Bitte dringend um Hilfe zum Mietrecht - Nachbarschaftsprobleme

Momo-Tanja

KSG-Schwammschlampe™
20 Jahre Mitglied
hallo zusammen,

ich brauche hilfe... wie in untenstehendem thread beschrieben, habe ich probleme mit meiner nachbarin.
http://forum.ksgemeinde.de/showthread.php?t=72806&highlight=frust

ich habe hier die untere wohnung mit dem garten gemietet und sie ist vor 2 jahren eingezogen und hat im mietvertrag stehen, dass es ohne gartennutzung ist.
leider hat sie damals der makler falsch informiert und ihr gesagt, dass der garten von beiden parteien genutzt werden kann - sonst hätte sie die wohnung gar nicht erst bezogen.
aber sie hat den mietvertrag unterschrieben.
kurze zeit später hat sie mich gefragt, ob ich ihr ein beet zur verfügung stellen kann. ich vollidiot sagte ihr, dass sie auch ein stück vom hinteren garten abteilen kann. sie bot mir bezahlung an, doch ich habe gesagt, dass es so ok ist.
ich habe ihr also netterweise kostenlos einen teil vom garten zur nutzung überlassen - aber ohne vertrag. es gibt nichts schriftliches.

nun hat sie sich ja die ganze zeit benommen wie die axt im walde und heute kam der brüller. sie hat beim vermieter angerufen und ihm gesagt, dass mein vorne angebrachtes tor (zur strasse hin, was benutzt werden muss um zum haus zu kommen) nicht gut funktioniert und er als vermieter dafür sorge tragen muss, dass die mieter ungehindert ins haus kommen. also muss ich das tor wieder entfernen, da es halt nicht gerade fachmännisch angebracht ist.

darauf sagte ich dem vermieter, dass ich das tor sofort wegmache, ihr dann aber auch sofort die gartennutzung verbiete, da ich nur den hinteren teil des gartens verschliessen kann und sonst mein hund nicht mehr in den garten kann.

sie rief darauf dem vermieter an und sagte ich hätte mit ihr einen mündlichen vertrag und das sie dafür zeugen hat und zum anwalt gehen wird. auf ein gespräch mit mir und dem vermieter legt sie keinen wert mehr - ich wäre zu so einem gespräch bereit.

bin ich verpflichtet ihr weiterhin kostenlos den garten zur verfügung zu stellen??? ich habe es netterweise gemacht, aber ich bin doch dazu nicht verpflichtet?
mein vermieter sagt nun, dass es eine sache zwischen ihr und mir ist und er hält sich da relativ bedeckt, aber er ist dennoch auf meiner seite.
er meinte ich solle erstmal abwarten, wie ihr nächster schritt aussieht. hat man als harz 4-empfänger einen rechtsbeistand? ich habe sowas leider nicht - aber ich bin so weit ich weiss im mieterschutzbund und werde da morgen mal anrufen - aber mir brennt das nun so auf der seele, dass ich völlig am a.rsch bin.

ich bitte die rechtlich versierten kampfschmuserfreunde um rat... hilfe!

ich könnte kotzen!

gruss tanja (auch vollidiot genannt - jeder andere hätte der blöden schnepf niemals den garten benutzen lassen)
 
  • 20. April 2024
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Hi Momo-Tanja ... hast du hier schon mal geguckt?
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nur nochmal zur verdeutlichung:

sie hat einen mietvertrag unterschrieben, indem steht, dass die wohnung ohne gartenbenutzung ist. in meinem mietvertrag steht, dass der garten zur mietsache dazugehört.

es war nur ein freundliches entgegenkommen von mir, dass sie den garten benutzen kann.

wenn sie nun darauf besteht, dass das tor zur strasse hin wegmuss, dann kann ich neele nicht mehr rauslassen, da sie sonst auf die strasse rennt.
der hintere gartenteil wäre problemlos verschliessbar und mein vorderer gartenteil ist das leider nicht.

es kann doch nicht sein, dass ich ne wohnung mit garten miete und dafür bezahle, aber nun meinen hund nicht mehr rauslassen kann, weil die dame über mir auf die "geschenkte gartenverfügung" anwaltlich besteht????
 
wenn du die vollständige alleinige gartennutzung im mietvertrag stehen hast,bist du auf der sicheren seite
du hast deinen gartenanteil unentgeldlich untervermietet und diese untervermietung ist jederzeit aufkündbar
kündigungsschutz für gartenflächen gibt es juristisch nicht
 
Unentgeldlich untervermietet? Gibt es sowas?

Ein Vertrag, auch ein mündlicher, kann natürlich gekündigt werden. Ich kann mir nicht vorstellen, daß hier ein "Gewohnheitsrecht" zum Greifen kommt. Bin aber natürlich kein Fachmann.

Wenn es gar nicht anders geht und Du ihr weiterhin ein Stück vom Garten lassen mußt, dann verlege das doch nach vorne, so daß Du hinten weiterhin zumachen kannst?
 
Du hast ihr das Gartenstück nicht untervermietet! Denn 1. kann man einen Garten nicht untervermieten und 2. ist Untervermietung in den meisten Mietverträgen verboten. Du hast ihr das Gartenstück zur kostenlosen Nutzung überlassen. Dich natürlich selbst aber um Rasenpflege usw. gekümmert. Da es schießlich lt. Mietvertrag allein dein Garten ist. ;)

Sie kann klagen auf was sie will. Denn
1. Ist der Mietvertrag mit Garten nur auf dich ausgeschrieben.
2. Kannst du den Garten gar nicht untervermieten.
´
Im Zweifelsfalle hat sie sich das Gartenstück ohne deine Einwilligung abgegrenzt und du hast es erstmal toleriert um des lieben Friedens wegen.

Sie kann Zeugen nennen, so viele sie will... Mal wieder so ein Fall, bei dem ich nur die Augen rollen kann. :D Die Gute scheint nämlich null Ahnung zu haben...

Wehr dich!
 
natürlich gibt es das,
sie hat ein teil ihres gartens untervermietet und hat dafür keine miete verlangt
 
Dann ist es aber nicht untervermietet. Höchstens zur kostenlosen Nutzung überlassen.
Das sind kleine Unterschiede, die in der Juristerei Welten sein können.
 
dann hast du sicher auch gelesen,
kündigungsschutz für gartenflächen gibt es im juristischen nicht
 
Ich denke auch dass du keine Probleme haben sollte wenn es ausdrücklich bei ihr drin steht dass die Vermietung ohne Garten erfolgt. Es war ja nur eine freiwillige Überlassung von dir...

Wenn du magst kann ich morgen mal bei unserem Anwalt nachfragen, eventuell kannder mir da mehr sagen.
 
ok... heute habe ich ihr in einem brief geschrieben, dass ich das tor wegmache, aber dass ich ihr dann auch sofortig die gartennutzung untersage, da ich eben einen eingezäunten bereich brauche.

das wird dann ja auch als kündigung einer mündlichen gartennutzungsvereinbarung gelten.

danke für eure hilfe - ich kenne mich bei sowas leider nicht aus.

lg tanja

@baileys: das wäre natürlich super nett von dir :love:
 
@momo-tanja: hast du den Brief schon abgeschickt/in den Briefkasten gesteckt? Hast du von Untersagung der Gartennutzung gesprochen oder von Kündigung?

@er tut nix: Der Kündigungsschutz spielt für Tanja gar keine Rolle, da ein Garten nicht unterzuvermieten ist! Folglich kann man gar nicht kündigen
 
@ Momo-Tanja werd morgen wenn ich in der Kanzlei bin gleich nachfragen. Melde mich dann morgen
 
Pass bloß auf, daß die Dir nichts über den Zaun wirft... :(
 
man kann alles untervermieten was man mieten kann
richtig man braucht eigentlich die erlaubnis des vermieters ,aber der vermieter von tanja hat diese "untervermietung ja still schweigend geduldet"
 
Pass bloß auf, daß die Dir nichts über den Zaun wirft... :(

da hast du völlig recht und das ist auch meine allergrösste sorge! letzte woche kam neele mit einer alten salami im maul um die gartenecke. ich habe sie ihr sofort abgenommen - sie hat noch nichts davon gefressen.
an der salami selber habe ich nichts auffälliges entdecken können, aber ich habe sie vorsorglich mal eingefroren.

ich kann gar nicht sagen, wie sehr ich solche situationen hasse :( :motz: :wand:
bisher hatte ich immer ein gutes verhältnis mit meinen nachbarn...

hoffentlich passiert dem neelchen nichts. :uhh:
 
falls es rechtlich wichtig ist, hier mal ein auszug aus meinem brief:

"hr. x hat mir gerade angerufen und gesagt, dass du darauf bestehst, dass ich das tor heute noch entferne. kein problem, ich mache es, aber dann muss ich dir leider ab sofort jegliche gartennutzung untersagen, da ich meinen junghund nur in einen abgeschlossenen bereich lassen kann."

also habe ich nicht von einer kündigung gesprochen und mich rechtlich glücklicherweise auf keinen begriff festgelegt.

lg tanja
 
Guten Morgen Momo-Tanja,

ich habe leider nicht so gute Nachrichten für dich. Auch wenn es nur mündliche Absprache mit ihr war, so hast du doch einen Untermietvertrag mit ihr geschlossen, den dein Vermieter geduldet hat.

Jetzt ist die frage der Nachweisbarkeit, rein theoretisch könntest du die Abmachung leugnen, aber alleine schon der abgetrennte Teil ist Beweis genug.

Somit hast du einen unbefristeten Untermietvertrag am Hals und wenn keine genaueren Abmachungen getroffen wurden hat dieser eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.

Unser Anwalt rät dir jetzt noch im Novemer (bis zu 30.11.07) zu kündigen (schriftlich, am beste mit Zeuge, dass es zugegangen ist) dann ist die Frist bis Ende Februar und jetzt bei dem schlechten Wetter muss der Hund ja nicht so viel ins Freie.

Was sagt dein Vermieter zu der ganzen Sache?
 
ach du ********... einen untermietvertrag ohne kohle... gibt es das echt?

mein vermieter hält sich ziemlich bedeckt und meint, dass wir die gartengeschichte unter uns ausmachen sollen.

danke dir vielmals.

lg tanja
 
@er tut nix: kann man das irgendwo nachlesen? ich habe schon gegoogelt aber nichts zum thema gefunden.

grüssle tanja
 
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