Bitte dringend um Hilfe zum Mietrecht - Nachbarschaftsprobleme

  • 27. April 2024
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Hi Büffelchen ... hast du hier schon mal geguckt?
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ach du ********... einen untermietvertrag ohne kohle... gibt es das echt?

mein vermieter hält sich ziemlich bedeckt und meint, dass wir die gartengeschichte unter uns ausmachen sollen.

danke dir vielmals.

lg tanja


ja leider gilt auch der entgeltfreie mündliche vertrag, hatte mich auch gewundert, aber unser Anwalt meinte auch der gilt
 
nochmal nachgelesen,du hast keine miete bekommen???
bayleys hat recht,nachzulesen bgb § 580 abs.1 satz 3
 
Wenn Du ganz sicher gehen willst, würde ich beim Mieterschutzbund nachfragen oder zu einem Anwalt der auf Mietrecht spezialisiert ist. Ich drücke Dir die Daumen!
 
Wie gesagt hab den Anwalt gefragt und er hat gemeint egal ob du Geld bekommen hast oder nicht ist es ein Untermietvertrag!
 
Hallöchen!:hallo:
So, ich habe jetzt auch noch mal bei unserem Anwalt nachgefragt;)

Ich habe für eine Freundin gesprochen, dann gibt er immer gerne Auskünfte (potenzielle Mandanten) :D

Da du deine Vermieter auf einer Seite hast, sei es für dich ein leichtes, die Bekloppte von deinem Gartenstück zu bekommen. Unser Anwalt hat mir Recht gegeben in Punkto "Untervermietung". Du kannst das Gartenstück nicht einfach mal so untervermieten, die Nutzung jedoch dulden. Hierfür gibt es keine Kündigungsfristen. Auch der Gewohnheitsanspruch kommt hier nicht zum tragen.

Die Angelegenheit ist -wie immer - einfach Auslegungssache! Schließ dich sonst noch mal mit deinem Vermieter kurz, der soll die Nutzung nochmals untersagen.
 
Also als erstes würd ich Dir empfehlen beim Mieterbund eine Anfrage zu tätigen, dort sitzen die Fachleute für Mietrecht.

Zweitens würde ich sagen, nachdem ich BGB §578 (Mietverhältnis über Grundstücke und Räume) gelesen habe, dass der § 553 (Überlassung an Dritte = Untervermietung) in diesem § 578 nicht refferenziert wird
dort steht:
(1) Auf Mietverhältnisse über Grundstücke sind die Vorschriften der §§ 550, 562 bis 562d, 566 bis 567b sowie 570 entsprechend anzuwenden.
und somit dürfte die erste Aussage von "er tut nix", dass es keine Untervermietung von Gartenanteilen gibt, durchaus richtig sein.
Aber wie gesagt vernünftige Antworten bekommst Du von einem Anwalt für Mietrecht.
 
leider hat sie damals der makler falsch informiert und ihr gesagt, dass der garten von beiden parteien genutzt werden kann - sonst hätte sie die wohnung gar nicht erst bezogen.
aber sie hat den mietvertrag unterschrieben.

Äh, könnte sein, dass ihr etwas zu weit seid?

BGB §119 Anfechtbarkeit wegen Irrtums
BGB §120 Anfechtbarkeit wegen falscher Übermittlung.

Im Grunde kann die Dame auf eine Änderung des Mietvertrages bestehen, mit der die Nutzung des Gartens in das Vertragsverhältnis aufgenommen wird, so wie es der Makler zugesagt hat. Ansonsten dürfte ein dicker Brocken auf den Vermieter zu kommen.

Inwieweit hier dann eine Konkurrenz zu deiner vertraglichen Gartennutzung besteht, bleibt rechtlich fraglich!

Stinker
 
Mensch Tanja, bei dir geht es ja ab :(

Ich glaube es gibt nichts schlimmeres und nervenzerreibendes als sowas. Dein Vermieter sollte mal echt langsam in die Botten kommen und etwas gegen sie unternehmen. Was ist das denn für einer? Was musst du dir denn noch alles gefallen lassen?
 
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