Du hast vom GG gesprochen und das habe ich mir erggoogelt. Wenn du Dinge behauptest, dann wirst du sie auch belegen müssen.
Das GG ist eben eine ganz andere Hausnummer,als das, was Hubndeverbringungsgesetz,
Dieses Gesetz hebelt jedoch nicht den Art 13 GG aus, da das GG über anderen Bundesgesetzen steht. Insofern geht es bei diesem Gesetz nur um die Einfuhr von Hunden und nur wenn dieser Verdacht besteht, darf so gehandelt werden, wie das Gesetz es bestimmt. Kannst du jedoch nachweisen, dass du deinen Hund vor der Verordnung schon hattest, dann kann die das Gesetz auch egal sein. Meine Hunde hatten alle Papiere und es wäre nun kein Problem nachzuweisen, dass die Hunde nicht eingeführt worden sind.
Und was ist dann das?
§ 3 Überwachung
(1) ...
(2) Personen, die von der zuständigen Behörde beauftragt sind, dürfen im Rahmen
des Absatzes 1
1. Grundstücke, Geschäftsräume, Wirtschaftsgebäude und Transportmittel des
Auskunftspflichtigen während der Geschäfts- oder Betriebszeit betreten,
2. zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung
a) die in Nummer 1 bezeichneten Grundstücke, Geschäftsräume, Wirtschaftsgebäude
und Transportmittel außerhalb der dort genannten Zeiten,
b) Wohnräume des Auskunftspflichtigen betreten; das Grundrecht der Unverletzlichkeit
der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt,
3. Unterlagen einsehen,
4. Hunde untersuchen
Entweder gibt es Grundrechte, die höchstens im Einzelfall mit richterlichem Beschluß eingeschränkt werden können, oder ich kann sie mir gleich in die Haare schmieren. Ein Gesetz, das Artikel des GG einfach mal vorbeugend außer Kraft setzt, ist zumindest fragwürdig - aber Beispiele für das Erlassen von Gesetzen, die formal unzulässig sind oder gar wegen des GG nicht rechtens sind, haben wir im Laufe der Jahre ausreichend präsentiert bekommen.