Brauche Hilfe: MK-Befreiung in NRW für Gäste

Andreas

Hallo,
hoffentlich ist mir die Überschrift einigermaßen aussagekräftig gelungen.

Ein Mensch aus Niedersachsen will mit Hund nach NRW (zu Besuch - kurzfristig).
Der Hund ist in NRW gelistet (Liste 2), in Niedersachsen listenfrei. Der Hund hat trotzdem (vorsorglich) den Wesenstest nach Nds.-Recht.

Außerdem wird alles andere erfüllt:
-Chip
-Versicherung
-Sachkundeschein
-Volljährigkeit, Führungszeugnis, Zuverlässigkeit, körperl. Stärke

Kurzum: Wäre es ein Liste 1-Hund, wäre er in Nds. genehmigt und Maulkorb-befreit. Da er aber in Nds. nicht gelistet ist, hat er keine MK-Pflicht, keine Leinenpficht und keine Genehmigungspflicht. Deswegen gibt es natürlich auch keine Genehmigungsurkunde, keine MK-Befreiung udn keine Leinenbefreiung. Irgendwie logisch, oder?

Auf den Befreiungsantrag antwortet nun die NRW-Stadt dieses:
..nach §14 LHundG sollen Erlaubnisse, Befreiungen und Sachkundebescheinigungen, die von zuständigen Stellen anderer Länder erteilt wurden, von der zuständigen Behörde anerkannt werden.

Mit der vorstehenden Vorschrift wird sichergestellt, dass behördliche entscheidungen über und zur Beurteilung der Gefährlichkeit eines Hundes und erforderliche Nachweise des Halters in Nordrhein-Westfalen anerkannt und nicht noch einmal erbracht werden müssen.

Sollte Ihr Hund also nach der nieders. GefTVO vom Leinenzwang und Maulkorb befreit sein, gilt diese Befreiung auch in Nordrhein-Westfalen. Der entsprechende Nachweis ist von Ihnen mitzuführen. Das von Ihnen vorgelegte Gutachten des Tierschutzzentrum der Tierärztlichen Hochschule Hannover gibt leider keinen Hinweis, ob Ihr Hund vom Leinenzwang und der Maulkorbpflicht befreit ist.

Sollte Ihr Hund vom Leinenzang und der Maulkorbpflocht nicht befreit sein, müssen Sie während Ihrer zeit in Nordrhein-Westfalen Ihren Hund...
...tierschutzwidrig mit MK und ständiger Leine quälen...

Das kann ja irgendwie nicht wahr sein.

Wäre es ein Pitbull, der in Nds. genehmigt und befreit ist, dann wäre alles in Butter. Ein Liste 2-Hund kann nach dieser Logik in NRW nicht MK-befreit werden.

Wenn am 1.10.2003 in Niedersachsen die Rasselisten gestrichen werden und es keine MK-Pflicht mehr gibt, ergo auch keine Befreiung davon, dann dürfen deswegen die Hunde in NRW nicht mehr "oben ohne" laufen? Ist ja völlig unlogisch und kontraproduktiv.

Bin rechtschutzversichert und bereit, für den Hund alles nötige zu machen. Ob es auch ohne Anwalt geht?
Termin ist 2.8.2003 - da müßte ggf. eine Einstweilige Verfügung vom Gericht gemacht werden.
 
  • 29. März 2024
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Hi Andreas ... hast du hier schon mal geguckt?
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Hi Andreas,

habe ich dein Posting richtig verstanden?
Der Hund hat den WT in Nds. gemacht und bestanden, obwohl er das eigentlich gar nicht hätte machen müssen.
Somit ist er meines Wissens in NRW auch vom MK befreit, denn der bestandene WT befreit automatisch vom MK.
So ist es zumindest hier in AC.
 
Ja, du hast richtig verstanden.
Aber der Wesenstest ist ja nur ein tierärztliches Gutachten.
Darin steht nur, dass der Hund nicht gesteigert aggresiv ist und den WT bestanden hat.

Es steht nicht drin, dass er von dies oder das befreit ist.
Kann ja auch nicht befreit werden, weil er gar keine MK-Pflicht hat.

Aber in NRW will man nur eine Befreiungsurkunde anerkennen, dann wäre das Thema einfach erledigt.

Ist ungefähr so, als ob man von mir einen Gefängnisentlassungsschein verlangt, um zu beweisen, dass ich keinen Haftbefehl habe. Dass ich nie im Knast war, das zählt nicht.
 
Hallo!Komme aus Münster,hatten damals auch das Problem,,ob der niedersächsische WT anerkannt wird,damals ging es um einen Staffi.Die Frau,die am Ordnungsamt dafür zuständig ist,meinte,daß der WT nur bei Anlage 2 Hunden anerkannt wird,Anlage 1 müsse den Wesenstest für NRW machen,ansonsten besteht MK und Leinenpflicht.
 
Hallo Svenja,

Liste 2 wäre ja der Fall. American Bulldog ist Liste 2 und erst seit 1.1. im Gesetz und nach 6 Monaten Übergangsfrist wird es nun seit 1.7. ernst.

derzeit korrespondiere ich mit dem Referatsleiter des Ministeriums in Düsseldorf.

Entweder die bekommen die Befreiungsbestätigung bis Samstag hin oder ich werde Samstag ohne Befreiung mit meinem Hund in NRW spazierengehen.

Wenn ich angezeigt werde, geht's vor Gericht. Ich habe eine Hunde-Rechtsschutz. Wir werden sehen.

Mit Maulkorb würde Sheila nicht laufen sondern sich quälen und das tue ich ihr nicht an.

Mal schauen, wie es ausgeht.
 
@ andreas

red mal mit deinem OA und frag nach was dich das "schriftliche MK-Befreiungsschreiben " kosten würde
 
Hallo,
welches Ordnungsamt meinst du?
Meines hat ja mit mir und meinem Hund nichts zu schaffen, weil die Rasse hier nicht gelistet ist. Von einer nicht-vorhandenen Maulkorbpflicht kann man keine Befreiung bekommen.

Man bekommt ja auch keinen Haftentlassungschein, wenn man nicht in Haft war...

Und auf dem örtlichen Ordnungsamt des Ortes, wo ich hin will, dort habe ich ja den Antrag gestellt.

Danke trotzdem
 
Andreas, bin ja echt gespannt, ob Bottermännchen das gebacken kriegt :eg: . Am Telefon tat er das als Peanuts ab.
 
Hallo Wolfgang,

ich habe am Samstag vor 6 Tagen alles per Post (snail mail) hingeschickt (sämtliche Belege und Unterlagen).

Ich habe auch gebeten, falls die Genehmigungs-Entscheidung erst am Freitag getroffen werden sollte, dann möge man es mir bitte faxen.

Heute weder Post noch Fax aus DÜ bekommen. Sprich: Ich habe keine Genehmigung.

Ich habe heute von 7 Uhr bis 23 Uhr gearbeitet - ich bin völlig fertig, muß morgen um 5 Uhr raus, das sind denkbar schlechte Voraussetzungen eine Prüfung zu bestehen.

Mit MK wird Sheila jaulend rumsitzen, mit den Pfoten über die Nase kratzen und sich auch sonst auffällig benehmen. Das wird also nichts mit der Prüfung.
 
Andreas, mal von deinem physischen Zustand abgesehen (kannst du nur selbst beurteilen) würde ich mit Sheila ohne MK ins böse NRW reisen und dort die BH machen.

Nach den VV zum LHundG NW hättest du bei einem Verstoß mit einem Liste 2 eh nichts Schlimmes zu befürchten. Mit 99,9 %-iger Sicherheit wird das noch nicht mal jemandem auffallen.
 
So...
die Prüfung war nichts, das dachte ich mir schon vorher.

Okay, wie geht's nun weiter?
Der Ablehnungsbescheid (obwohl er nicht diese Überschrift trägt, ist es doch ein solcher, denn es steht drin, dass die Befreiung nicht erteilt wird) enthält keine Rechtsbehelfbelehrung.

Heißt das, dass ich gleich zum Verwaltungsgericht gehen sollte? Die Hunderechtsschutz ist bei der Uelzener.

Oder ist wohl aus Düsseldorf noch was zu erwarten?
 
Original geschrieben von Andreas
So...
die Prüfung war nichts, das dachte ich mir schon vorher.
Nicht higefahren oder versiebt?


Okay, wie geht's nun weiter?
Der Ablehnungsbescheid (obwohl er nicht diese Überschrift trägt, ist es doch ein solcher, denn es steht drin, dass die Befreiung nicht erteilt wird) enthält keine Rechtsbehelfbelehrung.
Eine Überschrift braucht's nicht, es ist ein Verwaltungsakt und gegen den kann man Rechtsmittel einlegen. Die fehlende Rechtsbehelfsbelehrung lässt den Verwaltungsakt nicht rechtswidrig werden, verlängert aber die Widerspruchsfrist auf 1 Jahr.


Heißt das, dass ich gleich zum Verwaltungsgericht gehen sollte? Die Hunderechtsschutz ist bei der Uelzener.

Oder ist wohl aus Düsseldorf noch was zu erwarten?
Ich würde bei Dr. Bottermann nachhaken, da du doch sicher demnächst wieder nach NRW musst und eine MK-Befreiung willst ;) .

Ein Widerspruch gegen den jetzigen Bescheid bringt ja nichts mehr, da der Prüfungstag schon vorbei ist. Also neuen Antrag für einen Termin in einigen Monaten stellen, dann bleibt auch genug Zeit für Widerspruch und ggfs. Klage.
 
Hi Wolfgang,

ich war da und es hat nichts geklappt. Alles, was in den Wochen vorher sicher funktionierte, ging auf dem Platz daneben. Wir haben in der Prüfung freiwillig abgebrochen, da es nichts mehr werden konnte.

Von sechs Kandidaten haben zwei bestanden.
 
Hallo Wolfgang,
nochmal zu dem Thema. Meine Rechtsanwältin meinte, ich soll versuchen, von meinem OA ein Schreiben zu bekommen, wonach Sheila keine MK-Pflicht hat. Das wäre der schnellste, einfachste und billigste Weg.

Die zuständige OA-Mitarbeiterin war im Prinzip kooperativ (und wollte mir gleich die "Neuigkeit" mitteilen, dass ab 1.10. usw. usw. -gähn-).

Dann meinte sie, warum ich nicht in Nds. eine BH-Prüfung mache und will mir 5 Seiten Listen schicken mit BH-Plätzen in Nds. -> ??? Wahrscheinlich hat sie irgendwie falsch geschaltet. Ich habe dann noch schnell eine Freundin in NRW erfunden, die ich öfter mal besuchen fahre...

Nun soll ich den Ablehungsbescheid aus NRW faxen und die will mir im Gegenzug eine Bestätigung schicken, dass Sheila keinen MK-Zwang in Nds. hat.

"keinen MK-Zwang haben" und "vom MK befreit" sind eigentlich zwei verschiedene Dinge... aber wenn die Ämter es nur so begreifen...

"keinen MK-Zwang haben" trifft auf meine Meerschweine und auf mich selbst zu :)

"vom MK befreit" setzt eigentlich zunächst die MK-Pflicht, dann einen Antrag, eine Prüfung und einen Bescheid voraus.

In letzter Konsequenz würde dieses Vorgehen bedeuten, dass ein niedersächsicher Pitbull ab 1.10.2003 in NRW MK-befreit ist, ohne je einen WT gemacht zu haben. So haben die Westfalen das sicher nicht gemeint.

Wenn beispielsweise an der Bundesgrenze illegal importierte Listenhunde beschlagnahmt werden, könnten diese über ein Tierheim in Niedersachsen vermittelt werden, ab 1.10.2003 einfach so ohne Voraussetzungen. Wenn diese Listenhunde dann zu Besuch nach NRW wollen, dürfen sie das ohne WT, ohne MK und ohne Leine, weil es Niedersachsen so Gesetz ist. In NRW würde man nicht mal mit WT eine Haltegenehmigung bekommen.

Es lebe der Bürokratismus und der Föderalismus!
 
Original geschrieben von Andreas
Meine Rechtsanwältin meinte, ich soll versuchen, von meinem OA ein Schreiben zu bekommen, wonach Sheila keine MK-Pflicht hat. Das wäre der schnellste, einfachste und billigste Weg.

Nun soll ich den Ablehungsbescheid aus NRW faxen und die will mir im Gegenzug eine Bestätigung schicken, dass Sheila keinen MK-Zwang in Nds. hat.

"keinen MK-Zwang haben" und "vom MK befreit" sind eigentlich zwei verschiedene Dinge... aber wenn die Ämter es nur so begreifen...
Kann ich mir nu gar nicht vorstellen, dass das klappt :unsicher: . Das würde ja bedeuten, dass nicht das Recht des Aufenthalts-Bundeslandes (NRW), sondern das des Wohnsitz-Bundeslandes (NS) Anwendung findet. Ein Staff aus NS (ohne Halteerlaubnis, WT etc., da in NS nicht mehr erforderlich) wäre dann z.B. demnächst nirgendwo in Deutschland einer MK-Pflicht unterworfen :verwirrt: .

M.E. kannst du nur eine Ermessensentscheidung dergestalt anstreben, dass aufgrund Sheilas WT eine MK-Befreiung erteilt wird.
 
wesesenstest

Als mein Staffrüde zu mir kam,hatter er den Wesenstest
von der Tierärztlichen Hochschule Hannover auch in der Tasche.

Nachdem er angekommen war,habe ich das OA(düsseldorf) bescheid gesagt,das nun bei mir ist.

Ich musste den bestandenen Wesenstest in kopie dort einreichen und es wurde geprüft,ob dieser in MRW anerkannt wird.

Eine woche später dann kam die genehmigung zum halten und der Wesenstest von Niedersachsen wurde anerkannt.:)

In diesem zusammenhang muss ich unserem OA Düsseldorf ein großes lob für die schnelle Bearbeitung aussprechen. :D

Heute kann ich mit meinem Sting ohne jegliche probleme vor die Türe gehen,auch meine nachbarn mögen meine wuffels.

Das schöne ist auch,die Genehmigung ist ist zeitlich unbegrenzt,was normal nicht so ist. :crazy:

gretz @all

Esther
 
So, den ersten Versuch mit der ersten NRW-Stadt habe ich abgehakt, auch vom Ministerium (Bottermann) habe ich überhaupt nichts gehört.

Aber die Umsetzung des LHundG ist ja örtliche Zuständigkeit. Also kann ich mir eine Stadt aussuchen, bei der ich den Befreiungsantrag stelle. Ich habe mir also eine andere Stadt ausgesucht und dort vor 31 Tagen einen dicken Brief mit 17 Seiten Anlagen hingeschickt. Vor zwei Wochen kam eine Rückfrage per email von dem entsprechenden Ordnungsamt. Diese Anfrage habe ich am selben Tag beantwortet - ich weiß also, dass mein Schreiben gelesen wurde.

Obwohl alle Unterlagen beigelegt wurden, ist seit 31 Tagen weder Genehmigung noch Ablehungsbescheid eingegangen.

Obwohl ich mit der email sogar noch mal einen Auszug der einschlägigen Bestimmungen aus den "Verwaltungsvorschriften zum Landeshundegesetz" mitgeschickt habe:

Diese VV lauten
4.1.1
Erlaubnisinhaber
(...)
Personen, die ihren Wohnsitz nicht in NRW haben und sich nur vorübergehend im Geltungsbereich des LHundG NRW aufhalten, bedürfen keiner Erlaubnis nach § 4 Abs. 1 Satz 1. Die Pflichten des § 5 Abs. 1 bis 4 gelten auch für diese Personen. Ausnahmen nach § 5 Abs. 3 können auch von diesen Personen beantragt werden.

Dazu muß man wissen, dass "die Pflichten nach §5 Absätze 1 bis 4" diese sind:
(1) ...(Ausbruchsichere Unterbringung)
(2) ... an einer zur Vermeidung von Gefahren geeigneten Leine zu führen. ... ein das Beißen verhindernder Maulkorb oder eine in der Wirkung gleichstehende Vorrichtung anzulegen....
(3) ...
(4) ... in der Lage sein, ... sicher an der Leine zu halten und zu führen.... das achtzehnte Lebensjahr vollendet... gleichzeitige Führen von mehreren gefährlichen Hunden durch eine Person ist unzulässig.

Ich werde morgen nach NRW fahren und selbstverständlich meine Hündin tierschutzgerecht behandeln. Die Antragstellung viereinhalb Wochen vorher halte ich für ausreichend langfristig. Die Nichterteilung der Befreiung sehe ich als Schikane und Verschleppung (ist es evtl. sogar Rechtsbeugung?)
Ich überlege, ob zur Klärung der offenen Frage eine Selbstanzeige hilfreich sein könnte.
 
@Andreas,
irgendwie verstehe ich hier nur Bahnhof!!!
Du schreibst du hast die BH nicht bestanden obwohl es Wochen vorher alles klappte und trozdem war dir vollkommen klar das dein Hund nicht besteht und du hast abgebrochen!?

Kann dem nicht ganz folgen??


Gruß

Dobifreund
 
Hallo Dobifreund,

das ist eigentlich für dieses Thema ganz unerheblich, weil eine BH-Prüfung keinen Einfluß auf eine MK-Befreiung hat.

Aber für alle, die es nicht mitbekommen haben:
Sheila und ich haben vor ca. 4 Wochen bei einer BH-Prüfung nicht bestanden.
Wir waren prüfungsreif, die Übungen haben wochenlang vorher immer problemlos funktioniert.
Dann habe ich am Freitag unerwartet wahnsinnig Überstunden machen müssen, war ein absolut ätzender Arbeitstag, ich bin erst nach Mitternacht zuhause angekommen.

Solche Einsätze in auswärtigen Arztpraxen kommen sehr selten vor und es war nicht vorhersehbar. Wenn aber eine Arztpraxis wegen PC-Problemen "steht", dann muß ich das in Ordnung bringen. Es hat also bis ca. 23.00 Uhr gedauert, bis es dort wieder lief und dann kamen noch 70 Minuten Heimfahrt.

Sheila ist zweimal vom Nachbarn spazierengeführt worden, der für solche Notfälle einen Schlüssel hat. Sheila hat noch nie abends im Dunkeln auf mich warten müssen. Sie war verstört, als ich erst nach Mitternacht ankam.
Ich war auch ziemlich mies drauf und am nächsten Morgen mußte ich um 5 Uhr losfahren, um pünktlich zum Prüfungsort zu kommen.
Nach 4 Stunden Schlaf war ich immer noch genervt und kaputt.

Ich habe es trotzdem für eine Ehrensache gehalten, einen angemeldeten Prüfungstermin wahrzunehmen, obwohl die Voraussetzungen sehr schlecht waren. Bezahlt hatte ich ohnehin und "lieber in Ehren durchfallen als unehrenhaft schwänzen".

Wir hatten einen richtig miesen Tag mit sehr schlechten Voraussetzungen und haben es nicht geschafft. Grundsätzlich ist Sheila einer der besseren Hunde auf dem Hundeplatz und den Team Test haben wir ja schon vor einem Jahr bestanden. Von 6 Hunden haben nur zwei bestanden, also sind wir auch nicht so sehr aufgefallen.

Abgebrochen haben wir auf Hinweis des Richters, der uns nach der Hälfte der Aufgaben zu verstehen gab, dass aufgrund der bis dahin schon abgezogenen Punkte kein Bestehen mehr möglich ist. Das kam etwas unerwartet, eigentlich kenne ich es so, dass man zu Ende läuft, egal, wie der Zwischenstand ist.

Diese Geschichte ist aber nur eine Anekdote am Rande, das hat nichts mit dem Thema dieses Threads zu tun.
 
Hallo Andreas,
von rechtlichen und verwaltungstechnischen Spitzfindigkeiten mal abgesehen ...
Die BH hast du nicht bestanden ... naja. Aber der bestandene Teamtest hat beim OA die gleiche Akzeptanz wie die BH, ausserdem hast du einen bestandenen Wesenstest vorzuweisen (für Anlage 2-Hunde ist übrigens mit bestandener BH/TeamTest die Leinen-und Maulkorbbefreiung üblich, nur Anlage 1-Hunde benötigen dafür einen Wesenstest). Das du von deiner Gemeinde keine Befreiung bekommst, ist klar ... die können dich bzw deinen Hund nicht von was befreien was eh nicht verboten war.
Ich denke, das du als NRW-Gast mit diesen Unterlagen keine Schwierigkeiten haben dürftest. Ich würde an deiner Stelle meinen Hund ohne Maulkorb laufen lassen und dort wo es möglich/erlaubt ist auch ohne Leine.
Bleibst du länger in NRW ?

LG Tora
 
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