Ich weiß leider nicht ob die Frage gestellt wurde, deswegen mach ich noch einmal eine Diskussion auf.
Ich wohne in Schleswig Holstein und würde gerne einen Pitbull aus dem Tierheim aufnehmen. Im Mietvertrag ist die Hundehaltung nach Absprache mit dem Vermieter erlaubt. Allerdings verwährt er jetzt die Genehmigung da es sich ja um einen "Kampfhund" handelt. Seit 2016 gibt es in SH keine Rasseliste mehr und jeder Hund wird nur nach Beißvorfällen als gefährlich eingestuft.
Der Pitbull aus dem Tierheim ist nach einem Wesenstest als gutmütig eingestuft und es gab keine Beißvorfälle.
Darf der Vermieter trotzdem die Haltung verbieten?
Darf er..völlig egal was das Gesetz aus dem Pitbull macht, wenn der Vermieter sagt er wünscht keine Listenhunde in seiner Wohnung/Haus hat er das Recht dazu.
Hm? Also, das Problem ist, dass der "Pit Bull" nicht nur nach Landesrecht ein sog. Kampfhund ist (was er demnach in S-H nicht ist), sondern auch nach Bundesrecht. Daher gilt das Importverbot bundesweit, auch wenn im Ziel- Bundesland die Haltung erlaubt wäre.
Ob der Vermieter das darf, weiß ich ehrlich gesagt nicht. Allerdings musst Du bedenken, dass es Dein Vermieter ist...das Recht ggf zu erstreiten, wird Dich vermutlich die Wohnung kosten...so oder so.
Doch kann er..es ist sein Eigentum Traurig aber wahr und gerade bei Listenhunden stehen die Gerichte dem aufgeschlossener gegenüber, als wenn du versuchst einen Retriever zu halten und der Vermieter das ablehnt.
Die Hundehaltung ist ja Ländersache. Deswegen wird es in jedem Bundesland anders gehandhabt.
Und das Importverbit bezieht sich auf Hunde aus dem Ausland. Hier handelt es sich um einen Hund aus dem Tierschutz.
Leider handelt es sich bei dem Vermieter um eine Gruppe und mein Ansprechpartner ist nicht interessiert an einem Kennenlernen.
Doch kann er..es ist sein Eigentum Traurig aber wahr und gerade bei Listenhunden stehen die Gerichte dem aufgeschlossener gegenüber, als wenn du versuchts einen Retriever zu halten und der Vermieter das ablehnt.
Nein, so stimmt das nicht. Er könnte zB nicht die Hundehaltung mehrerer Parteien erlauben und nur einer Partei die Haltung eines Pudels nicht. Das muss begründet werden, dh der Pudel müsste auffällig geworden sein.
Aber da im Bundesrecht die Gefährlichkeit der "Kampfhunde" vermutet wird, gibt es beim Pit Bull eine Begründung.
Doch kann er..es ist sein Eigentum Traurig aber wahr und gerade bei Listenhunden stehen die Gerichte dem aufgeschlossener gegenüber, als wenn du versuchst einen Retriever zu halten und der Vermieter das ablehnt.
Die Argumentation kann ich ja verstehen. Allerdings ist der Hund nach dem Gesetz in Schleswig Holstein ein ganz gewöhnlicher Hund wie ein Pudel. Und wenn die Hundehaltung grundsätzlich erlaubt ist kann er doch keine bestimmte Rasse verbieten...
Es geht darum dass die Gefährlichkeit dieser Rasse bundesweit vermutet wird und nicht nur Ländersache ist. Ländersache ist der Umgang mit dieser Vermutung
Nein, so stimmt das nicht. Er könnte zB nicht die Hundehaltung mehrerer Parteien erlauben und nur einer Partei die Haltung eines Pudels nicht. Das muss begründet werden, dh der Pudel müsste auffällig geworden sein.
Wo hab ich das geschrieben? Es geht hier um einen Pitbull, wenn der Vermieter den nicht im Haus haben will, dann ist das zu akzeptieren.
Aber klar man kann auch den Hund einfach anschaffen und dann hoffen dass das Gericht das schon für einen positiv entscheidet.
Die Argumentation kann ich ja verstehen. Allerdings ist der Hund nach dem Gesetz in Schleswig Holstein ein ganz gewöhnlicher Hund wie ein Pudel. Und wenn die Hundehaltung grundsätzlich erlaubt ist kann er doch keine bestimmte Rasse verbieten...
Auch wenn der Vermieter die Hundehaltung seinem Mieter erlaubt hat, er aber nicht wusste, dass es sich um einen Kampfhund handelt, so darf der Vermieter die Erlaubnis widerrufen, die Haltung verbieten:
Es geht darum dass die Gefährlichkeit dieser Rasse bundesweit vermutet wird und nicht nur Ländersache ist. Ländersache ist der Umgang mit dieser Vermutung
Mit der gleichen Begründung dürfen Hunde der im Einfuhrverbringungsgesetz genannten Rassen auch höher besteuert werden - selbst wenn es in dem jeweiligen Bundesland keine Rasseliste gibt.
Also erst mal VIELEN Dank für die ganzen Antworten.
Eine neue Wohnung suchen. Schwer in einer ländlichen Region.
Zu der Sache mit der Absprache. Wenn der Vermieter anderen Mietern die Haltung von kleinen als auch großen Hunden erlaubt, kann er doch nicht einfach sagen "Der Pitbull" aber nicht.
Zu der Sache mit der Absprache. Wenn der Vermieter anderen Mietern die Haltung von kleinen als auch großen Hunden erlaubt, kann er doch nicht einfach sagen "Der Pitbull" aber nicht.
Völlig unabhängig davon, was dein Recht als Mieter WÄRE, wenn du darauf bestehen, also es einklagen würdest, würde ich entweder zugunsten des guten Verhältnisses zum Vermieter seine Bedingungen akzeptieren - wenn ich die Wohnung behalten wollte.
Oder ich würde mich auf die Suche nach einer anderen Wohnmöglichkeit begeben und den Hund erst dann zu mir nehmen, wenn ganz sicher ist, daß ich ihn in dem Haus oder der Wohnung definitiv dauerhaft halten kann.
Verwaltungsgerichte : Pressemitteilungen
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
Unzuverlässiger Kampfhundehalter
Auch mehrere Jahre zurückliegende Straftaten, die nicht im Zusammenhang mit der Haltung eines Kampfhundes stehen, können Bedenken gegen die Zuverlässigkeit eines...
Ergibt für mich Sinn und kann ich zumindest bei meinen Hunden bestätigen. Die Großen haben "normal" gewechselt und der Zwerg rollt die Zunge ein. Er nießt oft rückwärts und ist Rassebedingt von einer leichten vorm des Trachealkollapses betroffen.