Hier kannst Du die Verordnung RLP nachlesen, da steht u.a. :
§ 1 Begriffsbestimmung
(1) Als gefährliche Hunde im Sinne dieses Gesetzes gelten:
1. Hunde, die sich als bissig erwiesen haben,
2. Hunde, die durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie Wild
oder Vieh hetzen oder reißen,
3. Hunde, die in aggressiver oder Gefahr drohender Weise Menschen
angesprungen haben, und
4. Hunde, die eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft,
Angriffslust, Schärfe oder andere in ihrer Wirkung vergleichbare Eigenschaft
entwickelt haben.
(2) Hunde der Rassen
American Staffordshire Terrier und
Staffordshire Bullterrier, Hunde des
Typs Pit Bull Terrier sowie
Hunde, die von einer dieser Rassen oder diesem Typ abstammen, sind gefährliche Hunde im Sinne des Absatzes 1.
Was jedoch manche Städte und Gemeinden nicht davon abhält erhöhte Steuern für einen Bullterrier zu verlangen, bitte unbedingt vorab erkundigen !
Ich habe auch eine Bullterrier-Dame und sie lebt hier wie jeder andere Hund auch !
Bitte trotzdem ganz schnell und dringen mit Hr. Weidemann in Verbindung setzen