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Glaubst du das jetzt wirklich oder ist das polemisch?und im Grunde genommen geschieht ja alles so wie ihr es als gerecht empfindet
Das betrifft dann aber ja nicht nur die Hundegesetzgebung, sondern jede Art von Bußgeld.
Aber gilt das dann nicht für jede illegale Anschaffung?Wieso? Weil er erst mit Wegnahme des Hundes so richtig bestraft wurde?
Ob der Hund darunter leidet ist zweitrangig?
Dass sie ganzen Listenhundgesetze nicht gerecht sind, darüber braucht man glaub nicht diskutierenund im Grunde genommen geschieht ja alles so wie ihr es als gerecht empfindet, also was soll's.
Aber gilt das dann nicht für jede illegale Anschaffung?
Was ist denn an dieser jetzt anders, außer dass sie durch die Zeitung rührselig aufbereitet wurde?
Dass du das kagge findest, kann ich verstehen. Dass du erwartest, dass das OA sich entsprechend verhält, nicht. Die Rechtslage ist so, dass er keine Halteerlaubnis bekommen kann. Das entspricht nicht meinem Gerechtigkeitsempfinden, das ist die Rechtslage. Das ist nicht dasselbe..ich finde es jedesmal kagge, das der Hund darunter leiden muß..völlig losgelöst davon das sein Halter shice gebaut hat. Was ist daran nicht zu verstehen?
Stimmt, hast du.Ich hatte geschrieben, dass man ihm den Hund GLEICH hätte abnehmen sollen.
Es wird aber keiner gezwungen, sich so zu verhalten, dass er ein Bussgeld bekommt.
Was ist denn an dieser jetzt anders,
Der Punkt war, dass Christine sinngemäß schrieb, dass, wenn man eine Geldbuße als Sanktion wählen würde, sich reiche Leute nicht um die Hundegesetzgebung scheren müssten, weil die es sich leisten könnten, arme aber schon.
Ist ja auch total vergleichbar mit einem Lebewesen, leuchtet einIch kann nicht ein Bußgeld zahlen, um dadurch meinen Führerschein zu retten.
Ist ja auch total vergleichbar mit einem Lebewesen, leuchtet ein
Ich glaube, die Wegnahme des Hundes ist nicht als Sanktion gedacht. Der Mann erfüllt die Voraussetzung für die Halteerlaubnis nicht. Er darf den Hund also nicht halten und muss ihn deshalb hergeben.Es ging mir nicht um das Bußgeld, sondern darum dass man sich mit dem Bußgeld von der anderem Sanktion - Wegnahme des Hundes - freikaufen können sollte.
Und ja, ich finde schon, das man das mit dem Führerschein-Beispiel vergleichen kann....
Da wären wir dann beim Stichwort "besonderes Interesse", und hätte er das nachweisen können, dürfte er den Hund auch behalten.Man muss es nur gut begründen können, warum man den Lappen behalten muss.
Nein beim ‚außergewöhnlichen Härtefall‘ soviel ich weiß und das versucht der Anwalt jawohl grad..Da wären wir dann beim Stichwort "besonderes Interesse", und hätte er das nachweisen können, dürfte er den Hund auch behalten.
Klappt aber wohl auch nicht immer, denn meine Freundin konnte sich nicht "freikaufen", die musste, auch schon beim ersten Mal, ihre vier Wochen "zu Fuss" brav ablaufen...