ich bin nicht Geringverdiener, sondern EU-Rentner .... und alleinerziehend mit nem Kind, das keinen Unterhalt vom Erzeuger kriegt .... unglückselige Kombination, weil durch alle Raster plumps samt dem Einzellerchen ...aber es gibt doch das urteil vom BGh das Geringverdiener nicht schlechter gestellt werden dürfen als H4 Empfänger. Ich würd da Widerspruch einlegen, lass dir das nicht gefallen.