Fremder Hund richtet Schaden an und gegnerische Vers.stellt sich quer bei Regulierung

SandramitVienna

15 Jahre Mitglied
Sorry ich weiß, eher ein Fall für Rechtliches, aber ich glaube hier lesen es mehr, wäre dankbar wenn es hier stehen bleiben könnte.
Danke!

Hallo.

Vielleicht hat schon mal jemand ähnliches erlebt?
Folgendes ist der Fall:

Ich komme vom Hundeplatz, fahre auf den Parkplatz der zur Wohnanlage dazugehört und stelle mein Fahrzeug ab. Ein Mädchen, ebenfalls aus dem Haus wo ich wohne führt ihren Hund spazieren, ohne Leine, das Tier hob die Nase, nahm Witterung auf und rannte böse bellend auf mein Auto zu, in dem ich noch saß.
Das Mädchen rief ihre Hündin zurück, sie reagierte jedoch nicht und sprang mir am Auto hoch, die Beifahrertür ist nun total zerkratzt.
Es wurde der Versicherung gemeldet, in einer Werkstatt ließ ich einen Kostenvoranschlag machen, außerdem schickte die gegnerische Versicherung einen Sachverständigen.
Mir wurde nur der halbe Schaden erstattet, mit folgender Begründung:

Mich als Hundehalter trifft eine Teilschuld, von Hunden geht immer eine theoretische Gefahr aus. Ich war heute damit beim Anwalt, er meinte die würden im Recht sein, will sich aber der Sache annehmen.

Und wenn es 10 Mal ein Gesetzt gibt, wonach es salopp gesagt mein Problem ist, dass ich die Frechheit besaß meinen Hund im Auto zu haben, es gibt auch Gesetze die klar sagen, das man seinen Hund so zu führen hat, das er andere nicht belästigt und deren Eigentum nicht beschädigt.

Wenn Ihr Erfahrungen diesbezüglich gemacht habt, dann teilt sie mir bitte per Mail mit, über Tipps freue ich mich auch.

Gruß Sandra
 
  • 21. Mai 2024
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Hi SandramitVienna ... hast du hier schon mal geguckt?
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wenn sich die Sache so zu getragen hat, würde ich mal den Anwalt wechseln, denn da biste eindeutig im Recht.
quini
 
Würde Quini im Prinzip Recht geben Sandra.

Aber du kennst sicher den Spruch „Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand“, will sagen: hoffentlich hast du eine Rechtsschutzversicherung.

Auf jeden Fall solltest du mal zu einem anderen Anwalt gehen, glaube kaum das der von dir zitierte deine Sache überzeugend vertreten kann.

Ach ja: sicher gibt es die sogen. Gefahrenhaftung nach der du allein aus der Tatsache heraus haftest das du eben einen Hund hast. Die tritt aber meines Wissens nur ein wenn dem anderen keine oder nur geringe Schuld anzulasten ist.

<small>[ 31. Juli 2002, 08:46: Beitrag editiert von: Wolf II ]</small>
 
Hi Sandra,
ich schicke dir mal nachher eine Mail, hatte so einen ähnlichen Fall, meine Hunde saßen im Auto und ein Typ lief vorbei dessen Hund nicht angeleint war.....

Gruß Ines
 
Is ja dreist, und wenn mein Auto nach Hund riecht, und ein fremder es verkratzt - ohne insässige Hunde - hätte ich was gegen den Geruch machen sollen oder wie?! <img border="0" title="" alt="[Verärgert]" src="redface.gif" />
 
Hallo.
Meike, mach Du das doch besser wenn er von der Arbeit kommt
wink-new.gif


Eine Mail habe ich noch nicht bekommen, wäre echt lieb wenn Du mir Deinen Fall schilderst Ines.

Der Anwalt kam mir nicht gerade hundefreundlich vor, ich werde notfalls zu einem anderen Anwalt gehen. Rechtschutzversichert bin ich, somit gehe ich durch alle mir möglichen Türen.

Ich habe die Leute angerufen, die sagten: Kann doch nicht sein, wollen mir ihrer Versicherung sprechen.
Die Aachen Münchener ist es übrigens!

Ich hatte vom ersten Tag an im Blut das es Ärger geben wird.
Erst brauchten die ewig um mir die Schadensanzeige zuzusenden.
Den Kostenvoranschlag der Werkstatt stellten sie auch in Frage, darum kam ein von ihnen georderter Sachverständige, was ja soweit auch ok ist.
Aber bis er dann endlich mal kam....

Dann wieder ewig nichts von denen gehört, immer wieder angerufen bei der Versicherung, teilweise mehr als dreiste und freche Antworten bekommen.
Das ganze war Ende April/ Anfang Mai, wir schreiben jetzt fast August.
Angeblich dauert der Postweg innerhalb des Versicherungshauses so lange....

Ich halte Euch auf den Laufenden und bin weiterhin für jeden Tipp dankbar.

Gruß Sandra
 
Hi,
ich habe von dem Problem auch schon gehört. Das ist wohl vom Gesetz her so richtig. Meine Freundin hatte ein ähnliches Problem und ihr Anwalt(mit dem sie gut befreundet ist) hat ihr das Gleiche gesagt.Du hast immer eine Teilschuld(Ist z.B genauso wenn Du auf der Autobahn ohne Geschwindigkeitsbeschränkung einen Unfall hast und Du nicht Schuld bist, Du aber über 130km/Std schnell gefahren bist.dann bekommst Du auch eine Teilschuld: Richtgeschwindigkeit ist immer 130.)
Also: Selbst Schuld wenn Du Deinen Hund auch im Auto durch die Gegend fährst.
wink-new.gif

LG Cathrin
 
Hallo.
Dann werde ich in die Geschichte eingehen, ich lasse mir das nicht gefallen.
Ähnlich wie das mit den 130 hat mein Anwalt es mir auch erklärt, auch gesagt das Geschädigte oft nur einen Teil ersetzt bekommen, sie aber nichts sagen und der Hundehalter es daher nicht erfährt, einfach denkt das alles gut ist :(

Sandra
 
Folgender Fall :

ein Freund mit dem Wurfbruder meines BX-Rüden kommt mich besuchen.
Auto steht vor dem Haus, Hund darin, Freund ist schon mal reingegangen.
Ich komme in dem Moment von einer kurzen Runde mit meinem Dicken wieder. Das sein Bruder sich im Auto befand, wußte ich nicht.
Auf jeden Fall sprang Daufi - angeleint - an der Fahrertür hoch und hinterließ dabei tiefe Kratzer.

Meine Versicherung hat den Schaden voll übernommen.

Man haftet immer für seinen Hund und den Schaden, den er anrichtet.
Eine Teilschuld, alleine darum, weil du ebenfalls einen Hund im Auto hattest, ist hier nicht gegeben.

Anwalt wechseln, und zwar zügig !

Das die Versicherungen immer wieder versuchen, mit faulen Ausreden um eine Zahlung herumzukommen oder deren Höhe zu drücken, ist ja mittlerweile mehr als bekannt. Ein Versuch schadet ja bekanntlich nicht, und gar nicht mal wenige lassen sich davon ins Boxhorn jagen.
 
Guten Morgen!

Die Halterin der Hündin hat inzwischen ihren Versicherungsagenten erreicht, er ist erbost über das Verhalten "seiner" Versicherung und will sich dahinterklemmen.

Ich warte jetzt ab, was der Anwalt der Versicherung schreibt.

Ich kenne es eigentlich so, dass der Anwalt in Anwesenheit des Mandanten den Brief ins Diktiergerät spricht, das war bei ihm nicht der Fall, denke er wollte sich erstmal belesen.

Solche Fälle soll es öfters geben als man denkt, aber die meisten Leute lassen sich das dann gefallen, vielleicht weil sie keine Rechtschutzversicherung haben? - Anders kann ich mir das nicht erklären, wer verschenkt schon unfreiwillig Geld?

Gruß Sandra
 
Habe jetzt nachträglich noch verschoben, weil in Off-Topic abgerutscht und hier wahrscheinlich jetzt zum Finden besser aufgehoben.
 
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