Bitte dringend Hilfe

LenKo

Hallo Ihr Lieben,

ich hoffe ganz dringend auf Hilfe in diesem Forum.

Vor zwei Jahren habe ich eine 4 Monate alte Mischlingshündin aus dem Tierheim meines Landkreises vermittelt bekommen. Laut Angaben des Tierheimes handelte es sich um einen Labrador Mischling. Ich bin kein Vollprofi was Hunderassen anbelangt aber auch nicht völlig planlos. So dachte ich mir damals schon, ob in meiner Maus nicht eine Rasse mitspielt, die in Bayern so nicht sein darf. Ich habe die Tierheimleiterin auch darauf angesprochen. Sie hat mir nur geantwortet: "Quatsch, sie ist ein Labrador Mischling".

Mittlerweile ist aus meiner Maus eine wunderbare Hündin geworden. Nur leider sieht man es ihr nun extrem an, dass da wohl eine Rasse der Kategorie 1 mit drin ist.

Da ich keine Ruhe mehr hatte, habe ich sie testen lassen.

Das Ergebnis ist für mich erschreckend:
50 % American Stafford
25 % Labrador
12,5 % Rottweiler
12,5 % Somojede

Was mach ich denn jetzt?

Ich male mir schon die schlimmsten Szenarien aus...

Überwiegen denn jetzt die 50 % American Stafford und sie ist in Bayern nicht erlaubt?


LG

XXX
 
  • 28. März 2024
  • #Anzeige
Hi LenKo ... hast du hier schon mal geguckt?
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Den Test in die Tonne schmeissen. Soweit ich weiss, werden die eh nicht anerkannt (bitte korrigieren, falls ich falsch liege)
Wenn du sie ausm TH hast, dann kannst du das ja belegen. Ist zumindest dann nicht dein Fehler. An deiner Stelle würde ich schnellstens einen Rechtsanwalt anrufen, der sich mit der Thematik auskennt. RA Weidemann wird hier immer genannt.
 
Aber warum gleich was unternehmen? - Es gibt doch, hab ich's richtig verstanden, bislang keinerlei Beanstandungen. Warum dann jetzt was lostreten? - Für den Ernstfall ist das sicher die beste Adresse.
Das mit dem Test hätte man sicher besser gelassen, zumal, wenn die auch noch nichts wert sind, bleibt zu hoffen, dass dadurch nichts weitergeleitet wird.
Ansonsten: Das Teil in die unterste Schublade vom Schreibtisch und nicht weiter drüber reden.
Für das Problem, ist es denn eins, kann die TE ja nun wirklich nichts.

. LG. Barbara
 
Danke für eure Antworten.
Selbstverständlich halte ich die Füße still.
Nur, sieht man den American Stafford meiner Hündin wirklich sehr an :-/

Das Tierheim hat unterirdisch gehandelt - ganz klar.
Im Ernstfall wird mir das aber nicht weiterhelfen.
 
Das Tierheim hat unterirdisch gehandelt - ganz klar.
Im Ernstfall wird mir das aber nicht weiterhelfen.

Ich denke doch schon, daß das bei einer juristischen Auseinandersetzung eine Rolle spielen könnte. Oder ist das zu naiv von mir gedacht ? Gerade bei Welpen ist das doch recht schwer zu identifizieren. Wenn man kein Experte ist, muss man eben auch auf die Aussagen des TH vertrauen. Besonders dann, wenn man nochmal gezielt nachfragt. Ich als Interessent würde jedenfalls davon ausgehen, daß ein TH in Bayern da schon ein besonderes Auge drauf hat.
 
Oder ist das zu naiv von mir gedacht ?
Ja. Im Falle einer juristischen Auseinandersetzung würde es um Genehmigung, bzw Wegnahme des Hundes gehen und da schützt Unwissenheit nicht. Selbst wenn man ihm keinen Vorsatz vorwerfen kann, führt das ja nicht zur Genehmigung eines Kat1. Wenn überhaupt wird nur das Ordnungswidrigkeitsverfahren eingestellt. ;)

Ich würde gar nichts machen. Du hast einen TS- Übernahmevertrag und bis jetzt keine Probleme. Belass es dabei.
 
Ja. Im Falle einer juristischen Auseinandersetzung würde es um Genehmigung, bzw Wegnahme des Hundes gehen und da schützt Unwissenheit nicht.

Bei einem Privatkauf würde ich das genau so sehen. Bei einer TH Vermittlung gehe ich wie gesagt eigentlich davon aus, daß das TH sich im rechtlichen Rahmen bewegt. Wer sollte es sonst wissen, wenn nicht die ? Die sind doch täglich mit der Problematik konfrontiert ?

Gab es schon mal ähnliche Fälle ? Gabs ja bestimmt schon, aber kann man die nachlesen ?
 
Gab es schon mal ähnliche Fälle ? Gabs ja bestimmt schon, aber kann man die nachlesen ?
also ich könnte mir vorstellen - selbst wenn es ähnliche Fälle schon mal gab, wird man da eher den Ball flach halten.
Um nicht frustrierten Tierheimmitarbeitern, die immer die Hunde unvermittelbar in den Zwingern sitzen sehen eine Möglichkeit zu geben, nach dem Motto: das haben wir gar nicht gewusst. jetzt ist er vermittelt und der neue Halter kann ja nix für
 
Chchch :D Ähm, ja, ne? ;)

Ja, tatsächlich. Meine Erfahrungen sind sogar so, daß die eher zu viel Geschiss machen und lieber ganz auf Nummer sicher gehen.

Warum sollte ich nicht davon ausgehen ? Ernsthafte Frage. Ich kenn mich da jetzt auch nicht so gut aus, hab erst zwei mal selbst gesucht.

also ich könnte mir vorstellen - selbst wenn es ähnliche Fälle schon mal gab, wird man da eher den Ball flach halten.
Um nicht frustrierten Tierheimmitarbeitern, die immer die Hunde unvermittelbar in den Zwingern sitzen sehen eine Möglichkeit zu geben, nach dem Motto: das haben wir gar nicht gewusst. jetzt ist er vermittelt und der neue Halter kann ja nix für

Naja, so oft würde man das ein und dem selben TH sicher nicht abkaufen und verzeihen, als daß sich da ein dauerhaftes Schlupfloch auftun könnte. Ich gehe jetzt hier mal von einem "Einzelfall" aus. Und ich glaub auch nicht, daß man solche Urteile dauerhaft verheimlichen könnte.
 
Warum sollte ich nicht davon ausgehen ? Ernsthafte Frage. Ich kenn mich da jetzt auch nicht so gut aus, hab erst zwei mal selbst gesucht.
Neben unwirksamen Verträgen bei denen es mit dem Recht auch nicht so genau genommen wird, gibt es in vielen TH ja die abenteuerlichsten Rassezuschreibungen. Manchmal Vermittlungstaktik, teilweise auch Unwissenheit. Dort sitzen halt keine Gutachter.
 
Neben unwirksamen Verträgen bei denen es mit dem Recht auch nicht so genau genommen wird, gibt es in vielen TH ja die abenteuerlichsten Rassezuschreibungen. Manchmal Vermittlungstaktik, teilweise auch Unwissenheit. Dort sitzen halt keine Gutachter.

Und solche Missstände werden dann in der Regel oder grundsätzlich vom Interessenten ausgebadet ? Wenn "Unwissenheit" nicht schützt ?
 
Gab es schon mal ähnliche Fälle ? Gabs ja bestimmt schon, aber kann man die nachlesen ?

Selbst wenn - mir ist zB einer bekannt, der aber einige Jahre zurückliegt... wie da entschieden wird, ist doch von Bundesland zu Bundesland und teils sogar von Regierungsbezirk zu Regierungsbezirk höchst unterschiedlich.

Der mir bekannte Fall war in NRW, und der Hund sollte mit einem Jahr "wegen illegaler Falschanmeldung" und "Verlust der Zuverlässigkeit" eingezogen werden, weil er dem Besitzer vom TH mit als Labradormix-Welpe vermittelt worden und logischerweise ebenso angemeldet worden war. Was am Ende aber nicht passierte. (Also, das Einziehen des Hundes.)

Aber das ist bestimmt schon 10 Jahre her. - Und sagt ja auch nix über Bayern, heute, aus.

Denn es wäre dem Besitzer damals ja möglich gewesen, den Hund legal zu halten und anzumelden, wenn er die Rasse korrekt mitgeteilt bekommen hätte, da der Hund aus dem städtischen TH stammte.

Das ist in Bayern aber nicht so.

Edit: Womit ich meine: Hätte das TH den Hund als Listenhundemix erkannt, hätte es ihn in Bayern gar nicht vermitteln dürfen. Das war und ist in NRW ja grundsätzlich anders.

Aber auch damals hat die zuständige Ordnugnsbehörde in NRW mW schon so argumentiert, wie sie es heute bei "unwissentlich" von privat angeschafften zweifelhaften Mixwelpen immer noch oder wieder tut: Dass egal ist, ob der Käufer den Hund wissentlich oder unwissentlich als Listi-Mix angeschafft hat, und die Anmeldung in jedem Fall als "Täuschungsversuch" zu werten ist und der Kauf des Welpen als illegale Anschaffung von privat.

Den Unterschied hat tatsächlich gemacht, dass der Hund vom Tierschutz unter anderem Etikett vermittelt worden war.
 
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