Der Podcast-Thread

Wie gesagt, die psychisch erkrankten für die das in Frage kommt in Deutschland, haben ja viele Therapie durchlaufen.
 
  • 29. April 2024
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Hi Crabat ... hast du hier schon mal geguckt?
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Ich sehe aber das Problem, dass es schwierig ist, entscheiden zu müssen, ob in so einem Fall Sterbehilfe die Lösung sein kann oder ob nicht doch eine Therapie helfen könnte.

Danke, genau das war mein Punkt.

Ich bin nicht dafür, etwas pauschal zu vermieten, und ebenso wenig scheint es sinnvoll, es in dem Fall pauschal zu erlauben.

@Dunni

Und was ist mit Medikament B, C und D?

Gerade unter dem verlinkten Artikel steht ein Kommentar von wem, der sich immer noch krank fühlt und für „untherapierbar“ hält, weil er oder sie „ohne Medikamente“ nicht auskommt.

Was auf sehr viele Leute zutrifft, die nicht depressiv sind… ohne dass sie deswegen an Selbstmord denken; vielleicht, weil bei Diabetes eher akzeptiert wird, dass die Medikation die Therapie ist.

Alles zusammen zeigt für mich, dass man jeden einzelnen Fall wirklich sehr genau prüfen muss.

Aus Angehörigensicht (als persönlich Betroffene) sehe ich in einem geplanten Abschied eines suizidalen Verwandten durchaus eine (große!) Erleichterung.

Aber die Frage, ob die Entscheidung richtig war, wird dadurch nicht leichter zu beantworten.
 
Ich bin der Oberärztin der Palliativstation immer noch dankbar, die vor vielen Jahren meiner Frau und mir völlig unkompliziert einfach die entsprechenden Medikamente mitgegeben hat. Für den Fall der Fälle. Mit dem Hinweis, da dürfen aber keine Kinder rankommen.

Einige Zeit später hat meine Frau dann eine Entscheidung getroffen. Sie konnte aber noch selbst die Medis einnehmen.

Wir haben diesen Vorgang dann sehr bewusst gestaltet.
 
Wenn die Medikamente denn wirken und die Betroffenen damit weniger unter zB einer Depression leiden, fühlen sie oft sonst auch nicht mehr viel. Weshalb sie sie nicht dauerhaft nehmen möchten. Dazu kommen weitere Nebenwirkungen die das Leben sehr beeinträchtigen.
Wenn mit einer Pille alles gut wäre, hätten die meisten sicher kein Problem sie einfach dauerhaft zu nehmen.
 
@Crabat Mein Post bezog sich nicht auf depressive Menschen, sondern auf Sterbehilfe im Allgemeinen bzw. im konkreten Fall auf Krebs.
 


Prozessbegleitung bei einem Prozess wegen Sterbehilfe in Deutschland. Triggerwarnung: Suizid, Depressionen

Ich finde den Podcast sehr gut .

Und ich hoffe, dass, wenn ich mal in die Situation kommen sollte (nicht bezogen auf den Fall mit den Depressionen , sondern z.B. unheilbar körperlich krank ) es dann Dr. Turowskis gibt , bevor ich elendig dahin siechen muss .
 
Nur wird es wohl immer weniger Dr. Turowskis geben, wenn die in den Knast wandern. Wer wird dieses Risiko für sich selbst noch eingehen?
 
Ich bin nicht dafür, etwas pauschal zu verbieten, und ebenso wenig scheint es sinnvoll, es in dem Fall pauschal zu erlauben.
Pauschal erlaubt ist Beihilfe zum Suizid in D grundsätzlich nicht, so wie ich das verstehe. Jeder einzelne Fall muss geprüft werden.

Und was ist mit Medikament B, C und D?

Gerade unter dem verlinkten Artikel steht ein Kommentar von wem, der sich immer noch krank fühlt und für „untherapierbar“ hält, weil er oder sie „ohne Medikamente“ nicht auskommt.

Was auf sehr viele Leute zutrifft, die nicht depressiv sind… ohne dass sie deswegen an Selbstmord denken; vielleicht, weil bei Diabetes eher akzeptiert wird, dass die Medikation die Therapie ist.

Alles zusammen zeigt für mich, dass man jeden einzelnen Fall wirklich sehr genau prüfen muss.
Mit welchem Recht spricht man einer bestimmten Personengruppe pauschal ab, eine - grundsätzlich ja zulässige - Entscheidung über das eigene Leben zu treffen? Denn das ist es doch, was passiert: Depressive, psychisch Kranke, Demente sind grundsätzlich vom assistierten Suizid ausgeschlossen, weil man ihnen die Entscheidungsfähigkeit generell abspricht. Für mich ist das nicht okay.
 
Psychopharmaka ist halt auch eine echt komplizierte Kiste. Es gibt so viele verschiedene, jeder reagiert unterschiedlich auf die verschiedenen Präparate und man muss sie wirklich sehr lange nehmen - oft monatelang - bis man sicher sagen kann, ob sie helfen oder nicht.

Und dann kann sich die Reaktion auch ändern. Ich habe vor ca 10 Jahren mal ein Präparat zum schlafen bekommen. Fünf Tropfen davon und ich hatte Wattewölckchen im Kopf und pupste Regenbogeneinhörner. Geil! Leider hatte ich jedesmal einen tüchtigen Hangover. Nun wurde mir das letztes Jahr wieder verschrieben: null Effekt. Hoch auf zehn tropfen. Null Effekt. Mit 20 bis 25 Tropfen kann ich leidlich schlafen, aber dieses alles egal Gefühl stellt sich leider nicht mehr ein. Allerdings auch kein Hangover.
 
Pauschal erlaubt ist Beihilfe zum Suizid in D grundsätzlich nicht, so wie ich das verstehe. Jeder einzelne Fall muss geprüft werden.


Mit welchem Recht spricht man einer bestimmten Personengruppe pauschal ab, eine - grundsätzlich ja zulässige - Entscheidung über das eigene Leben zu treffen? Denn das ist es doch, was passiert: Depressive, psychisch Kranke, Demente sind grundsätzlich vom assistierten Suizid

ausgeschlossen, weil man ihnen die Entscheidungsfähigkeit generell abspricht. Für mich ist das nicht okay.

Die aktuelle Rechtssprechung geht im Moment mit zwei Urteilen/Verfahren genau in diese Richtung.
 

Ein Berliner Arzt ist im Prozess zu einem umstrittenen Sterbehilfe-Fall zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Das Landgericht Berlin sprach den 74-Jährigen am Montag des Totschlags schuldig. Die 37-jährige Frau, der er geholfen hat, war aus Sicht der Richter wegen ihrer Depression nicht zur freien Willensbildung in der Lage. Der Mediziner habe „die Grenzen des Zulässigen überschritten“, sagte Richter Mark Sautter. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Arzt hatte bereits zu Prozessauftakt angekündigt, dass er im Fall einer Verurteilung Rechtsmittel einlegt.
 
Schwierig, schwierig. Da der Gutachter zu dem Ergebnis kam, dass nicht angenommen werden kann, dass die Tote in ihrem Willen nicht frei gewesen sei, wäre für mich „im Zweifel für den Angeklagten“ richtig gewesen.

Andererseits finde ich das Vorgehen des Arztes in diesem spezifischen Fall nicht mit der herrschenden Rechtsprechung vereinbar. Von daher kann ich auch einen Schuldspruch nachvollziehen.

Es kommt wohl auf die Begründung des Urteils an.
 
Ich zumindest nicht, wenn davon ausgegangen wird, dass psychologische Kranke mit Depressionen grundsätzlich zu dieser Entscheidung nicht fähig sind.
Jedoch vom Urteil kenne ich nur das, was heute in den Medien berichtet wurde und das ist nicht wirklich viel.
Mich interessiert, wie die Rechtsmittelinstanz diese Rechtslage beurteilen wird.
Er hat ja wohl lediglich diskret das Medikament so abgelegt, dass sie Patientin Zugang hatte, keinesfalls ermuntert zum Suizid oder mehr.
Bisher gab es wohl alles an Entscheidungen.
Dieser Arzt wurde auch schon mal freigesprochen und in einem ähnlichen Fall steht die Entscheidung in zweiter Instanz auch noch aus.
 
Hier steht etwas mehr dazu - könnt ihr das auch lesen?

 
Ja, mit Werbung.
Ich habe bisher nichts darin gelesen (ich bin noch nicht ganz durch), was ich nicht schon vorher gelesen hatte. Ich habe jetzt bei diesem Satz erst mal unterbrochen, um den hier einzustellen:
In Deutschland hat jeder Mensch das Recht, frei über seinen Tod zu entscheiden. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit seinem Urteil 2020 klargestellt.
Jeder Mensch, steht da. Aber die Gerichte (und nicht nur die) sprechen dieses Recht bestimmten Personengruppen ab. Für mich ist das, wie schon weiter vorn geschrieben, inakzeptabel. Diskriminierung, Entrechtung, you name it.
 
Jetzt bin ich durch. Und hadere mit den letzten Sätzen:
Laut DGHS wurden 34 Anträge von Menschen mit psychiatrischer Vorgeschichte abgelehnt. Die Helfenden seien nur bei wenigen Personen überzeugt gewesen, dass es sich um eine frei verantwortliche Entscheidung gehandelt habe.
Wozu Mitglied in der DGHS werden und einen nicht ganz geringen Betrag zahlen, wenn die mir ggfs. meine freie Entscheidung absprechen und mich doch nicht unterstützen?
 
Naja - es hängt mE gesetzlich in D sehr viel am psychiatrischen Gutachten.

Und wenn das negativ ist, kann die DGHS dem Wunsch nicht entsprechen - wenn ich es richtig verstanden habe.

Hier den Fall finde ich nach wie vor schwierig.

Bei jemandem, der nach einer Behandlung im Halbstundentakt zwischen: „Ich will nicht mehr“ und „Ich versuch es noch mal“ schwankt, ist die Haltung ja in dem Moment eben nicht unverbrüchlich und „gefestigt“.

Und es wäre vielleicht angeraten, den Termin noch einmal zu verschieben, bis die Richtung eindeutiger klar ist.
 
Bei jemandem, der nach einer Behandlung im Halbstundentakt zwischen: „Ich will nicht mehr“ und „Ich versuch es noch mal“ schwankt, ist die Haltung ja in dem Moment eben nicht unverbrüchlich und „gefestigt“.
Als Laie würde ich es auch so sagen, aber die Psychologin im Podcast hat zB gesagt dass diese Ambivalenz normal ist und ziemlich jeder so fühlt, bevor er sich suizidiert. Das erscheint mir auch logisch, ich denke man bekommt es bei einem Sprung vom Hochhaus nur nicht mit ;)
 
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