Hallo Kampfschmuser.
Nachdem ich mir heute morgen schon die Finger wundgewählt habe, folgende Resultate:
Die Begleithundeprüfung ist KEIN "anerkannter Verhaltenstest"!
Lt. VDH war die Anerkennung "im Gespräch", ist aber nicht durchgekommen.
Ich sollte mich nächste Woche nochmal melden, dann wüßte man mehr.
Im Umweltministerium konnte mir niemand etwas über die Anerkennung von Verhaltenstests sagen, das stände alles in den Durchführungsbestimmungen. Pustekuchen, steht nicht drin. Jedenfalls nicht, welche Zuchtvereine eine Anerkennung für ihre Verhaltenstests haben oder beantragt haben.
Das heißt für Liste-2- Hunde und Halter:
Wer eine BH-Prüfung hat, ist nicht Sachkundig und der Hund bekommt Keine Befreiung vom Maulkorbzwang.
Trotz BH-Prüfung müssen die Halter den Sachkundenachweis und die Hunde den Verhaltenstest machen.
Und die Dame vom Ordnungsamt erklärte mir, daß der Amtsveterinär auch für die Halter von Hunden mit anerkanntem Verhaltenstest einen Sachkundenachweis fordern können, denn diese Passage ist eine Kann-Vorschrift.
Und nach Gebührensatzung dürfen die Städte für die Sachkundeprüfung DM 100,- bis 1000,- nehmen, das dürfen die selbst entscheiden!
Die Sachkundeprüfung darf nur 1 x wiederholt werden im Zeitraum von 2 Monaten.
Im praktischen Teil kann auch nur 1 negatives Verhalten vom Hund nicht kompensiert werden, der fällt dann durch.
Eine Vereinskollegin erzählte von einer Sachkundeprüfung, die vor 2 Wochen nach genau diesem Muster durchgeführt wurde, daß von 30 Hunden die Hälfte durchgefallen wären, weil sie andere (fremde) Hunde, mit denen sie auf engstem Raum zusammen angebunden waren, angebellt hätten. Auch diese Prüfung hat DM 1000,-- gekostet!
Dabei ist der beschriebene Verhaltenstest nix anderes als Teil B der Begleithundprüfung nach VDH-PO.
Und der praktische Teil der Sachkundeprüfung ist auch fast identisch mit Teil A der Begleithundprüfung.
Es ist ein Witz, zudem an anderer Stelle damit argumentiert wird, daß z.b. ein ausgebildeter SchH einer nicht gelisteten Rasse keine Gefahr darstellt, WEIL er die Begleithundprüfung hat!
Ich habe schon wieder die Schnauze voll für heute!
Lieben Gruß
Tanja
Nachdem ich mir heute morgen schon die Finger wundgewählt habe, folgende Resultate:
Die Begleithundeprüfung ist KEIN "anerkannter Verhaltenstest"!
Lt. VDH war die Anerkennung "im Gespräch", ist aber nicht durchgekommen.
Ich sollte mich nächste Woche nochmal melden, dann wüßte man mehr.
Im Umweltministerium konnte mir niemand etwas über die Anerkennung von Verhaltenstests sagen, das stände alles in den Durchführungsbestimmungen. Pustekuchen, steht nicht drin. Jedenfalls nicht, welche Zuchtvereine eine Anerkennung für ihre Verhaltenstests haben oder beantragt haben.
Das heißt für Liste-2- Hunde und Halter:
Wer eine BH-Prüfung hat, ist nicht Sachkundig und der Hund bekommt Keine Befreiung vom Maulkorbzwang.
Trotz BH-Prüfung müssen die Halter den Sachkundenachweis und die Hunde den Verhaltenstest machen.
Und die Dame vom Ordnungsamt erklärte mir, daß der Amtsveterinär auch für die Halter von Hunden mit anerkanntem Verhaltenstest einen Sachkundenachweis fordern können, denn diese Passage ist eine Kann-Vorschrift.
Und nach Gebührensatzung dürfen die Städte für die Sachkundeprüfung DM 100,- bis 1000,- nehmen, das dürfen die selbst entscheiden!
Die Sachkundeprüfung darf nur 1 x wiederholt werden im Zeitraum von 2 Monaten.
Im praktischen Teil kann auch nur 1 negatives Verhalten vom Hund nicht kompensiert werden, der fällt dann durch.
Eine Vereinskollegin erzählte von einer Sachkundeprüfung, die vor 2 Wochen nach genau diesem Muster durchgeführt wurde, daß von 30 Hunden die Hälfte durchgefallen wären, weil sie andere (fremde) Hunde, mit denen sie auf engstem Raum zusammen angebunden waren, angebellt hätten. Auch diese Prüfung hat DM 1000,-- gekostet!
Dabei ist der beschriebene Verhaltenstest nix anderes als Teil B der Begleithundprüfung nach VDH-PO.
Und der praktische Teil der Sachkundeprüfung ist auch fast identisch mit Teil A der Begleithundprüfung.
Es ist ein Witz, zudem an anderer Stelle damit argumentiert wird, daß z.b. ein ausgebildeter SchH einer nicht gelisteten Rasse keine Gefahr darstellt, WEIL er die Begleithundprüfung hat!
Ich habe schon wieder die Schnauze voll für heute!
Lieben Gruß
Tanja