Anschaffung Pittbull (erst/zweitwohnsitz)

Würde mich auch interessieren, was Amt und Anwalt dazu sagen. Am besten, du gehst gleich mit dem Anwalt dorthin, dann können die dich auch nicht so einfach mit irgendwas abspeisen, was vielleicht so gar nicht stimmt.
Möchte dazu sagen, sollte es Ungereimtheiten geben, verzichte bitte dem Hund zuliebe solange auf die Haltung, bis ihr wirklich auf der sicheren Seite seid.
 
  • 26. April 2024
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Hi Roli2190 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Die Frage ist ja eigentlich nicht mehr wo der Lebensmittelpunkt ist und wo nicht. Da der Aufenthalt mehrere Wochen im Jahr beträgt ist der hund erlaubnispflichtig.
Die Frage ist jetzt nur: hat man als nicht ständig wohnhafter, der den hund nur einen begrenzten zeitraum und das auch nur bis zum ende des studiums in Bayern hält, eine Chance diese Erlaubnis zu bekommen? Wo der Halter der dauerhaft in bayern lebt eben keine hat.
Das kann nur das amt beantworten. Und ich bin sehr gespannt was die antworten.
Obwohl ja mein Bauch iegendwie sagt, dass die erste Antwort erstmal sein wird: nein nie, da könnte ja jeder kommen. Wenn man denn jemanden findet der sich überhaupt zu einer Antwort hinreißen lässt.
Aber ich bin gespannt und lasse mich gern überraschen.
 
Aber dann sind wir jetzt wohl wieder an dem Punkg wo nicht die Antworten kamen die gewünscht waren und Zack wird man pampig :rolleyes:

Ich sehe das anders - seine Frage ist durchaus berechtigt: Wie lange darf der Hund sich wo aufhalten? Was wäre, wenn er bei einer Freundin in Bayern mehrere Wochen zu Besuch wäre und da dem OA dreimal über den Weg läuft? Schließlich darf ich auch 3 Wochen in Bayern Urlaub machen. Wo ist die Grenze? Liegt sein Lebensmittelpunkt auch in Bayern, weil er dort studiert?
 
Mit jedem Besuch am Hauptwohnsitz, und sei es nur mit einer Übernachtung, fangen diese Wochen erneut an.

Nun müsste nur definiert werden wieviel denn diese wenigen Wochen sind.

So meines Wissens nach.

Hier gerade was gefunden: In München sind angeblich 4 Wochen pro Jahr erlaubt.




Was ich lustig finde: Die Person vom Amt bezeichnet den Hund permanent als "KAMPFHUND". Das ist doch totale Manipulation, so als ob ich einen Poltiker ständig als rechtsradikal bezeichne, nur weil er leicht konservativ ist. ;)
 
@bamstaff

Kommt drauf an. In BaWü steht es im Gesetz genau so, wörtlich, drin, sodass es für die Amtsperson bei einem Hund der entsprchenden Rasse ohne gültigen Wesenstest eben genau so (also "Kampfhund") heißen muss.

Wie es in Bayern ist, weiß ich allerdings grade nicht.
 
Kurzer Input:
Ich wollt eigentlich am Montag zum Amt aber hatte einen Todesfall in der Familie und musste viel organisieren und muss jetzt auch ins Ausland für Beerdigung und seelischen Beistand und so :(
Sobald ich Zeit hab werd ich nachfragen und euch bescheidgeben
 
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