Wenn der Arzt sie nicht weiterhin krank geschrieben hat, blieb ihr gar nichts anderes übrig, als auf der Arbeit aufzulaufen.
Das wäre dann nämlich Arbeitsvereigerung gewesen und bedeutet fristlose Kündigung.
Der Arzt ist derjenige, gegen den sich der Unmut richten sollte.
Wobei ich davon ausgehe, dass der Arzt da kein Risiko eingeht - ich denke, dass er beurteilen kann, ob da eine Gefahr besteht oder nicht.
Wenn sie denn nach der ersten Krankeschreibung nochmal hingegangen ist... Ich kenn durchaus Leute, die halten sich für unverzichtbar, und machen das nicht.
Und andere, die sind so ärztehörig, für die ist eine Aussage wie: "Ich schreib sie jetzt mal 5 Tage krank, danach ist die Sache gegessen!" ein Grund, an Tag 6 mit dem Kopf unterm Arm zur Arbeit zu erscheinen, denn "der Arzt hat ja gesagt...."