Hallo - ich habe inzwischen drei Leinenbefreiungen - für die eigene und umliegenden Gemeinden. Gebührenmäßig hat jede das anders geregelt, gekostet hat es zwischen 20€ und 40€. Die Befreiung gilt jeweils für die "Gemarkung" (Gemeinde)....
Ich bin immer selber hingegangen mit Termin und mit Wesenstest und Halteerlaubnis im Aktenordner - und habe mit dem zuständigen Menschen gesprochen: Das hilft! Je mehr Papierkram man mitbringt, desto zuverlässiger ist man anscheinend..... (Haftpflicht! Impfpass! Abgabevertrag Tierheim!)
Einmal wurde ich gefragt, ob es "ausreicht" wenn die Leinenbefreiung für den Hundeplatz und Umgebung ausgestellt wird - da habe ich einfach nett gelächelt und geantwortet, dass ich natürlich ihm nicht ins Zeug reden kann und es selbstverständlich in seinem Ermessen liegt, inwieweit er mir vertraut, dass ich meine gehorsamen und ausgebildeten Hunde nur so ableine, dass niemand gestört oder gefährdet wird.... Und postwendend bekam ich die Ausnahmegenehmigung.
Außerdem habe ich vorsichtshalber auch mal bei meiner Hunde-Haftpflichtversicherung nachgefragt: Wenn ich denn versehentlich, in Unkenntnis der exakten Gemeindegrenzen, meinen Hund irrtümlich auf dem Gelände einer anderen Gemeinde frei laufen lasse und es käme zu einem Haftpflicht-Schaden - würde die Versicherung den dann auch regulieren? Oder können sie sich (ich traue keiner Versicherung) auf den Standpunkt stellen "Der Hund hätte dort nicht frei laufen dürfen, das ist fahrlässig vom Halter, deshalb müssen wir nicht zahlen."
Ich habe postwendend eine Antwort bekommen (AGILA) dass sie auch dann in diesem natürlich rein theroetischen Fall zahlen würden - im Wiederholungsfall ggf. jedoch selber Auflagen an den Halter stellen.
Meine Leinenbefreiungen sehen fast identisch aus, wie die von Marcus1104 - die habe ich auch als Beispiel genutzt.
Ach ja - BH-Prüfung als Voraussetzung zur Leinenbefreiung: Man kann diesen Spieß auch umdrehen! Zum OA hingehen und sagen, dass man für die BH-Prüfung trainieren möchte. Da dazu ja die "Freifolge" gehört, muss man die Leinenbefreiiung ja quasi vorläufig bekommen - damit man beim Training und bei der BH-Prüfung die Freifolge machen darf, ohne mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen
. Sonst könne man ja gar keine BH-Prüfung ablegen (man muss ja nicht unbedingt erwähnen dass der Hundeplatz möglicherweise eingezäunt ist
.
Dagegen kann ein OA sehr schlecht argumentieren - die mögliche Presse "Ordungsamt verhindert sachgemäße Erzeihung und Ausbildung von Listenhund" möchte auch niemand haben....
Warum mit dem Kopf durch die Wand - wenn es auch einen Weg drumherum gibt....