Hallöchen.
Ich bin letztens beim Surfen über eine Diskussion gestolpert, dass nach einem Höhnischen Erlass die Begleithundprüfung nicht mehr für die MK-Befreiung von Liste 2 anerkannt wird.
Stimmt das?
Wo kann man das nachlesen?
In den Verwaltungsvorschriften hab ich schon gestöbert, da steht nix dazu.
Bei der Diskussion hatte jemand ein Schriftstück vom Ministerium verlinkt, in dem klar und deutlich stand:
Die Begleithundprüfung ist für die Befreiung von Leine und MK nicht mehr zugelassen.
Also kann man mit einem Rotti jetzt nicht mehr beim ADRK die BH machen, um MK-befreiung zu bekommen?
Darum ging es nämlich.
Ich find die Diskussion nicht wieder und das Schriftstück hab ich auch nicht gespeichert.
Weiß wer was?
Gruß
tessa
Ich bin letztens beim Surfen über eine Diskussion gestolpert, dass nach einem Höhnischen Erlass die Begleithundprüfung nicht mehr für die MK-Befreiung von Liste 2 anerkannt wird.
Stimmt das?
Wo kann man das nachlesen?
In den Verwaltungsvorschriften hab ich schon gestöbert, da steht nix dazu.
Bei der Diskussion hatte jemand ein Schriftstück vom Ministerium verlinkt, in dem klar und deutlich stand:
Die Begleithundprüfung ist für die Befreiung von Leine und MK nicht mehr zugelassen.
Also kann man mit einem Rotti jetzt nicht mehr beim ADRK die BH machen, um MK-befreiung zu bekommen?
Darum ging es nämlich.
Ich find die Diskussion nicht wieder und das Schriftstück hab ich auch nicht gespeichert.
Weiß wer was?
Gruß
tessa