Sorry ich weiß, eher ein Fall für Rechtliches, aber ich glaube hier lesen es mehr, wäre dankbar wenn es hier stehen bleiben könnte.
Danke!
Hallo.
Vielleicht hat schon mal jemand ähnliches erlebt?
Folgendes ist der Fall:
Ich komme vom Hundeplatz, fahre auf den Parkplatz der zur Wohnanlage dazugehört und stelle mein Fahrzeug ab. Ein Mädchen, ebenfalls aus dem Haus wo ich wohne führt ihren Hund spazieren, ohne Leine, das Tier hob die Nase, nahm Witterung auf und rannte böse bellend auf mein Auto zu, in dem ich noch saß.
Das Mädchen rief ihre Hündin zurück, sie reagierte jedoch nicht und sprang mir am Auto hoch, die Beifahrertür ist nun total zerkratzt.
Es wurde der Versicherung gemeldet, in einer Werkstatt ließ ich einen Kostenvoranschlag machen, außerdem schickte die gegnerische Versicherung einen Sachverständigen.
Mir wurde nur der halbe Schaden erstattet, mit folgender Begründung:
Mich als Hundehalter trifft eine Teilschuld, von Hunden geht immer eine theoretische Gefahr aus. Ich war heute damit beim Anwalt, er meinte die würden im Recht sein, will sich aber der Sache annehmen.
Und wenn es 10 Mal ein Gesetzt gibt, wonach es salopp gesagt mein Problem ist, dass ich die Frechheit besaß meinen Hund im Auto zu haben, es gibt auch Gesetze die klar sagen, das man seinen Hund so zu führen hat, das er andere nicht belästigt und deren Eigentum nicht beschädigt.
Wenn Ihr Erfahrungen diesbezüglich gemacht habt, dann teilt sie mir bitte per Mail mit, über Tipps freue ich mich auch.
Gruß Sandra
Danke!
Hallo.
Vielleicht hat schon mal jemand ähnliches erlebt?
Folgendes ist der Fall:
Ich komme vom Hundeplatz, fahre auf den Parkplatz der zur Wohnanlage dazugehört und stelle mein Fahrzeug ab. Ein Mädchen, ebenfalls aus dem Haus wo ich wohne führt ihren Hund spazieren, ohne Leine, das Tier hob die Nase, nahm Witterung auf und rannte böse bellend auf mein Auto zu, in dem ich noch saß.
Das Mädchen rief ihre Hündin zurück, sie reagierte jedoch nicht und sprang mir am Auto hoch, die Beifahrertür ist nun total zerkratzt.
Es wurde der Versicherung gemeldet, in einer Werkstatt ließ ich einen Kostenvoranschlag machen, außerdem schickte die gegnerische Versicherung einen Sachverständigen.
Mir wurde nur der halbe Schaden erstattet, mit folgender Begründung:
Mich als Hundehalter trifft eine Teilschuld, von Hunden geht immer eine theoretische Gefahr aus. Ich war heute damit beim Anwalt, er meinte die würden im Recht sein, will sich aber der Sache annehmen.
Und wenn es 10 Mal ein Gesetzt gibt, wonach es salopp gesagt mein Problem ist, dass ich die Frechheit besaß meinen Hund im Auto zu haben, es gibt auch Gesetze die klar sagen, das man seinen Hund so zu führen hat, das er andere nicht belästigt und deren Eigentum nicht beschädigt.
Wenn Ihr Erfahrungen diesbezüglich gemacht habt, dann teilt sie mir bitte per Mail mit, über Tipps freue ich mich auch.
Gruß Sandra