Ich würde mich erstmal doof stellen und den Antrag stellen, inklusive der Bescheinigung des Ordnungsamtes - denn, wie du sagst: Diese Bescheinigung bedeutet ja, dass der Wesenstest vorgelegen hat bzw. als gleichwertig anerkannt wurde. . Mit "widerlegen Kampfhundeigenschaften" eigentlich auch keine "Kampfhundesteuer", oder?
Wenn sie sich dann querstellen, kannst du ja immer noch nachhaken. Oder wenn es hart auf hart kommt, den Test machen.