Also ich kann dir aus dem aus dem Alltag von 6 Wochen Praktikum im Grundbuchamt sagen, dass das was ich beschrieben habe so ziemlich der 0815 Standardfall ist.Nein, aber die meisten Käufer bevorzugen eine Grundschuldfreie Immobilie. Wie auch immer, wir wollen das sie gelöscht wird.
Die Immobilie ist ja mit der Löschungsbewilligung praktisch frei von der Grundschuld. Aber so viel kostet das löschen ja auch nicht. Und mit der Löschungsbewilligung in der Hand brauchst du nicht mal Urkunde vom Notar.
Standtext des Antrages im Internet suchen, ausdrucken, unterschreiben und dann die Unterschrift beim Notar beglaubigen lassen. Hassen die weil sie damit nicht so viel verdienen und das Grundbuchamt könnte auch erstmal grübeln, weil das nicht Standard ist, weil eben die meisten Notare gleich beurkunden. Ist aber konform mit der GBO.