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Man muss halt nach etwa 20-30 Minuten den Mantel ausziehen. Mir gefällt, dass er am Popo zu ist und die Hosen mit trocknet, da sind sie ja oft besonders nass und dreckig
Den habe ich für meine auch. Ich ziehe sie auch nach ca. 20 Minuten aus da die Bademäntel bei meinen Langhaarfuzzis dann wirklich nass sind. Einziger Nachteil ist dass sie damit beim Treppen steigen einfädeln und hilflos fest hängen, aber 20 Minuten überleben sie auch im Erdgeschoss.
Ich hab jetzt mal den von Loesdau gekauft, mit Versand 20€ sind ja echt günstig. Im Alltag brauch ich sowas ja nicht, mit nem Handtuch sind die Hundis gleich mal trocken, aber für die Reha könnts schon praktisch sein.
Man muss halt nach etwa 20-30 Minuten den Mantel ausziehen. Mir gefällt, dass er am Popo zu ist und die Hosen mit trocknet, da sind sie ja oft besonders nass und dreckig
Uff, das müsste ich prüfen Pavel hat Größe L, also die fallen eher klein aus, aber ich messe dir das nachher gern mal aus. Ich find die super praktisch, auch im Urlaub im Hotel zB.
Uff, das müsste ich prüfen Pavel hat Größe L, also die fallen eher klein aus, aber ich messe dir das nachher gern mal aus. Ich find die super praktisch, auch im Urlaub im Hotel zB.
Ylvi hat den auch - Rückenlänge 60cm (XL glaub ich?). 60cm ist auch sonst genau ihre Länge
Die Länge braucht sie auch... aber man könnte ihn zwei mal um sie wickeln
Kann mir mal jemand den gesetzlichen Hintergrund belegen, wenn im Kaufvertrag eine Kastration vorgeschrieben wird und sogar ein Stammbaum erst nach erfolgter Kastration herausgegeben werden soll.
Eine Freundin hat diesen Fall grad bei zwei Rassekatzen.
Soweit ich weiß ist diese Zusatz im Kaufvertrag null und nichtig. Und die Herausgabe des Stammbaumes erst nach Kastration, ist doch ebenfalls eine Frechheit
Bei Katzen vom Züchter wird zwischen Zucht- und Liebhabertier entschieden, danach richtet sich der Kaufpreis.
Wenn die Katze als Liebhabertier gekauft wurde, ist die Klausel meiner Meinung nach rechtens, dass vor Herausgabe der Papiere die Kastration nachgewiesen werden muss. Sollte sie sich doch überlegen zu züchten, kann sie mit dem Züchter nachverhandeln und den Zuchtpreis zahlen.
Kann mir mal jemand den gesetzlichen Hintergrund belegen, wenn im Kaufvertrag eine Kastration vorgeschrieben wird und sogar ein Stammbaum erst nach erfolgter Kastration herausgegeben werden soll.
Eine Freundin hat diesen Fall grad bei zwei Rassekatzen.
Soweit ich weiß ist diese Zusatz im Kaufvertrag null und nichtig. Und die Herausgabe des Stammbaumes erst nach Kastration, ist doch ebenfalls eine Frechheit
Ich habe gerade mal recherchiert: Der Verein, von dem der Stammbaum ausgestellt werden soll ist ein "freier" Zuchtverein. Da kann man sich schon mal was drunter vorstellen. Der Stammbaum wird das Papier nicht wert sein auf dem er gedruckt wurde ..
das auf jeden Fall. Ich (eigentlich betrifft es mich ja gar nicht) habe aber ein Problem damit wenn Züchter (in diesem Fall nach Recherche Vermehrer) dies in einem Kaufvertrag fordern und die Herausgabe der Ahnentafel (die in diesem Fall eh nix wert ist) an eine Kastration binden.
Der Preisunterschied zwischen Zucht- und Liebhaber-Tier sind aber schon mal ein paar hundert Euro.
Und damit will der Züchter halt zu Recht verhindern, das sich jemand so für "billiges Geld" eine Zuchtkatze zulegt.
Wie gesagt, wenn sie doch züchten will und das Tier auch dafür geeignet ist - denn auch das kann ein Grund sein, warum eine Katze nur als Liebhaber-Tier abgegeben wird - dann soll sie den Preisunterschied halt nachzahlen.
Wo liegt das Problem ?
Und bei solchen Fragen kann ich absolut verstehen, das viele Züchter ihre Liebhaber-Kitten/Katzen nur noch (früh-) kastriert abgeben .
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