Der mal schnell gefragt Fred...

@Spicy Das Tierheim Lübeck hat grad Mali-(Mix)-Welpen ;)
Nicht offiziell auf der Website, aber auf instagram sieht man sie regelmässig.
 
  • 28. März 2024
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Hi MadlenBella ... hast du hier schon mal geguckt?
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:eek: Ich habe gerade die ganzen Merkblätter von der Steuerabteilung gelesen wegen der Anmeldung.

Eine Halbierung der Steuer für Kampfhunde ist auf Antrag möglich – als von 600€ auf 300€
Da steht die wollen einen Nachweis über eine bestandene Verhaltensprüfung (BW)… hat ja nur Lisbeth
:gruebel: Das Ordnungsamt hat mir die Entscheidung über die Widerlegung der Kampfhundeigenschaften für beide Hunde ausgestellt.

:wtf: Also darf der Typ von der Steuer entscheiden was ich bezahlen muss… dann bin ich am *****, mit dem hatte ich damals schon immer wieder Probleme. U.a. hat der zu mir gesagt ich solle mir doch Pudel anschaffen :rolleyes: , keinen Urlaub planen weil die Hundesteuer für diese unnötigen Hunde erhöht wird usw
Wenn der sich an mich erinnert, dann läßt der mich den vollen Beitrag bezahlen :kugel:

Hat die Entscheidung des Ordnungsamts – welche ja auch nur mit bestandenem Wesenstest erteilt wird – tatsächlich keine Bedeutung?
Kann die Steuerstelle tatsächlich einen Wesenstest verlangen?
 
Ich würde mich erstmal doof stellen und den Antrag stellen, inklusive der Bescheinigung des Ordnungsamtes - denn, wie du sagst: Diese Bescheinigung bedeutet ja, dass der Wesenstest vorgelegen hat bzw. als gleichwertig anerkannt wurde. . Mit "widerlegen Kampfhundeigenschaften" eigentlich auch keine "Kampfhundesteuer", oder?

Wenn sie sich dann querstellen, kannst du ja immer noch nachhaken. Oder wenn es hart auf hart kommt, den Test machen.
 
Ich würde mich erstmal doof stellen und den Antrag stellen, inklusive der Bescheinigung des Ordnungsamtes - denn, wie du sagst: Diese Bescheinigung bedeutet ja, dass der Wesenstest vorgelegen hat bzw. als gleichwertig anerkannt wurde. . Mit "widerlegen Kampfhundeigenschaften" eigentlich auch keine "Kampfhundesteuer", oder?

Wenn sie sich dann querstellen, kannst du ja immer noch nachhaken. Oder wenn es hart auf hart kommt, den Test machen.
Doch, auch mit bestandenem Wesenstest kann eine Stadt/Gemeinde den erhöhten Steuersatz fordern.
Das liegt einzig in ihrem Ermessensspielraum, in Bayern z.B. durchaus üblich...leider :rolleyes:
 
Doch, auch mit bestandenem Wesenstest kann eine Stadt/Gemeinde den erhöhten Steuersatz fordern.
Das liegt einzig in ihrem Ermessensspielraum, in Bayern z.B. durchaus üblich...leider :rolleyes:
Dann aber von allen in einer Gemeinde trotz bestandenen Wesenstest oder wird der Ermessensspielraum für den einzelnen Hund definiert?
Irgendwie müsste es Kriterien geben, die einem Einspruch bei Ungleichbehandlung innerhalb einer Gemeinde standhalten.
 
Das sehe ich auch wie @matty . Wenn die Regel besagt, nach bestandenem Wesenstest kann die Steuer auf Antrag halbiert werden, dann kann das nicht mehr in der Entscheidungshoheit des Beamten liegen, ob er diese Regel anwendet oder nicht. Rechtsstaat, nicht wahr?
Aber ob die Bescheinigung des Ordnungsamts dafür ausreicht oder ob er konkret den Wesenstest verlangen darf, da behaupte ich mal lieber nichts.
 
Das eine erhöhte Steuer fällig ist, wusste ich ja – auch mit Wesenstest
Ich kann mich aber nicht mehr erinnern wie das damals war, also ob ich den Wesenstestschrieb oder das vom Ordnungsamt eingereicht habe :rolleyes:
Groß nachfragen will ich bei diesem „freundlichen“ Herrn lieber nicht (Bei allen drei Bullterriern hatte ich da Probleme mit ihm und bei der Abmeldung gab es auch Stress).

Ich werde wohl die Anmeldung und die Entscheidung vom Ordnungsamt zur Steuerstelle schicken und abwarten.
Und hoffen…
Ein Wesenstest mit Rosi wäre kein Problem. Eher einen zeitnahen Termin zu bekommen.
Und der kostet dann auch wieder (bis dahin muss ich dann auch die hohe Steuer zahlen)

Wenn die Regel besagt, nach bestandenem Wesenstest kann die Steuer auf Antrag halbiert werden, dann kann das nicht mehr in der Entscheidungshoheit des Beamten liegen, ob er diese Regel anwendet oder nicht. Rechtsstaat, nicht wahr?
Aber ob die Bescheinigung des Ordnungsamts dafür ausreicht oder ob er konkret den Wesenstest verlangen darf, da behaupte ich mal lieber nichts.

Hoffentlich :girl_sigh:
 
Dann aber von allen in einer Gemeinde trotz bestandenen Wesenstest oder wird der Ermessensspielraum für den einzelnen Hund definiert?
Irgendwie müsste es Kriterien geben, die einem Einspruch bei Ungleichbehandlung innerhalb einer Gemeinde standhalten.
Das es ja um Einnahmen für das Gemeinde/Stadt-Säckl geht, für die man ja quasi nix tun muss, werden mit Sicherheit alle dementsprechenden Hunde erhöht besteuert.
 
Ich hab da nochmal ne Frage :D
Und zwar zum Thema Goldimplantate…wenn die bei einem jungen Hund gesetzt werden…halten/wirken die wirklich ein Leben lang? Irgendwie kann ich mir nicht vorstellen, dass ein 1jähriger die bekommt und dann ein Leben lang Ruhe ist :gruebel:
 
Bei einem so jungen Hund wäre ich auch sehr skeptisch. Die "halten" nicht ein Leben lang.
Zumal die Goldimplantate gar nicht bei allen Hunden wirken und sicherlich wandern die auch über die Jahre.
Die halten soweit ich weiss den Verschleiss nicht auf, sondern sollen nur die Schmerzweiterleitung verhindern.

Ein einjähriger Hund, der bereits Goldimplantate (wo?) Hat, wird sicher in Zukunft wieder Gelenkschmerzen haben.
 
Danke, das hab ich mir nämlich auch so gedacht.
Der Hund wurde wohl stark misshandelt, hatte auch noch nen Autounfall…hier wurde er denn später operiert und hat auch Implantate bekommen. Wo wurde mir bestimmt gesagt, aber war am Telefon und ich war von diesen Tatsachen so überrumpelt, dass ich das leider nicht mehr so ganz wiedergeben kann.
Meine Nachfrage, was man denn da beachten müsse, ob das kontrolliert oder irgendwann getauscht werden müsse oder so wurde halt verneint. Und das kann ich mir halt nicht vorstellen. So ein Hund muss dann doch (in meiner Vorstellung) regelmäßig gründlich gecheckt werden, wenn nicht sogar mit Physio unterstützt werden oder irgendwas :gruebel:
 
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