Besitzer von gefährlichen Hunden

Monika Wagner

hundebesitzer von "gefährlichen und aggressiven hunden" die menschen anfallen oder gar verletzen, müssen ab 01.jänner 2002 in österreich mit hohen strafen rechnen.
nicht geldstrafen sind gemeint, sondern haft bis zu drei jahren.
- fahrlässige tötung - 3 jahre
- schwere körperverletzung - 2 jahre
- leichte körperverletzung - 6 monate
und ACHTUNG
angenommen ein gefährlicher hund springt einen menschen an, - und es passiert nichts - gibt es ab 01. jänner eine dreimonatige haftstrafe.
begründung: es handelt sich um ein konkretes gefährdungsdelikt

was mach ich dann nur, wenn mein sindbad vor freude einen anspringt ? wahrscheinich sitze ich ab 2002 nur mehr im häfn.

ohohohoh
mona & sindbad

winke.gif
 
  • 26. Mai 2024
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Hi Monika Wagner ... hast du hier schon mal geguckt?
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Hallo Monika,

so etwas darf dann eben einfach nicht passieren.
Mein Attila ist auch so ein Überschwenglicher, der alle Menschen liebt. Da die 'Gefahr' besteht daß er Passanten vor Freude anspringt, leine ich ihn dann halt an. Geht z.Zt. einfach nicht anders...
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Gruß
Alexis

P.S. Das Thema wurde schon zweimal erstellt...
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MorticiaAFVTN.JPG

-sic gorgiamus allo subjectatos nunc-
 
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