Blöde Frage - Kurzzeitversicherung??

ist wahrscheinlich aber noch was anderes, ob man einen Privathund sittet oder einen Hund aus dem Th mitnimmt oder?
 
hey. also ich hab mit meinem versicherungsmenschen gesprochen und hab ihm die situation erklärt.

er hat ja damals auf meine erklärung dass ich jetzt im tierheim mit den hunden gassi gehen einen zusatz in meine Privathaftpflicht schreiben lassen der besagt, dass das gelegentliche sitten fremder Hunde mitversichert ist wenn es nicht gewerblich ist.

so weit so gut auf meine nachfrage ob das auch Listenhunde abdeckt und ob mehrmals die woche noch gelegentlich ist war er dann erst einmal verunsichert, eher wegen dem ersteren als wegen dem zweiten. :unsicher: nach einer kurzen soka diskussion hat er mir dann versprochen es abzuklären und mich am nächsten tag anzurufen.

ich hab schon schwarz gesehen weil er beim begriff listenhund gleich abgewinkt hat die seien wohl aus jeder versicherung ausgeschlossen :unsicher::unsicher::unsicher:
er hat mich wie versprochen angerufen und gesagt, dass er sich schlau gemacht hat und es wohl doch kein Problem darstellt, weil mit diesem oben erwähnten Passus in der Haftpflicht keinerlei Einschränkungen bezüglich der Rasse des Hundes verbunden ist. Es scheint wohl für diesen Passus generell keine Einschränkungen zu geben. :)
wohl ein kleines Schlupfloch :D
Und auch wenn ich öfters mit ihr gehe scheint das wohl trotzdem noch gelegentlich zu sein. Einzige bedingung ist es muss ein fremder hund sein, nicht der eigene. aber das ist ja wohl logisch.

ich hoffe ich kann mich auf die aussagen meines ansprechpartners verlassen. aber das muss ich ja wohl.

Morgen wollt ich das mit der Erlaubniss abklären ich hoffe es wird was. bin schon voll hibbelig. :(

:hallo:
 
hey. also ich hab mit meinem versicherungsmenschen gesprochen und hab ihm die situation erklärt.

er hat ja damals auf meine erklärung dass ich jetzt im tierheim mit den hunden gassi gehen einen zusatz in meine Privathaftpflicht schreiben lassen der besagt, dass das gelegentliche sitten fremder Hunde mitversichert ist wenn es nicht gewerblich ist.

so weit so gut auf meine nachfrage ob das auch Listenhunde abdeckt und ob mehrmals die woche noch gelegentlich ist war er dann erst einmal verunsichert, eher wegen dem ersteren als wegen dem zweiten. :unsicher: nach einer kurzen soka diskussion hat er mir dann versprochen es abzuklären und mich am nächsten tag anzurufen.

ich hab schon schwarz gesehen weil er beim begriff listenhund gleich abgewinkt hat die seien wohl aus jeder versicherung ausgeschlossen :unsicher::unsicher::unsicher:
er hat mich wie versprochen angerufen und gesagt, dass er sich schlau gemacht hat und es wohl doch kein Problem darstellt, weil mit diesem oben erwähnten Passus in der Haftpflicht keinerlei Einschränkungen bezüglich der Rasse des Hundes verbunden ist. Es scheint wohl für diesen Passus generell keine Einschränkungen zu geben. :)
wohl ein kleines Schlupfloch :D
Und auch wenn ich öfters mit ihr gehe scheint das wohl trotzdem noch gelegentlich zu sein. Einzige bedingung ist es muss ein fremder hund sein, nicht der eigene. aber das ist ja wohl logisch.

ich hoffe ich kann mich auf die aussagen meines ansprechpartners verlassen. aber das muss ich ja wohl.

Morgen wollt ich das mit der Erlaubniss abklären ich hoffe es wird was. bin schon voll hibbelig. :(

:hallo:


Klingt gut und wegen dem zweiten Teil ist meine Frau und ich auch etwas angepisst.
Zumal wir ja in Niedersachsen wohnen , wo es keinen Listen gibt.
Aber Versicherungen sind schon etwas komisch - es geht um Geld!:unsicher:
 
ja ich bin sehr froh. :) aber ich hätte sie auch so über mich versichert, wenns nötig gewesen wäre. die paar euros wärens mir wert gewesen.
 
mmh, also ich meine der Hund müsste grundsätzlich, egal wo er gerade ist, über das TH versichert sein.
Ich war in keinem Vorzeige- TH. Aber bei uns konnte man die Hunde nach Absprache mitnehmen. (So habe ich Bobby das Mitfahren in meinem Auto beigebracht). Eine Bekannte von mir durfte ihren Patenstaff immer auf Ausflüge mitnehmen.
Da du wahrscheinlich mit Coco keine Maulkorbbefreiung gemacht hast (falls es das bei euch in Bayern überhaupt gibt) denke ich, dass du in Absprache mit dem TH sie mitnehmen darfst, so lange du einen echten Maulkorb draufmachst (kein Halti oder sonstige Tricks).
der Patenhund war aber auch privat versichert, die meinten doch immer, ausserhalb der Öffnungszeiten würde die Versicherung nicht greifen, aber wie du schon sagtest, die waren nicht grad vorzeigbar. :eg:

:nee:
Ne Ne Ne. Ich meinte unsere entfernte Bekannte und hatte gar nicht an dich gedacht. Uups:D Hattest du auch ne Extraversicherung?
 
hey.. ich hab heute gefragt. vom Tierheim her kein Problem :D aber es muss erst mit dem Ordungsamt geklärt werden :(. Laut einer Userin aus dem Forum ist die Sachbearbeiterin eine nette. Hoffe mal Chefin lässt ihren Charm spielen ;)

Drückt mir bitte die Daumen.

Blödes Bayern :unsicher:
 
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