Immobilien-Diskussion

Ich habe ja mein Leben lang zur Miete gewohnt. Und die Mutter und meine Brüder und eig. fast jeden den ich so kenne.
So ein MV kenne ich nicht...
Ich weiß nur das kleinere Reparaturen die durch Mieter gemacht werden (müssen), auch gedeckelt sind. Den genauen Betrag weiß ich nicht mehr.
Aber habe irgendwo schonmal gelesen das es solche gibt. Ob das nun rechtens ist... lässt sich durch googeln doch sicher herausfinden?
 
  • 18. Juni 2024
  • #Anzeige
Hi Gone in a flash ... hast du hier schon mal geguckt?
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.
Diese starren Fristen hatten wir früher in unserer Mietwohnung in München auch. Meines Wissens nach sind Schönheitsreparaturen durchaus fällig und Sache des Mieters, aber diese alten Verträge mit starren Fristen ungültig.
Meine Mutter wohnt seit 1973 in der Wohnung, wir haben zu Ende Juni gekündigt und uns geeinigt dass die Kaution einbehalten wird und es damit abgetan ist. Es wurde aber auch seitens der Vermieter, früher Patrizia und seit 10 Jahren ein Ehepaar, nie etwas renoviert.
 
Ich kenne solche Verträge von früher durchaus.

So lange man da wohnt, kräht da idR kein Hahn nach... aber wenn man die Wohnung abgibt, sollte sie so aussehen, als hätte man sich wenigstens so leidlich dran gehalten.

Heißt im Zweifel - beim Auszug grob renovieren.

Was die Fenster angeht: Erstmal gucken, ob es Holzfenster sind.

Manchmal steht das mit dem Anstrich noch von früher drin, aber die Fenster sind mittlerweile Kunststoff - da muss man dann nichts mehr machen.

Edit: Ganz starre Fristen gibt es in diesem Vertrag ja auch nicht mehr - letztlich steht da: Richtet sich nach dem tatsächlichen Bedarf.

Und der ist bei heutigen Heizkörpern nahe Null.

Edit zwo: Die sind irgendwie gesondert beschichtet, und wenn da der Lack ab ist, ist meist auch der Heizkörper hin.

Hat mir mal ein Installateur erzählt. (Ob das so stimmt, weiß ich aber nicht.)
 
Ich kenne solche Verträge von früher durchaus.

So lange man da wohnt, kräht da idR kein Hahn nach... aber wenn man die Wohnung abgibt, sollte sie so aussehen, als hätte man sich wenigstens so leidlich dran gehalten.

Heißt im Zweifel - beim Auszug grob renovieren.

Was die Fenster angeht: Erstmal gucken, ob es Holzfenster sind.

Manchmal steht das mit dem Anstrich noch von früher drin, aber die Fenster sind mittlerweile Kunststoff - da muss man dann nichts mehr machen.

Edit: Ganz starre Fristen gibt es in diesem Vertrag ja auch nicht mehr - letztlich steht da: Richtet sich nach dem tatsächlichen Bedarf.

Und der ist bei heutigen Heizkörpern nahe Null.

Edit zwo: Die sind irgendwie gesondert beschichtet, und wenn da der Lack ab ist, ist meist auch der Heizkörper hin.

Hat mir mal ein Installateur erzählt. (Ob das so stimmt, weiß ich aber nicht.)
Genau so ist es. Der Vertrag, den @Pennylane hier eingestellt hat, hat keine starren Regeln und ist deshalb ok. Da braucht es auch keinen Mieterschutzbund ;)
 
Gibts in deutschland kein mieterschutzbund?

Doch, ebenso wie Vermieter-Vereine.

Aber es ist ohnehin so, dass zB veraltete Formulierungen in Formularmietverträgen automatisch ihre Gültigkeit verlieren und durch die jeweils gültige Variante ersetzt werden - es sei denn, sie wurden zB handschriftlich hinzugefügt, also individuell zwischen Vermieter und Mieter so abgesprochen.

Ich würde mir über die angegebenen Fristen wirklich nicht den Kopf zerbrechen. Es steht ausdrücklich im Vertrag drin, dass die nur Anhaltspunkte liefern.

Was ihr tun solltet - @Pennylane - ist, die Wohnung bei der Übergabe zu begehen und kleinere äußerliche Mängel akribisch festzuhalten, damit die euch nachher nicht quasi auf die Rechnung geschrieben werden.

Denn war mW sittenwidrig ist, ist, dass die Wohnung in verwohntem Zustand übergeben wird und dann erwartet wird, dass sie komplett saniert wieder abgegeben wird.
 
Doch, ebenso wie Vermieter-Vereine.

Aber es ist ohnehin so, dass zB veraltete Formulierungen in Formularmietverträgen automatisch ihre Gültigkeit verlieren und durch die jeweils gültige Variante ersetzt werden - es sei denn, sie wurden zB handschriftlich hinzugefügt, also individuell zwischen Vermieter und Mieter so abgesprochen.

Ich würde mir über die angegebenen Fristen wirklich nicht den Kopf zerbrechen. Es steht ausdrücklich im Vertrag drin, dass die nur Anhaltspunkte liefern.

Was ihr tun solltet - @Pennylane - ist, die Wohnung bei der Übergabe zu begehen und kleinere äußerliche Mängel akribisch festzuhalten, damit die euch nachher nicht quasi auf die Rechnung geschrieben werden.

Denn war mW sittenwidrig ist, ist, dass die Wohnung in verwohntem Zustand übergeben wird und dann erwartet wird, dass sie komplett saniert wieder abgegeben wird.

eine sorgfaeltige maengelliste beim einzug rettet euronen. Jedes nagelloch notieren.
 
Danke euch.
Der Vermieter hat mir heute gesagt, dass er diesen Vertrag verwenden will.

Die Wohnung wird besenrein übernommen und soll bei einem Auszug genau so (und wenn farblich gestrichen, dann geweisselt) übergeben werden. Das wird vermerkt sagte er

Ist der MV ok so? Auf was muss noch geachtet oder besprochen werden?
Edit Fenster sollen vor ein paar Jahren erneuert worden sein. kA ob Kunststoff

Morgen schaue ich sie an
 
Besenrein? Zum einziehen nicht so toll, zum verlassen: ausgezeichnet.
 
Danke euch.
Der Vermieter hat mir heute gesagt, dass er diesen Vertrag verwenden will.

Die Wohnung wird besenrein übernommen und soll bei einem Auszug genau so (und wenn farblich gestrichen, dann geweisselt) übergeben werden. Das wird vermerkt sagte er

Ist der MV ok so? Auf was muss noch geachtet oder besprochen werden?
Edit Fenster sollen vor ein paar Jahren erneuert worden sein. kA ob Kunststoff

Morgen schaue ich sie an
Wenn besenrein und geweißelt, dann aber bitte §15 Nr 4 streichen.
 
Die Wohnung ist wirklich sehr schön. Die Heizkörper sind noch so "Rippen", die habe ich schon lange nimmer gesehen. Fenster sind aus Kunststoff und vor ein paar Jahren eingebaut. Parkett und Laminat in der ganzen Wohnung. Keine Küche. die nimmt der Vormieter mit.

Die Türen (mindestens eine) ist schon recht ramponiert habe ich gesehen. Das wird beim Übergabeprotokoll vermerkt werden müssen, so wie die Böden auf Schäden untersucht. Ich will da nicht mit der Lupe durchgehen, aber es wird wohl so sein müssen, nachdem diese "Vorkehrungen" im Mietvertrag vermerkt sind.
 
Die Wohnung ist wirklich sehr schön. Die Heizkörper sind noch so "Rippen", die habe ich schon lange nimmer gesehen. Fenster sind aus Kunststoff und vor ein paar Jahren eingebaut. Parkett und Laminat in der ganzen Wohnung. Keine Küche. die nimmt der Vormieter mit.

Die Türen (mindestens eine) ist schon recht ramponiert habe ich gesehen. Das wird beim Übergabeprotokoll vermerkt werden müssen, so wie die Böden auf Schäden untersucht. Ich will da nicht mit der Lupe durchgehen, aber es wird wohl so sein müssen, nachdem diese "Vorkehrungen" im Mietvertrag vermerkt sind.


Wenns Jalousien hat, gurten kontrollieren...
 
Und die Badewannen, Waschbecken etc, ob die Abflüsse verstopft sind - beim GG hatte mal ein Vormieter Farbreste von der Renovierung in den Abfluss geschüttet und am Ende musste das Rohr getauscht werden.... gab nur Ärger, weil es bei der Übergabe keinem aufgefallen war.
 
Ich habe von weitem gesehen, dass sie ziemlich versifft ausschauen :nee:
 
Und lass mal alle Wasserhähne laufen, auch warm.
Das hatte ich mal. Bin eingezogen und nur in einem Bad gab es warmes Wasser :rolleyes:
 
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