Beißerei und der böse"Kampfhund"soll Schuld sein!

Hallo Ala,das mit der Schuldfrage ist so nicht ganz richtig.Normal ist 50-50!Außer wenn einer der Hunde nicht angeleint war.Dann verschiebt sich die Schuldfrage.Das weiß das andere Frauchen ja auch.Sie bezieht ihr Recht nur darauf das es ein Kampfhund gewesen sein soll.
Aber selbst damit wird sie nicht weit kommen-hoffe ich!Da wir keine Verordnung in Niedersachsen haben.
Hab mich die halbe Nacht durchs Netz gelesen und sämtliche Urteile aufgesogen die ich bekommen konnte.Gruß Steffi
 
  • 29. April 2024
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Hi sammyhi ... hast du hier schon mal geguckt?
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im Grunde hast Du recht. Aber wie sieht es aus, wenn Dein Hund gebissen hat? Ich denke, dann sind die Behörden wieder schnell im Verhängen von Leinenzwang und Maulkorbpflicht.

Gruß,
Ala

Da gilt es zu klären warum der Hund gebissen hat. Er hätte nicht beißen können, wenn die andere Frau ihn unter Kontrolle gehabt hätte. Am Besten wartet man ab, bis die Klageschrift oder ein Schreiben ihres Anwaltes ankommt. Dann weiß man genau, welche Begründung die Frau für die Verletzung ihres Hundes hat. Das er ohne Leine lief scheint sie ja nicht abzustreiten.
Nicht immer trifft den Beißenden Hund die Schuld.
Wenn man die (offensichtlich) bestätigten Fakten sammelt, ist da ein Hund angeleint und einer ohne Leine gewesen. Der ohne Leine läuft auf den mit Leine zu und es gibt eine Rauferei, bei der ein Hund verletzt wird. Es wäre nicht zu dem Vorfall gekommen, wenn der andere Hund im Einflussbereich der anderen Frau gewesen wäre.
 
Hallo,

das ist es ja gerade, was das Ganze so schwer verständlich macht:

Es geht nicht um Schuld. Es geht um die "allgemeine Tiergefahr".

Egal, wer denn "Schuld" hat (der Hund ist eh "schuldunfähig", wenn, dann liegt die Schuld beim Besitzer) muß zunächst mal jeder Hundehalter für den Schaden aufkommen, den sein Hund anrichtet, weil er eben ein Hund ist. Wieviel die jeweiligen Versicherungen zahlen, muß nicht unbedingt damit identisch sein, wie es die Gerichte sehen.

Es gab vor einiger Zeit sogar mal ein Urteil, daß große Hunde IMMER (völlig situationsunabhängig) eine größere "Gefährdung" darstellen als kleine Hunde und damit der Halter eines großen Hundes immer einen größeren Anteil an den entstandenen Kosten zu tragen hat, wenn es zu einer Beisserei kommt. Unabhängig davon, ob der kleine Hund angeleint war oder nicht, ob er provoziert hat oder nicht... es geht hier nicht um Schuld oder Rechtsempfinden, sondern ausschließlich um die Haftung für Schäden!
 
Ich glaub, hier geht auch mal wieder Strafrecht und Zivilrecht durcheinander.

"Schuld" haben oder kriegen kann man nur im Strafrecht. Und da solltet ihr an sich auf der sicheren Seite sein, weil euer Hund angeleint war.

Vom Zivilrecht her schadenersatzpflichtig ist man aber als Hundebesitzer trotzdem erstmal für ALLES, was der eigene Hund anrichtet. Weil man für den Hund verantwortlich ist.

So ist die Rechtslage, und egal wie doof man das findet, es IST so. Man wird nicht "ungerecht" behandelt, wenn man dann den Schaden zahlen muss. Aber wenn der andere Hund euren gebissen hätte, müsste die Halterin dafür auch aufkommen, egal wie doof DIE das findet.

Die Verantwortung für etwas und die Schuld an etwas haben ist nicht das gleiche, auch wenn viele Leute das nicht so sehen.

So - aber ich denke, die Versicherung kennt sich da besser aus, und kann dann auch im Einzelfall ermittelt, wieweit die (von der Versicherung abgedeckte) Verantwortung des Besitzers hier geht, wieviel Schaden also erstattet wird.

Wegen der "Anzeige" drück ich euch die Daumen - ich denke, die Frau droht hauptsächlich damit, weil sie denkt, dann zahlt ihr ganz schnell alles, ohne die Versicherung einzuschalten (weil SIE grade Geld braucht.). Und ich hoffe, sie fällt auf die Nase.

Weil ich Leute, dir ihre eigene Verantwortung nicht ernst nehmen und immer versuchen, alles auf andere abzuwälzen, echt nicht ausstehen kann.

Das war mein Wort zum Sonntag!

Schönen Abend noch! :)
 
Danke für die vielen Antworten,werde euch informieren sobald es was Neues zu berichten gibt.
Liebe Grüße aus Hildesheim,Steffi und Sammy
 
Ich glaub, hier geht auch mal wieder Strafrecht und Zivilrecht durcheinander.

"Schuld" haben oder kriegen kann man nur im Strafrecht. Und da solltet ihr an sich auf der sicheren Seite sein, weil euer Hund angeleint war.

Das ist so nicht richtig.
Das Zivilrecht knüpft sogar recht häufig an das Verschuldensprinzip an. Dann muss der Schaden gerade rechtswidrig und schuldhaft verursacht worden sein.
Allerdings gibt es im Zivilrecht auch Ausnahmen von diesem Verschuldensprinzip, das nennt sich dann Gefährdungshaftung (z.B. die Tierhalterhaftung).
 
Ich glaub, hier geht auch mal wieder Strafrecht und Zivilrecht durcheinander.
"Schuld" haben oder kriegen kann man nur im Strafrecht. Und da solltet ihr an sich auf der sicheren Seite sein, weil euer Hund angeleint war.

Das ist so nicht richtig.
Das Zivilrecht knüpft sogar recht häufig an das Verschuldensprinzip an. Dann muss der Schaden gerade rechtswidrig und schuldhaft verursacht worden sein.
Allerdings gibt es im Zivilrecht auch Ausnahmen von diesem Verschuldensprinzip, das nennt sich dann Gefährdungshaftung (z.B. die Tierhalterhaftung).

Okay - wieder was dazugelernt. :)

Aber in diesem speziellen Fall ist es so, wie ich gesagt habe, oder?
 
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