Hund hat anderen Hund getötet

Ja, es herrscht Leinenpflicht. Jedoch bin ich nicht sicher ob der andere Hund an der Leine war, den was ich mittlerweile geschildert bekamm, rannte mein Hund mit dem anderen im Mund noch ein Stück weg. Kann also sein das beide Hunde ohne Leine waren. Das werde ich später bei der Polizei sicherlich erfahren.
Was das Mitgefühl angeht. Sicjer tut mir der Hund leid, aber ich kenne ihn weder noch war ich anwesend. Ich kann mir das gabze gar nicht vorstellen und glaube es fast nicht. Dazu kommt, dass meine erste Sorge meinem eigenen Hund gilt.
In welchen Kanton wohnst du? SZ? Ist meines Wissens der einzige mit genereller Leinenpflicht. Wohne selbst im Kt. SZ.
In welchen Kantonen habt ihr denn Wesenstest oder Maulkorbbefreiung?
 
  • 28. März 2024
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Hi pat_blue ... hast du hier schon mal geguckt?
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Hi

Biel, Bern. Es gibt ja noch viel Kantone ohne Maulkorb Pflicht. In welchen jetzt ein Wesenstest gibt weiss ich nicht. Ich denke in jedem kann man den Ablegen. Ich musste damals jedenfalls nichts für meinen Hund machen. Nächste Woche soll jetzt auch kein "Test" sein, sondern einfach prüfen wie mein Hund so ist. Aber ich weiss nicht, was die Prüfen? Also ob er jetzt andere Hunde anbellt, oder ob er sich von Fremnden anfassen lässt?
 
Aber du hast doch geschrieben - in Beitrag # 14:

Übrigens hat mein Hund den Wesenstest in anderen Kantonen mit Rassenliste bestanden, so das er dort, keinen Maulkorb tragen muss.

Wo hast du denn diesen Test abgelegt? Bei dir zuhause? Also in Bern?
Und wieso weißt du, dass der Hund bestanden hat, aber nichtmal, für welche Kantone das gilt?
War der Test in der Hundschule?
 
Hi

Ich hab meinen in Zürich gemacht, weil ich oft nach Zürich gehe. Ich glaube es sind 3-4 Kantone in denen es ein Rassenverbot gibt und daher Maulkörbe vorgeschrieben sind. Einer ist Zürich, die anderen sind alle im Französischen Gebiet wo ich eh nie hin gehe.
Und der Test gilt soviel ich weiss nur in ZH, da ja jeder der 3-4 Kantöne mit Rassenliste eine andere Auflage hat. Müsste ich aber nachfragen. Ich halte mir überwiegend in Bern, Luzern oder Zürich (früherer Wohnort) auf. Und daher habe ich micj einfach erkundigt, was ich machen musste, damit er in ZH ohne Mauli rumlaufen darf.
 
Luzern und Bern kennen keine Rasselisten. Auch keine generelle Leinenpflicht. Wenn da, wo dein Bekannter deinen Hund offline liess keine spezielle Leinenpflicht herrscht, hat sich das Thema erledigt.
Bei solchen Vorfällen ist jedes kant. vetamt ein bisschen anders. Was die genau machen, bei dem "Spaziergang", weiss ich nicht. Aber sie werden sicher schauen, wie er sich im Alltag gibt. Wenn dann ein Verhaltenstierarzt "verordnet" wird, wirst sicher du die Kosten tragen müssen und die sind nicht billig. Aber du solltest dankbar sein, dass dein Hund nicht sofort eingezogen wurde, was, wenns dumm läuft tatsächlich auch in der Schweiz passieren kann.
 
Luzern und Bern kennen keine Rasselisten. Auch keine generelle Leinenpflicht. Wenn da, wo dein Bekannter deinen Hund offline liess keine spezielle Leinenpflicht herrscht, hat sich das Thema erledigt.
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Der TE hatte in einem früheren Post geschrieben, dass dort, wo sein Hund den anderen getötet hat, Leinenpflicht war.
 
In biel herrscht leinenpflicht, mit aussnamhe von : die waelder, den nordlichen strandteil und noch einen gebiet.
 
Kurze Frage: wenn der andere Hund auch offline gewesen wäre, wie meiner, obwohl Leinenpflicht herrschte, macht das einen unterschied. Weil mein Bekannter hat das Halsband des anderen Hundes bei sich zu hause und erst jetzt hat er gemerkt, dass da was nicht stimmen kann. Den die Besitzerin hielt die Leine in der Hand, während mein Hund mit ihrem im Mund "weggerannt" ist. Also war er entweder auch offline oder die Leine ist gerissen bzw. hat sich gelöst.
Wenn dem so wäre, müsste er ja seine Aussahe bei der Polizei ändern. Das ist ihm erst heute in den Sinn gekommen, als er das Halsband des toten Hundes bei sich sah.
 
Vielleicht hat auch die HH ihren Hund losgeklinkt, als ihr Hund angegriffen wurde?
Damit er eine Chance hatte, wegzulaufen?
Das wird durchaus empfohlen.

Ganz ehrlich:
Wäre ich die betroffene Hundehalterin und würde lesen, wie Du versuchst, Deine und die Schuld Deines Bekannten zu relativieren, würde ich Dir und Deinem Bekannten die Hölle heissmachen.

Dass Du Deinen Hund schützen möchtest, versteht hier jeder.
Trotzdem gibt es genau zwei Personen, die schuld sind am Tod des anderen Hundes und das bist Du und Dein Bekannter.
 
Ich kenne die Rechtslage in der Schweiz nicht. Aber vermutlich wird es an deiner Situation und den Folgen des Geschehens nichts ändern, ob der andere on- oder offline war. Wenn in der Gegend Leinenzwang besteht hat dein Bekannter eine Verwaltungsübertretung begangen, egal was der andere HH gemacht hat. Die Tötung des anderen Hundes ist eine Sachbeschädigung (ich hasse dieses Wort in Zusammenhang mit Tieren) welche entweder vorsätzlich oder fahrlässig erfolgt sein kann. Auch daran wird es nichts ändern, ob der andere Hund an der Leine war. Das wichtigste für euch ist wohl aber, wie es in Zukunft weiter geht für deinen Hund und das hat jetzt die Behörde zu entscheiden, die es auf Grundlage einer noch stattfindenden Begutachtung machen wird. Bei der Begutachtung selbst wird es keine Berücksichtigung finden, ob der andere Hund angeleint war schätze ich.
Wo es evt. eine Rolle spielen könnte ist bei der Festlegung der Schadenersatzsumme.
 
Ich rate sehr kleine broetchen zu backen, und sicher nicht zu versuchen das opfer in ein taeter zu verwandlen, das macht sich seeehr schlecht.
 
Das ist doch eine legitime Frage. Hier in Deutschland spielt das ja nun mal sehr wohl eine Rolle.

Natürlich macht dabei der Ton die Musik. Ausserdem sollte ein Anwalt so was besser beantworten können.
 
Kurze Frage: wenn der andere Hund auch offline gewesen wäre, wie meiner, obwohl Leinenpflicht herrschte, macht das einen unterschied. Weil mein Bekannter hat das Halsband des anderen Hundes bei sich zu hause und erst jetzt hat er gemerkt, dass da was nicht stimmen kann. Den die Besitzerin hielt die Leine in der Hand, während mein Hund mit ihrem im Mund "weggerannt" ist. Also war er entweder auch offline oder die Leine ist gerissen bzw. hat sich gelöst.
Wenn dem so wäre, müsste er ja seine Aussahe bei der Polizei ändern. Das ist ihm erst heute in den Sinn gekommen, als er das Halsband des toten Hundes bei sich sah.

Was sagt denn dein Bekannter? Der war doch dabei.
 
Warum hat er das Halsband des Hundes? Das würde ich übrigens der Besitzerin wiedergeben/-schicken mit ehrlich gemeinten Worten zu der ganzen Geschichte. Ein Halsband ist ein Erinnerungsstück für viele Menschen.
Ob der Hund an- oder abgeleint war, macht schon einen Unterschied (zumindest hier in Deutschland). Frag Deinen Anwalt dazu.
 
Kurze Frage: wenn der andere Hund auch offline gewesen wäre, wie meiner, obwohl Leinenpflicht herrschte, macht das einen unterschied. Weil mein Bekannter hat das Halsband des anderen Hundes bei sich zu hause und erst jetzt hat er gemerkt, dass da was nicht stimmen kann. Den die Besitzerin hielt die Leine in der Hand, während mein Hund mit ihrem im Mund "weggerannt" ist. Also war er entweder auch offline oder die Leine ist gerissen bzw. hat sich gelöst.
Wenn dem so wäre, müsste er ja seine Aussahe bei der Polizei ändern. Das ist ihm erst heute in den Sinn gekommen, als er das Halsband des toten Hundes bei sich sah.
So wie du das hier formulierst, "wenn ... gewesen wäre", weiß dein Bekannter anscheinend gar nicht, ob der andere Hund offline war.
Inwiefern "müsste" er dann seine Aussage ändern? Etwas behaupten, was er nicht weiß, weil es besser "passt"?

Und weil hier jemand die früheren Ausführungen so verstanden hatte, als sei der kleine Hund zu dem des TE hingelaufen: das dürfte eher nicht der Fall gewesen sein, denn dann wäre das mit dem offline ja klar.

Wieso der das Halsband bei sich zu Hause hat, frag ich mich auch.
 
Für mein Verständnis sollte es keinen Unterschied bei der Beurteilung deines Hundes machen, ob der andere Hund angeleint war oder nicht. Da sollte die Frage im Vordergrund stehen wie gefährlich er ist und ob du ihn so führen kannst dass keine Gefahr von ihm ausgeht.

Bei der Beurteilung des Vorfall an sich vielleicht schon, aber wenn diese Frage nicht über Leben und Tod deines Hundes entscheidet würde ich an deiner Stelle auf dem Punkt sicher nicht rumreiten. Weil es tatsächlich den Eindruck von "Schuld auf das Opfer abwälzen" macht.
 
Ich sehe es wie Dunni.

Für die Begutachtung macht das keinen Unterschied.

Hunde nähern sich in Gebieten ohne Leinenzwang regelmäßig einander, ohne dass es zu Todesfällen kommt...

Für die Höhe des Schadenersatzes vielleicht schon, aber das ist dann der nâchste Schritt und eine andere Instanz.

Was das Halsband angeht:

Er schrieb ja, dass der Bekannte versucht hat, die Hunde zu trennen, und dabei gebissen wurde.

Wenn er dabei das Halsband des kleinen Hundes zu packen gekriegt hat, und sich dieses geöffnet hat, es gerissen ist oder der Hund sich herausgewunden hat - wäre das vermutlich der Moment, wo der große Hund mit dem Kleinen ein Stück weggelaufen ist... Und dann hat der Bekannte sicher nicht erst der Frau das Halsband in die Hand gedrückt, sondern hat es eingesteckt und ist hinterhergelaufen - und nachher hat er auch nicht mehr dran gedacht.
 
Kurze Frage: wenn der andere Hund auch offline gewesen wäre, wie meiner, obwohl Leinenpflicht herrschte, macht das einen unterschied.


ich sage mal, es macht keinen Unterschied:

"Tierhalterhaftung (OR 56)
Voraussetzungen
Der Halter eines Tieres haftet für den von diesem angerichteten Schaden, wenn er nicht nachweist, dass er alle nach den Umständen gebotene Sorgfalt in der Verwahrung und Beaufsichtigung des Tieres angewendet hat oder, dass der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt eingetreten wäre."

Der Schaden wäre wohl keinesfalls geschehen, wenn dein Hund an der Leine gewesen wäre.
 
Der Anwalt sollte das am besten Wissen.

Ansonsten ist der Gedanke,etwas zu berichtigen, was man bei der Ermittlungsbehörde evtl. nicht richtig zu Protokoll gegeben hat, sicher kein verkehrter. Das sollte auch nichts damit zu tun haben, ob man es selbst für relevant hält.


Mir ist vor Jahren genau das passiert, was hier geschildert wird.

Ich hatte den kleinen Hund an der Leine und plötzlich fiel ein Schäferhund, der aus den Büschen gestürmt kam, über ihn her. Mir gelang zwar das Trennen, nach dem der andere Hund den Kleinen 3x gepackt hatte. Er ist trotzdem ein paar Stunden nach der OP gestorben.
Alles, was ich zum drumherum des Vorfalls weiß, haben mir mehr oder weniger die Zeugen erzählt.
Ich selbst war zumindest ab dem Moment, wo ich merkte, der Hund könnte getötet werden, voll auf die Hunde konzentriert. Alles andere hat "mein Kopf" ausgeschaltet.
Das war bei einer anderen Beißerei, wo ebenfalls mein angeleinter TH-Hund schwer verletzt wurde, ebenso.
(Beide Male taten die, die die anderen Hunde ausführten, gar nichts.)
Ich bin mir bis heute nicht sicher, was ich wirklich aus eigener Erinnerung wußte und was später hinzu kam, weil ich es mir selbst logisch erklärte oder weil Zeugen es mir berichteten.
Ich gehöre zu den Menschen, die ruhig werden und handeln, wenn etwas Schlimmes passiert. Das war schon als Kind so. evtl. spielt das auch eine Rolle.
Insofern halte ich es für normal, dass jemanden wie den beteiligten Freund, später Zweifel kommen, ob seine Schilderung wirklich in allen Details richtig ist.
 
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