Gab es schon mal ähnliche Fälle ? Gabs ja bestimmt schon, aber kann man die nachlesen ?
Selbst wenn - mir ist zB einer bekannt, der aber einige Jahre zurückliegt... wie da entschieden wird, ist doch von Bundesland zu Bundesland und teils sogar von Regierungsbezirk zu Regierungsbezirk höchst unterschiedlich.
Der mir bekannte Fall war in NRW, und der Hund sollte mit einem Jahr "wegen illegaler Falschanmeldung" und "Verlust der Zuverlässigkeit" eingezogen werden, weil er dem Besitzer vom TH mit als Labradormix-Welpe vermittelt worden und logischerweise ebenso angemeldet worden war. Was am Ende aber nicht passierte. (Also, das Einziehen des Hundes.)
Aber das ist bestimmt schon 10 Jahre her. - Und sagt ja auch nix über Bayern, heute, aus.
Denn es wäre dem Besitzer damals ja möglich gewesen, den Hund legal zu halten und anzumelden, wenn er die Rasse
korrekt mitgeteilt bekommen hätte, da der Hund aus dem städtischen TH stammte.
Das ist in Bayern aber nicht so.
Edit: Womit ich meine: Hätte das TH den Hund als Listenhundemix erkannt, hätte es ihn in Bayern gar nicht vermitteln dürfen. Das war und ist in NRW ja grundsätzlich anders.
Aber auch damals hat die zuständige Ordnugnsbehörde in NRW mW schon so argumentiert, wie sie es heute bei "unwissentlich" von privat angeschafften zweifelhaften Mixwelpen immer noch oder wieder tut: Dass egal ist, ob der Käufer den Hund wissentlich oder unwissentlich als Listi-Mix angeschafft hat, und die Anmeldung in jedem Fall als "Täuschungsversuch" zu werten ist und der Kauf des Welpen als illegale Anschaffung von privat.
Den Unterschied hat tatsächlich gemacht, dass der Hund
vom Tierschutz unter anderem Etikett vermittelt worden war.