Warum zwei kleine alte Hunde als Kampfhunde gelten

bxjunkie

Bordeauxdoggen Flüsterin®
15 Jahre Mitglied
Unfassbar...
Hundebesitzer in Brandenburg ärgern sich schon lange über die fast 20 Jahre alte Hundehalterverordnung. Wie streng und teils unlogisch die Verordnung ist, zeigt ein Beispiel aus Blankenfelde-Mahlow.
"Vorsicht! Bissiger Hund!" Zwei offizielle Schilder vom Ordnungsamt am Gartenzaun von Angelika Hardt warnen Passanten vor ihren beiden Hunden. Pippi, eine Promenadenmischung, und Thommy, ein kleiner Foxterrier, gelten als sogenannte "gefährliche Hunde". So wurden sie von der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow eingestuft, weil sie vor fast sechs Jahren eine Katze gejagt und gebissen haben sollen.
"Ich kenne keine andere Situation, in denen meine Hunde auffällig geworden sind", sagt Angelika Hardt mit Unverständnis. Aber ein einziger angezeigter Vorfall reicht. Seitdem werden Pippi und Thommy wie sogenannte "Kampfhunde" behandelt. Zuerst hatte die " " [Bezahlschranke] über den Fall berichtet.

Das droht "gefährlichen" Hunden​

Hier muss erwähnt werden, dass Pippi mittlerweile 18 Jahre alt ist, fast blind und taub und nur noch mühsam einen Fuß vor den anderen setzen kann. Thommy hat 11 Jahre auf dem Buckel, ist also auch längst im Rentenalter und nicht gerade schnell auf den Beinen. Trotzdem, fürs Amt bleiben es gefährliche Hunde mit allen Konsequenzen für die Tiere und ihre Halterin: "Die Auswirkungen sind für mich extrem, auch in finanzieller Hinsicht. Das ruiniert mich fast als Rentnerin", beschreibt Angelika Hardt die Lage und spricht nicht nur von den Anwaltskosten. Von Anfang an geht sie gegen diese Bescheide vor.
Statt 77 Euro zahlt die 74-Jährige jetzt für Ihre beiden nun "gefährlichen" Hunde 550 Euro Hundesteuer im Jahr. Hinzu kommt, dass sie Pippi und Thommy nur noch an kurzer Leine und mit Maulkorb Gassi führen kann. Bei einer kurzen Runde um den Block zittern die beiden am ganzen Leib. "Das ist in meinen Augen Tierquälerei", sagt Angelika Hardt. Dem Betrachter erscheint es auch völlig unnötig.



(mit Video)
Von Alexander Goligowski
 
  • 28. März 2024
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Hi bxjunkie ... hast du hier schon mal geguckt?
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Statt 77 Euro zahlt die 74-Jährige jetzt für Ihre beiden nun "gefährlichen" Hunde 550 Euro Hundesteuer im Jahr.
Es scheint auch mehr um die steuerlichen Mehreinnahme zu gehen als um Gefahren Prävention, zumal die nicht einmal Menschen gegenüber gefährlich waren..unglaublich echt.
 
Es scheint auch mehr um die steuerlichen Mehreinnahme zu gehen als um Gefahren Prävention, zumal die nicht einmal Menschen gegenüber gefährlich waren..unglaublich echt.
Der Bürgermeister selber sagt ja im Bericht das die veraltete Hundeverordnung dringend überarbeitet werden muss.
Zumal man als Gemeinde die Vorgaben des Bundeslandes nicht aushebeln kann.
Du hast recht die haben keinem Menschen was getan , aber als gefährlicher Hund wird auch eingestuft wenn Grundlos andere Tiere unkontrolliert angegriffen werden , und das hat ja wohl einer gemacht.
Bei uns in NRW könnte man dann durch eine Überprüfung des Hundes die Gefährlichkeit wiederlegen ,
anscheinend in Brandenburg nicht.
Die Regierung hat damals die Grundlagen für die Gesetze angegeben , und jedes Bundesland kann sich daraus sein eigenen Kuchen backen.
Es MUSS überarbeitet werden das ist völlig klar und am besten einheitlich.
Hier bei uns in der Gemeinde gibt es keine Gefährlichen Hunde wegen Ihrer Rasse ,
auch die Steuern sind normal wie für andere Hunde.
Aber die Gesetze für gefährliche Hunde in NRW muß unsere Gemeinde trotzdem einhalten , ob Sie wollen oder nicht.
 
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