Drei-Länder-Mahnwache am 07.06.2008

Es gibt bereits die ersten Rückmeldungen aus einem holländischen Hundeforum :love:

Und das Lied wäre auch fertig...


LG Gabi
 

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  • 5. Mai 2024
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Hi Gabi ... hast du hier schon mal geguckt?
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Hat jemand in Deutschland die Fachpresse schon angeschrieben?
Ich weiss nur, dass Tier.TV und 'Tier suchen ein Zuhause' informiert sind.

Wenn nicht ... wer hat entsprechende Adressen? Ulla, Christina???
 
Hundezeitschriften und Tierärzte im Umkreis sind in Arbeit.
Made in Eile
 
Der Thread unterscheidet sich aber nur in der Überschrift, oder? ;)

paparazzio
 
Hat jemand in Deutschland die Fachpresse schon angeschrieben?
Ich weiss nur, dass Tier.TV und 'Tier suchen ein Zuhause' informiert sind.

Wenn nicht ... wer hat entsprechende Adressen? Ulla, Christina???

:idee: Mit fällt da noch center.tv (Kabelsender Ruhrgebiet, Kölner Raum und Ballungszentren) ein. Köln, Coloneum

paparazzio :hallo:
 
@dog Runner,
lass Dich überaschen!

Erfahrungsgemäß kommen eh nicht alle die das hier ankündigen, hast Du doch auch gemerkt bei Deiner Busaktion.
 
So, jezz hab ich endlich mal was schriftliches:

Auf der Grundlage Ihrer Versammlungsanmeldung bestätige ich unter Auflagen die von Ihnen gem. § 14 VersG vorgenommene Anmeldung der oben genannten Versammlungen unter freiem Himmel wie folgt:

Thema: „Mahnwache wegen der Tötung Stammbaumloser Pittbullartiger in den Niederlanden aufgrund der Regelin Aggressive Diere von 1993“

Veranstalter: Frau Ute Herff

Verantwortliche Leiterin: sind Sie selbst

Termin und Dauer: Samstag, den 07.06.2008 von 19:00 Uhr bis 23:00 Uhr

Art der Veranstaltung: Mahnwache / Lichterkette entlang der Deutsch-Niederländischen Grenze

Teilnehmerzahl: -ca. 100-

Ordner: 1 Ordner je 50 Teilnehmer

angemeldete Hilfsmittel: Transparente, Flugblätter und „Knicklichter“

Aufstellungsort: Dreiländerpunkt Deutschland, Belgien und Niederlande

Zu der vorgenannten Versammlung ergeht zudem folgende beschränkende Verfügung:

1. Als Versammlungsleiterin haben Sie sich spätestens um 18:45 Uhr der polizeilichen Einsatzleitung vor Ort zu erkennen zu geben. Der Kontakt ist bis zum Ende der Veranstaltung aufrecht zu halten. Sie stellen sicher, dass die Veranstaltung bis spätestens 23:00 Uhr beendet ist.

2. Sie haben der Polizei am Versammlungsort die Ordner um 18:45 Uhr vorzustellen und diese in Anwesenheit der Polizei in ihre Aufgaben einzuweisen. Die Ordner müssen volljährig und im Besitz eines gültigen Personalausweises sein, der auf Verlangen vorzuzeigen ist.
Weiterhin dürfen die Ordner nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen. Sie sind ausschließlich durch weiße Armbinden mit der Aufschrift „Ordner“ in lateinischer Druckschrift kenntlich zu machen.

3. Versammlungsleiter und Ordner obliegen keine Zwangsbefugnisse; sie müssen sich prinzipiell der Hilfe der Polizei bedienen.

4. Die Ordner/-innen dürfen –wie alle übrigen Teilnehmer/-innen- keine Waffen oder sonstigen Gegenstände mit sich führen, die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen oder zur Beschädigung von Sachen geeignet und bestimmt sind (§ 9 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 2 Abs. 3 Satz 1 VersG).

5. Vor dem Beginn der Veranstaltung haben Sie zu gewährleisten, dass den Versammlungsteilnehmern die sie betreffenden Auflagen in geeigneter Weise bekannt gegeben werden. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass die Auflagen konsequent eingehalten werden.

6. Sie haben als Versammlungsleiterin dafür Sorge zu tragen, dass die Bestimmungen des VersG konsequent eingehalten werden (s. hierzu auch die entsprechenden Begründungen und Hinweise im weiteren Verlauf dieses Bescheides).

7. Transparenthaltestangen dürfen eine Länge von 2 m und im Durchmesser bis zu 3 cm bei Rundhölzern bzw. Kantenlänge bis zu 3 cm bei Kanthölzern nicht überschreiten.
Die Breite eines Transparents darf 4 m, die Höhe 1 m nicht überschreiten.

8. Während der gesamten Versammlung ist das Konsumieren alkoholischer Getränke untersagt. Sie als die verantwortliche Leiterin haben dafür Sorge zu tragen, dass erkennbar alkoholisierte Personen nicht an der Versammlung teilnehmen bzw. von der Versammlung ausgeschlossen werden.

9. Bild- und Tondokumente, in denen tierquälerische oder sonst grausame Handlungen (Schlachtszenen etc.) geschildert werden, dürfen nur interessierten volljährigen Personen zugänglich gemacht werden. Das Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit, insbes. § 7 Jugendschutzgesetz, ist zu beachten.
10. Auf die Anleinpflicht und ggfls. Maulkorbpflicht der Hunde wird ausdrücklich hingewiesen.

11. Diese Bestätigung gilt ausschließlich für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland.


Wegbeschreibung findet Ihr hier:

Und vergesst nicht die EU-Heimtierausweise, die werden für den Grenzübertritt nach B benötigt!

Hunde die keine Maulkorbbefreiung haben müssen mit Maulkorb/Halti geführt werden.
 
Und noch nichts Offizielles von den Niederlanden und Belgien?
Muss uns das - mal abgesehen vom Wetter (hat eigenltich jemand gute Kontakte zum Wettergott :rolleyes:) - zu Bedenken Anlass geben?
 
Zu den obigen Auflagen von Pocke würde ich gerne noch aus den Hinweisen ergänzen wollen
(Auszüge deshalb, weil das meiste oben eh schon steht:(



4. Äußerungen in Schrift, Bild und Wort dürfen keinen beleidigenden oder sonst strafrechtlich relevanten Inhalt haben. Durch das Anbringen von Spruchbändern darf in die Rechte Dritte nicht ohne deren Zustimmung eingegriffen werden; bei öffentlichen Einrichtungen ist die schriftliche Zustimmung des Trägers vorzuweisen. Druckschriften müssen nach dem Pressegesetz ein Impressum tragen.

5. Das Mitführen von Waffen oder Gegenständen, durch die Personen verletzt oder Sachen beschädigt werden können, ist gem. § 2 VersG verboten.

7. Die Teilnahme in einer Aufmachung, die geeignet und darauf gerichtet ist, die Feststellung der Identität zu verhindern, ist gem. § 17 a Abs. 2 VersG verboten.

8. Wenn durch die von Ihnen angemeldeten Versammlungen bzw. deren Teilnehmer Wege und Plätze verunreinigt werden, sind Sie verpflichtet, für die Reinigung zu sorgen. Sollten Sie dieser Pflicht nicht nachkommen, kann die Stadt die Reinigung auf Ihre Kosten veranlassen (§ 17 Straßen- und Wegegesetz NW, § 7 Abs. 3 Bundesfernstraßengesetz).

11. Wegen der Benutzung von Geräten, die der Schallerzeugung oder der Schallwiedergabe (Lautsprecher, Megaphone u. ä.) dienen, wird auf § 10 Landesimmissionsschutzgesetz (LImSchG) hingewiesen; danach bedarf die Verwendung auf öffentlichen Verkehrsflächen der Genehmigung der örtlichen Ordnungsbehörde.


LG Gabi
 
Wir können nicht nach Belgien, und nicht nach Holland rein, Gibsy ist nicht geimpft, da Diabethikerin.
Und Holland, fällt als Staff ja sowieso flach...

Wie kommen wir dahin? ;)

LG
 
Wir können nicht nach Belgien, und nicht nach Holland rein, Gibsy ist nicht geimpft, da Diabethikerin.
Und Holland, fällt als Staff ja sowieso flach...

Wie kommen wir dahin? ;)

LG

Immer schön an der deutschen Grenze lang :D!
Vieleicht findet sich ja auch ein Lotse .... !
 
@Pocke soweit ich weiss, geht auf auf deutscher Seite bis zu dem restaurant mit dem Auto*und ich glaube das ist kein öffentlicher Parkplatz*, und ab da ungefähr ne viertel Stunde zu Fuss bis oben, und kommt da auf belgischer Seite aus... Wir schauen aber nochmal genau auf der Karte, nur wenn ihr im Wald bleibt, seit ihr auf deutscher Seite oder hinter der Schranke ansonsten seit ihr auf belgischer Seite*was ja nicht so schlimm wäre* ;o)
Ihr müsst sehr aufpassen nicht auf holländischer Seite zu landen...


LG

Wisiti & Hunde
 
Ich bin mal so frei, folgendes aus einem anderen Thread hierhin zu kopieren ... Dank an Gabi fuer die Info!

Chicka
geht auf
Gib Dreiländerweg 103, 52074 Bad Aachen ein (das ist das Bergcafe)
Dann kriegst du einen Kartenausschnitt, in dem du rein- und rauszoomen kannst.
Ja nach Zoom kannst du dann zum einen den Weg sehen, der zum Drilandenpunt führt. Zum anderen auch, wo auch evtl. Parkmöglichkeiten wären, wo Holland ist, wo Belgien ist und wo Deutschland bzw. Aachen ist.
Der Dreiländerweg endet mit dem Drilandenpunkt.

Ganz ehrlich: ich tu mich auch sauschwer. Ich werde mich entweder Ute anschließen, falls sie das evtl. als Hunderunde anlegt, ansonsten werde ich über das "Vaalser Quartier" reinfahren. Kannst du auf der Karte sehen - gegenüber auf der anderen Seite der Straße (Vaalser Straße = B1) ist die Uniklinik. Unikliniken sind fast überall auf der Welt gut genug ausgeschildert. Und ab Uniklinik kannst du es mit dem Kartenausschnitt leicht finden.

Kriegst außerdem gleich noch eine PN von mir.

Liebe Grüße
Gabi


Und hier noch eine kleine Übersicht von allem, was - auf deutscher Seite - in der Nähe liegt:



LG Gabi
 
@Pocke soweit ich weiss, geht auf auf deutscher Seite bis zu dem restaurant mit dem Auto*und ich glaube das ist kein öffentlicher Parkplatz*, und ab da ungefähr ne viertel Stunde zu Fuss bis oben, und kommt da auf belgischer Seite aus... Wir schauen aber nochmal genau auf der Karte, nur wenn ihr im Wald bleibt, seit ihr auf deutscher Seite oder hinter der Schranke ansonsten seit ihr auf belgischer Seite*was ja nicht so schlimm wäre* ;o)
Ihr müsst sehr aufpassen nicht auf holländischer Seite zu landen...


LG

Wisiti & Hunde

Du hast vollkommen Recht Wistiti, der Parkplatz ist nicht öffentlich und auch sehr klein. Und es ist auch vollkommen verständlich, dass der Besitzer des Kleinen Bergcafes es nicht wünscht, dass wir ihm seinen Parkplatz blockieren.

Es gibt nahe der Lütticherstr (am Sportplatz) und am Adamshäuschen (Preussweg bis zu Ende durchfahren) öffentliche Parkplätze.
Ich werde morgen eine neue Wegbeschreibung einstellen - ich versuche einen Shuttleservice einzurichten - mir fehlt aber noch ein Fahrer.

Guckt mal hier könnt Ihr den genauen Grenzverlauf sehen:
 
@Pocke soweit ich weiss, geht auf auf deutscher Seite bis zu dem restaurant mit dem Auto*und ich glaube das ist kein öffentlicher Parkplatz*, und ab da ungefähr ne viertel Stunde zu Fuss bis oben, und kommt da auf belgischer Seite aus... Wir schauen aber nochmal genau auf der Karte, nur wenn ihr im Wald bleibt, seit ihr auf deutscher Seite oder hinter der Schranke ansonsten seit ihr auf belgischer Seite*was ja nicht so schlimm wäre* ;o)
Ihr müsst sehr aufpassen nicht auf holländischer Seite zu landen...


LG

Wisiti & Hunde

Du hast vollkommen Recht Wistiti, der Parkplatz ist nicht öffentlich und auch sehr klein. Und es ist auch vollkommen verständlich, dass der Besitzer des Kleinen Bergcafes es nicht wünscht, dass wir ihm seinen Parkplatz blockieren.

Es gibt nahe der Lütticherstr (am Sportplatz) und am Adamshäuschen (Preussweg bis zu Ende durchfahren) öffentliche Parkplätze.
Ich werde morgen eine neue Wegbeschreibung einstellen - ich versuche einen Shuttleservice einzurichten - mir fehlt aber noch ein Fahrer. Da das mit dem Klonen noch nicht funktioniert werde ich nicht an zwei Plätzen gleichzeitig sein können.

Guckt mal hier könnt Ihr den genauen Grenzverlauf sehen:
 
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