das war jezt sehr stark vereinfacht, aber mit ner Schutzgebühr hat man z.B. doch eher die Möglichkeit als mildtätig im Sinne des Steuerrechts durch zu gehen. In der Rechtsprechung sind sie sich auch noch nicht einig wohin mit der Schutzgebühr (Schenkung, gemischte Schenkung, Kaufpreis,.....), was einem natürlich die Gelegenheit gibt da einiges zu versuchen.
Versuchen kannst du grundlegend alles , aber es ist ein sehr sehr netter verschlafener Beamter wenn die Schutzgebühr als spende anerkannt wird
außerdem fehlt dir für die Schutzgebühr immernoch die spendenbescheinigung, also hier würde ich tatsächlich mal interessieren auf welche rechtlichen grundlage du die schutzgebühr als spende anerkannt haben willst