dinge behauptest, dann wirst du sie auch belegen müssen.
Das GG ist eben eine ganz andere Hausnummer,als das, was Hubndeverbringungsgesetz,

Dieses Gesetz hebelt jedoch nicht den Art 13 GG aus, da das GG über anderen Bundesgesetzen steht. Insofern geht es bei diesem Gesetz nur um die Einfuhr von Hunden und nur wenn dieser Verdacht besteht, darf so gehandelt werden, wie das Gesetz es bestimmt. Kannst du jedoch nachweisen, dass du deinen Hund vor der Verordnung schon hattest, dann kann die das Gesetz auch egal sein. Meine Hunde hatten alle Papiere und es wäre nun kein Problem nachzuweisen, dass die Hunde nicht eingeführt worden sind.

Und was ist dann das?

§ 3 Überwachung

(1) ...
(2) Personen, die von der zuständigen Behörde beauftragt sind, dürfen im Rahmen
des Absatzes 1

1. Grundstücke, Geschäftsräume, Wirtschaftsgebäude und Transportmittel des
Auskunftspflichtigen während der Geschäfts- oder Betriebszeit betreten,

2. zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung
a) die in Nummer 1 bezeichneten Grundstücke, Geschäftsräume, Wirtschaftsgebäude
und Transportmittel außerhalb der dort genannten Zeiten,
b) Wohnräume des Auskunftspflichtigen betreten; das Grundrecht der Unverletzlichkeit
der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt,


3. Unterlagen einsehen,

4. Hunde untersuchen

Entweder gibt es Grundrechte, die höchstens im Einzelfall mit richterlichem Beschluß eingeschränkt werden können, oder ich kann sie mir gleich in die Haare schmieren. Ein Gesetz, das Artikel des GG einfach mal vorbeugend außer Kraft setzt, ist zumindest fragwürdig - aber Beispiele für das Erlassen von Gesetzen, die formal unzulässig sind oder gar wegen des GG nicht rechtens sind, haben wir im Laufe der Jahre ausreichend präsentiert bekommen.

Gegenauso ist es.
 
Ich auf Dich noch nicht, aber da siehste mal - sei froh, daß Du mich (virtuell) kennst :lol:
 
Nun hört's halt auf, bis einer weint! ;)

Muss ja keiner des anderen Meinung sein, aber des anderen Meinung akzeptieren sollte doch drin sein, in einem Forum wo sich hauptsächlich Erwachsene aufhalten.
 
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