ja, bei alg 1 wie 2 wird geprüft was du an vermögen hast...
auch bausparverträge und co.
bei ALG1 auch? Ist doch "normales Arbeitslosengeld"
also: abgeschlossene wohnung im haus der eltern: erlaubt.
aber miete für das zimmer und bad und küchennutzung zahlen: nicht erlaubt.
Das das erlaubt ist, ist mir ja klar, es ging mir nur darum, die Kosten für die Miete (Eigentumswohnung meiner Eltern) mit anrechnen zu lassen zum Bedarf, das geht soweit ich das gelesen habe aufgrund eines bescheuerten Paragraphen nicht, wobei ich das bei Elternunabhängigen nicht verstehe...ich meine ich kann auch aus der Wohnung ausziehen und eine teurere nehmen die dann bezahlt/einberechnet wird, was für ein Quatsch...
bei vwl und bausparverträgen gibt es eine lücke... irgendwie das es nicht angerechnet wird, wenn der rückkauf einen gewissen verlust mit sich bringt. frag mal bei studies-online.de im forum nach. zu den kompetenten da gehören sb, renate huba und just4fun - sofern die noch aktiv sind.
ich übernehm keine 100% garantie für meine aussagen. mein wissen ist etwas eingerostet und zwischen meiner beschäftigung damit und jetzt liegt mindestens eine novelle.
Ich danke dir trotzdem genaueres lese ich dann eh nochmal nach aber ist ja ganz gut mit Leuten zu reden, die das schonmal beantragt haben oder eben bekommen haben
in welchem bundesland willsts du denn studieren?
Niedersachsen/hannover in nrw werden sie ja eh abgschafft...
häh, was wird abgeschafft? Ich wusste gar nicht, dass es für Bafög Unterschiede je anch Bundesland gibt... da kenn ich auch noch diverse tipps... je nach bundesland lohnt es sich zb über die kfw-bank das dahrleen für die studiengebühren aufzunehmen. das dahrleen wird mit aufs bafög aufgerechnet und dann weggekappt. wenn man dann üebr 300 euro rum monatliches bafög liegt, bekommt man die studiengebühren geschenkt.
es lohnt sich echt, sich mit dem thema auseinander zu setzten und viel zu lesen. es gibt im bafög so viele gesetzeslücken....