Der Anwalt sollte das am besten Wissen.
Ansonsten ist der Gedanke,etwas zu berichtigen, was man bei der Ermittlungsbehörde evtl. nicht richtig zu Protokoll gegeben hat, sicher kein verkehrter. Das sollte auch nichts damit zu tun haben, ob man es selbst für relevant hält.
Mir ist vor Jahren genau das passiert, was hier geschildert wird.
Ich hatte den kleinen Hund an der Leine und plötzlich fiel ein Schäferhund, der aus den Büschen gestürmt kam, über ihn her. Mir gelang zwar das Trennen, nach dem der andere Hund den Kleinen 3x gepackt hatte. Er ist trotzdem ein paar Stunden nach der OP gestorben.
Alles, was ich zum drumherum des Vorfalls weiß, haben mir mehr oder weniger die Zeugen erzählt.
Ich selbst war zumindest ab dem Moment, wo ich merkte, der Hund könnte getötet werden, voll auf die Hunde konzentriert. Alles andere hat "mein Kopf" ausgeschaltet.
Das war bei einer anderen Beißerei, wo ebenfalls mein angeleinter TH-Hund schwer verletzt wurde, ebenso.
(Beide Male taten die, die die anderen Hunde ausführten, gar nichts.)
Ich bin mir bis heute nicht sicher, was ich wirklich aus eigener Erinnerung wußte und was später hinzu kam, weil ich es mir selbst logisch erklärte oder weil Zeugen es mir berichteten.
Ich gehöre zu den Menschen, die ruhig werden und handeln, wenn etwas Schlimmes passiert. Das war schon als Kind so. evtl. spielt das auch eine Rolle.
Insofern halte ich es für normal, dass jemanden wie den beteiligten Freund, später Zweifel kommen, ob seine Schilderung wirklich in allen Details richtig ist.