Was hat das mit der Frage der TE zu tun?
Ich denke das ihr einen Wesenstest machen müsst und vor 3 Jahren als ihr den Hund geholt habt, gab es dieses Gesetz doch auch schon ...
den Rest was ich gerne schreiben würde verkneife ich mir ...
Nadine
Wer seinen Hund SO besch.... hält, der braucht keinen.
Bei sowas wird mir echt schlecht.
Sucht am besten einen Platz bei gescheiten Leuten, die auch Lust und Zeit haben sich mit dem Tier zu beschäftigen und die Auflagen erfüllen können und wollen.
Eigentlich kann man den Nachbarn noch dankbar sein.....was ein trostloses Leben für das Tier.
Und ja, auch wenn man sein Tier SO hält, hat man sich an die geltenden Auflagen zu halten.
Ich denke das ihr einen Wesenstest machen müsst und vor 3 Jahren als ihr den Hund geholt habt, gab es dieses Gesetz doch auch schon ...
den Rest was ich gerne schreiben würde verkneife ich mir ...
Nadine
Das ist eindeutig falsch. Das Gesetz gibt es seit 2009.
Die Voraussetzung einen Listenhund in Sachsen-Anhalt überhaupt halten zu dürfen ist ein Wesenstest!
Das heisst, ja ihr müsst diesen Test machen, ansonsten dürft ihr den Hund gar nicht erst halten!
Wer seinen Hund SO besch.... hält, der braucht keinen.
Bei sowas wird mir echt schlecht.
Sucht am besten einen Platz bei gescheiten Leuten, die auch Lust und Zeit haben sich mit dem Tier zu beschäftigen und die Auflagen erfüllen können und wollen.
Eigentlich kann man den Nachbarn noch dankbar sein.....was ein trostloses Leben für das Tier.
Und ja, auch wenn man sein Tier SO hält, hat man sich an die geltenden Auflagen zu halten.
Voll und ganz unterschrieben!
Wer seinen Hund SO besch.... hält, der braucht keinen.
Bei sowas wird mir echt schlecht.
Sucht am besten einen Platz bei gescheiten Leuten, die auch Lust und Zeit haben sich mit dem Tier zu beschäftigen und die Auflagen erfüllen können und wollen.
Eigentlich kann man den Nachbarn noch dankbar sein.....was ein trostloses Leben für das Tier.
Und ja, auch wenn man sein Tier SO hält, hat man sich an die geltenden Auflagen zu halten.
Voll und ganz unterschrieben!
ich auch
Und ich erst recht.
Ich denke das ihr einen Wesenstest machen müsst und vor 3 Jahren als ihr den Hund geholt habt, gab es dieses Gesetz doch auch schon ...
den Rest was ich gerne schreiben würde verkneife ich mir ...
Nadine
Das ist eindeutig falsch. Das Gesetz gibt es seit 2009.
Die Voraussetzung einen Listenhund in Sachsen-Anhalt überhaupt halten zu dürfen ist ein Wesenstest!
Das heisst, ja ihr müsst diesen Test machen, ansonsten dürft ihr den Hund gar nicht erst halten!
achso, ich dachte weil mein Ex 2001 oder 2002 den Wesenstest mit seinem Pit machen musste wäre das in Sachsen-Anhalt auch "Zeitnah"
liebe Grüsse,
Nadine
ich sag nur der arme arme Hund... tja da heisst es nun über üben üben.. den hund an HB ,Leine und strasse gewöhnen, an Menschen und Hunde udn dem Hundzeigen was Leben bedeutet ....ich mag den rottibesitzer jetzt schon..
ich sag nur der arme arme Hund... tja da heisst es nun über üben üben.. den hund an HB ,Leine und strasse gewöhnen, an Menschen und Hunde udn dem Hundzeigen was Leben bedeutet ....ich mag den rottibesitzer jetzt schon..
Ist ja Interessant,der Rotti wird im Zwinger gehalten und darf am Wochenende mal für ein paar Stunden raus,die Blumenbeete sind mit Elektrodraht versehen,damit der "liebe Rotti"nicht die Beete zerstört und und und.....
Das ist also eine Korrekte Tierhaltung???
Das ist dann wieder jemand,der meint seinen Senf hier zugeben zu müssen,ohne zu wissen,worum es eigentlich geht.
Ich bin begeistert.........