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Bitte dringend um Hilfe zum Mietrecht - Nachbarschaftsprobleme
Wenn Du ganz sicher gehen willst, würde ich beim Mieterschutzbund nachfragen oder zu einem Anwalt der auf Mietrecht spezialisiert ist. Ich drücke Dir die Daumen!
Hallöchen!
So, ich habe jetzt auch noch mal bei unserem Anwalt nachgefragt
Ich habe für eine Freundin gesprochen, dann gibt er immer gerne Auskünfte (potenzielle Mandanten)
Da du deine Vermieter auf einer Seite hast, sei es für dich ein leichtes, die Bekloppte von deinem Gartenstück zu bekommen. Unser Anwalt hat mir Recht gegeben in Punkto "Untervermietung". Du kannst das Gartenstück nicht einfach mal so untervermieten, die Nutzung jedoch dulden. Hierfür gibt es keine Kündigungsfristen. Auch der Gewohnheitsanspruch kommt hier nicht zum tragen.
Die Angelegenheit ist -wie immer - einfach Auslegungssache! Schließ dich sonst noch mal mit deinem Vermieter kurz, der soll die Nutzung nochmals untersagen.
Also als erstes würd ich Dir empfehlen beim Mieterbund eine Anfrage zu tätigen, dort sitzen die Fachleute für Mietrecht.
Zweitens würde ich sagen, nachdem ich BGB §578 (Mietverhältnis über Grundstücke und Räume) gelesen habe, dass der § 553 (Überlassung an Dritte = Untervermietung) in diesem § 578 nicht refferenziert wird
dort steht:
(1) Auf Mietverhältnisse über Grundstücke sind die Vorschriften der §§ 550, 562 bis 562d, 566 bis 567b sowie 570 entsprechend anzuwenden.
und somit dürfte die erste Aussage von "er tut nix", dass es keine Untervermietung von Gartenanteilen gibt, durchaus richtig sein.
Aber wie gesagt vernünftige Antworten bekommst Du von einem Anwalt für Mietrecht.
leider hat sie damals der makler falsch informiert und ihr gesagt, dass der garten von beiden parteien genutzt werden kann - sonst hätte sie die wohnung gar nicht erst bezogen.
aber sie hat den mietvertrag unterschrieben.
BGB §119 Anfechtbarkeit wegen Irrtums
BGB §120 Anfechtbarkeit wegen falscher Übermittlung.
Im Grunde kann die Dame auf eine Änderung des Mietvertrages bestehen, mit der die Nutzung des Gartens in das Vertragsverhältnis aufgenommen wird, so wie es der Makler zugesagt hat. Ansonsten dürfte ein dicker Brocken auf den Vermieter zu kommen.
Inwieweit hier dann eine Konkurrenz zu deiner vertraglichen Gartennutzung besteht, bleibt rechtlich fraglich!
Ich glaube es gibt nichts schlimmeres und nervenzerreibendes als sowas. Dein Vermieter sollte mal echt langsam in die Botten kommen und etwas gegen sie unternehmen. Was ist das denn für einer? Was musst du dir denn noch alles gefallen lassen?
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Da muss ich dir recht geben ich finde auch das der hund sehr viel Ähnlichkeit mit Einen staff hat , aber halt sehr wahrscheinlich ein Mix ist . Er ist wirklich ziemlich "dick" vielleicht wirklich ein anderes Futter und mehr Bewegung den diese Rassen neigen zu fettleibigkeiten leider und dankt...
Vielen Dank für den link - werde mich da auf jeden Fall mal reinlesen! Und das mit der geringeren Dosierung vom Karsivan werde ich auch mal testen. Vielen Dank!
...und bei manch einer Aussage hier bin ich froh das meine angstaggressiven Hunde bei mir gelandet sind.:rolleyes:
@Casi, beantworte doch bitte mal meine Frage bezgl. der SDU.
Das würde vielleicht erklären warum der Hund so extrem reagiert hat.
Liebe Grüsse
Andrea