Hallo,
hoffentlich ist mir die Überschrift einigermaßen aussagekräftig gelungen.
Ein Mensch aus Niedersachsen will mit Hund nach NRW (zu Besuch - kurzfristig).
Der Hund ist in NRW gelistet (Liste 2), in Niedersachsen listenfrei. Der Hund hat trotzdem (vorsorglich) den Wesenstest nach Nds.-Recht.
Außerdem wird alles andere erfüllt:
-Chip
-Versicherung
-Sachkundeschein
-Volljährigkeit, Führungszeugnis, Zuverlässigkeit, körperl. Stärke
Kurzum: Wäre es ein Liste 1-Hund, wäre er in Nds. genehmigt und Maulkorb-befreit. Da er aber in Nds. nicht gelistet ist, hat er keine MK-Pflicht, keine Leinenpficht und keine Genehmigungspflicht. Deswegen gibt es natürlich auch keine Genehmigungsurkunde, keine MK-Befreiung udn keine Leinenbefreiung. Irgendwie logisch, oder?
Auf den Befreiungsantrag antwortet nun die NRW-Stadt dieses:
Das kann ja irgendwie nicht wahr sein.
Wäre es ein Pitbull, der in Nds. genehmigt und befreit ist, dann wäre alles in Butter. Ein Liste 2-Hund kann nach dieser Logik in NRW nicht MK-befreit werden.
Wenn am 1.10.2003 in Niedersachsen die Rasselisten gestrichen werden und es keine MK-Pflicht mehr gibt, ergo auch keine Befreiung davon, dann dürfen deswegen die Hunde in NRW nicht mehr "oben ohne" laufen? Ist ja völlig unlogisch und kontraproduktiv.
Bin rechtschutzversichert und bereit, für den Hund alles nötige zu machen. Ob es auch ohne Anwalt geht?
Termin ist 2.8.2003 - da müßte ggf. eine Einstweilige Verfügung vom Gericht gemacht werden.
hoffentlich ist mir die Überschrift einigermaßen aussagekräftig gelungen.
Ein Mensch aus Niedersachsen will mit Hund nach NRW (zu Besuch - kurzfristig).
Der Hund ist in NRW gelistet (Liste 2), in Niedersachsen listenfrei. Der Hund hat trotzdem (vorsorglich) den Wesenstest nach Nds.-Recht.
Außerdem wird alles andere erfüllt:
-Chip
-Versicherung
-Sachkundeschein
-Volljährigkeit, Führungszeugnis, Zuverlässigkeit, körperl. Stärke
Kurzum: Wäre es ein Liste 1-Hund, wäre er in Nds. genehmigt und Maulkorb-befreit. Da er aber in Nds. nicht gelistet ist, hat er keine MK-Pflicht, keine Leinenpficht und keine Genehmigungspflicht. Deswegen gibt es natürlich auch keine Genehmigungsurkunde, keine MK-Befreiung udn keine Leinenbefreiung. Irgendwie logisch, oder?
Auf den Befreiungsantrag antwortet nun die NRW-Stadt dieses:
...tierschutzwidrig mit MK und ständiger Leine quälen.....nach §14 LHundG sollen Erlaubnisse, Befreiungen und Sachkundebescheinigungen, die von zuständigen Stellen anderer Länder erteilt wurden, von der zuständigen Behörde anerkannt werden.
Mit der vorstehenden Vorschrift wird sichergestellt, dass behördliche entscheidungen über und zur Beurteilung der Gefährlichkeit eines Hundes und erforderliche Nachweise des Halters in Nordrhein-Westfalen anerkannt und nicht noch einmal erbracht werden müssen.
Sollte Ihr Hund also nach der nieders. GefTVO vom Leinenzwang und Maulkorb befreit sein, gilt diese Befreiung auch in Nordrhein-Westfalen. Der entsprechende Nachweis ist von Ihnen mitzuführen. Das von Ihnen vorgelegte Gutachten des Tierschutzzentrum der Tierärztlichen Hochschule Hannover gibt leider keinen Hinweis, ob Ihr Hund vom Leinenzwang und der Maulkorbpflicht befreit ist.
Sollte Ihr Hund vom Leinenzang und der Maulkorbpflocht nicht befreit sein, müssen Sie während Ihrer zeit in Nordrhein-Westfalen Ihren Hund...
Das kann ja irgendwie nicht wahr sein.
Wäre es ein Pitbull, der in Nds. genehmigt und befreit ist, dann wäre alles in Butter. Ein Liste 2-Hund kann nach dieser Logik in NRW nicht MK-befreit werden.
Wenn am 1.10.2003 in Niedersachsen die Rasselisten gestrichen werden und es keine MK-Pflicht mehr gibt, ergo auch keine Befreiung davon, dann dürfen deswegen die Hunde in NRW nicht mehr "oben ohne" laufen? Ist ja völlig unlogisch und kontraproduktiv.
Bin rechtschutzversichert und bereit, für den Hund alles nötige zu machen. Ob es auch ohne Anwalt geht?
Termin ist 2.8.2003 - da müßte ggf. eine Einstweilige Verfügung vom Gericht gemacht werden.