Begleithundprüfung - gilt oder gilt nicht in NRW?

tessa

KSG-Dobi-Dompteuse™
20 Jahre Mitglied
Hallo.

Ich habe ja am Sonntag mit meinem Dobi-Mädel die Begleithund-Prüfung bestanden. :)
Mit mir hat noch ein Dobermann bestanden, der Besitzer wohnt im Märkischen Kreis. Ich im Nachbarkreis Unna.
Der DVG-Leistungsrichter sagte, für den Märkischen Kreis, Recklinghausen, Bochum und Dortmund reicht eine Begleithundprüfung für Liste-2-Hunde zur Maulkorbbefreiung aus, man müßte nur die Leistungskarte am Ordnungsamt vorzeigen, diese m ü ß t e n dann die Befreiung ausstellen!
Weiter sagte er, daß das für den Kreis Unna nicht gilt, der Kreis Unna habe "nicht unterschrieben". Es ging um eine schriftliche Vereinbarung dieser Städte mit ? ich konnte leider nicht mehr erfahren.
Weiß einer von Euch von so einer Vereinbarung einzelner NRW-Städte mit dem DVG bzw. dem VDH?
Kennt jemand von Euch Städte in NRW, die die BH-Prüfung als MK-befreiung anerkennen?
Falls dem so ist, daß einige Städte wieder ihr eigenes Süppchen kochen, kann man doch vielleicht die Anerkennung der Begleithundprüfung gerichtlich erzwingen?!
Jedenfalls habe ich mir gerade die brandneue Sachkunde für NRW (Fragen und Antworten, nicht die Fassung von 1994, sondern die neue) und den detailliert beschriebenen Verhaltenstest von maulkorbzwang.de heruntergeladen.
Mal sehen.
Weiß einer von Euch mehr bezüglich Begleithund-Anerkennung?

Gruß
tessa
 
  • 19. April 2024
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Hi tessa ... hast du hier schon mal geguckt?
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Hallo Tessa !

Erstmal herzliche Glückwünsche zu Eurer bestandenen Begleithundeprüfung.
Ich habe Dir mal etwas aus den Durchführungsbestimmungen von NRW hierher kopiert:

6.4.4
Abweichend von Nummer 6.4.2 können für Hunde der in der Anlage 2 aufgeführten Rassen
Verhaltensprüfungen privater Zuchtvereine als Nachweis anerkannt werden, wenn und soweit
die Prüfung durch das MUNLV eine Gleichwertigkeit ergeben hat und dies gegenüber dem
Verein bestätigt wurde (anerkannte Verhaltensprüfungen). In einem solchen Fall kann der
Verein dem Hundehalter eine Bescheinigung über die ordnungsgemäß durchgeführte und
erfolgreich bestandene anerkannte Verhaltensprüfung ausstellen, die einen Hinweis auf die
Gleichwertigkeitsbestätigung durch das MUNLV enthält.

6.4.5
Ferner gilt der Nachweis als erbracht, wenn eine Verhaltensprüfung oder ein vergleichbarer
Test in einem anderem Bundesland erfolgreich abgeschlossen und vom MUNLV als
gleichwertig eingestuft wurde. Die Anerkennung der Gleichwertigkeit von Tests in anderen
Bundesländern wird den zuständigen Behörden durch Erlass mitgeteilt.
-------------------------------------

Vielleicht hilft es Dir ein bißchen weiter.
Richtig ist, das gewissen Punkte von den einzelnen Kommunen selbst geregelt werden können.
Du solltest Dir die Durchführungsbestimmungen nochmals durchlesen und dann bleibt Dir wohl nicht viel mehr übrig, als mit Deiner Behörde zu sprechen.
Ich wünsch Dir viel Glück !

Schöne Grüße


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merlin
bigball3.gif
 
Hallo Merlin.

Vielen Dank für Deine Antwort.
Die betreffenden Passagen aus der Durchführungsbestimmung kenne ich selbstverständlich, und habe diesbezüglich bereits von 'Höcksken nach Stöcksken' telefoniert.
Fakt ist: Die einzige 'anerkannte Verhaltensprüfung privater Zuchtvereine' die die Gleichwertigkeitsprüfung des MUNLV hat, ist z. Zt. die des Briard-Clubs.

In Niedersachsen gilt z.B. die Begleithundprüfung für Liste-2-Hunde als ausreichend zur Maulkorb-Befreiung, aber hier in NRW anerkannt wird nur der dortige Wesenstest, der um einiges schwerer zu bestehen sein dürfte, als die hiesige 'Verhaltensprüfung'

Z. Zt. lassen Dobermann-Verein und Rottweiler-Klub beim MUNLV ihre Prüfungsordnungen (Begleithundprüfung) auf 'Gleichwertigkeit' prüfen, was dabei rauskommt sei erstmal dahingestellt. :(
Da der Staat damit kein Geld verdienen kann, schätze ich, daß sie damit nicht durchkommen.

Auf Nachfrage habe ich auch bereits in Erfahrung gebracht, daß die Aussage des DVG-Richters wohl nicht stimmt, denn im Märkischen Kreis wird die BH-Prüfung anscheinend doch nicht anerkannt.

Dem Hundefreund wurde dort am Amt gesagt, daß er, bevor er überhaupt mit seinem Hund einen Verhaltenstest machen darf, erstmal die Sachkundeprüfung ablegen muß und vom Amt die Haltungserlaubnis in Händen haben muß.
Hier sind aber noch keine Haltungserlaubnisse ausgestellt, unter Hinweis auf die unklare Sachlage.
Auch die AmtsVet des Kreises Unna sagte im Radio durch, daß die ersten Einladungen zum Sachkundetest in 14 Tagen rausgehen. Sie sagte gleichfalls, daß Verhaltenstests und somit Ausnahmen vom MK-Zwang in den nächsten Monaten nicht durchgeführt werden, da noch keine Klarheit bezügl. der 'Sachverständigen' herrscht. :(

Also kann passieren, was will, fürs nächste halbe Jahr muß der MK also draufbleiben, falls das MUNLV die BH-Prüfung als nicht Gleichwertig mit dem Verhaltenstest einstuft. :(

So frustriert grüßt
tessa
 
Hallo Tessa !

Nachdem ich gestern oder besser gesagt heute morgen endlich mal den PC ausgeschaltet hatte, fiel mir ein das ich Dir auf den anderen Beitrag auch geantwortet hatte.
Somit war mir dann auch klar, das Du die Verordnungen kennst,
confused.gif

und genau die fehlende Info für anerkannte priv. Zuchtvereine Dein Problem ist. Sorry
Es lag wahrscheinlich an der Uhrzeit !
biggrin.gif


Es ist schon alles so gemacht, damir wir Hundehalter immer schön unsicher bleiben.

Denk an mich , ich hätte gar keine Möglickeit auf einen priv. Verein zurückzugreifen.

Trotzallem
schöne Grüße und Kopf hoch


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merlin
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[Dieser Beitrag wurde von merlin am 26. Oktober 2000 editiert.]
 
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