Anschaffung eines Listenhundes

CarltonBanks

Hallo Liebe Community,

Ich recherchiere seit geraumer Zeit über die Anschaffung eines Staffs habe ein paar Fragen mit googeln nicht beantworten können und wollte deshalb hier einmal nachfragen, da ich interessehalber ohnehin immer mal wieder hier vorbei geschaut habe.

zu meiner Situation:
Die Hundeanachaffung liegt noch in geraumer Zukunft, da wir einen Kater haben, der mittlerweile 16 Jahre alt ist und den neuen Mitbewohner mental wohl nur schwierig verkraften würde. Gesundheitlich ist er aber topfit, was hoffentlich noch sehr lange so bleibt. Da er aber schon im gehobenen Alter ist denkt man natürlich darüber nach dass irgendwann der Tag kommen wird wo man sich verabschieden muss und da ich ein sehr enges Verhältnis zu dem Kater habe glaube ich es ist für mich am besten dann sofort ein neues Tier anzuschaffen um die Leere die er hinterlässt ein bisschen zu füllen.

Der Wunsch nach einem Listemhund kommt daher dass ich zwei solcher Hunde in meinem Umfeld habe und mich bei urlauben o.ä. Um diese kümmere. Der eine ist ein Staff eines Freundes, dem er letztes Jahr aus dem Tierheim geholt hat, ein großartiger Charakter. Der andere ist ein American Bully, der meinen ehemaligen Nachbarn gehört und auch ein ganz tolles Wesen hat, allerdings keine gute Erziehung genossen hat. Dieser Bully ist offiziell als Boxermischling gemeldet, weshalb mir seit ich mehr recherchiert hab jedes Mal die Pumpe geht wenn ich ihn besuche und auch nur eine Runde um den Block mit ihm gehe.
Dieses Risiko möchte ich selber nicht gehen, daher würde ich einen Hund aus dem Tierheim holen, da in NRW nichts anderes erlaubt ist.

Meine Fragen hierzu wären:
1. Wie realistisch ist es einen Welpen aus dem Tierheim zu bekommen? Dabei geht es mir nicht darum, dass es ein süßer Welpe ist, sondern darum dass in meiner Erfahrung ich bei der Erziehung von Beginn an die Sachen die mir wichtig sind installieren kann.

2. Ich würde mir auch ohne weiteres einen erwachsenen Hund zulegen, allerdings wären mir da einige Punkte wichtig, wie beispielsweise Katzenverträglichkeit, Kinderverträglichkeit und ein gewisser Grundgehorsam. Mir ist klar dass ein Hund der schon so vieles mitbringt nicht innerhalb von 3 Tagen gefunden ist, deshalb die Frage: ist es erlaubt den Hund aus einem Tierheim zu holen, dass nicht in NRW ist? So hätte ich eine höhere Chance fündig zu werden.

3. wenn ein Hund im Tierheim schon den Wesenstest gemacht hat, muss er ihn dann beim neuen Besitzer erneut machen?

und 4. Ist es möglich die Sachkundeprüfung, die der Besitzer ablegen muss schon lange vor dem Hundekauf zu machen? Sprich kann ich jetzt schon diesen Sachkundenachweis ablegen auch wenn ich mir den Hund erst in 5 Jahren hole?

vielen Dank ich freue mich auf eure antworten!
 
  • 29. März 2024
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Hi CarltonBanks ... hast du hier schon mal geguckt?
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Ich klapper das mal ab:

Punkt 1) Es gibt jede Menge Welpen dieser Rassen in den Tierheimen - allesamt illegale Züchtungen. Von daher weiß man auch nicht, welche Elternpaare da verpaart worden sind. Ich rate daher nicht unbedingt als Ersthalter eines Kampfhundes dazu einen Welpen zu holen, der nicht von einem seriösen Züchter stammt - denn du weißt nicht, in welche Richtung der sich entwickelt und welche Defizite er mit sich bringt. Bei einem erwachsenen Tier sind die "Macken" wohlmöglich schon bekannt und man kann gut einschätzen, ob man sich das zutraut oder nicht.

Punkt 2) Ja, man kann auch außerhalb NRWs einen Hund aus dem Tierheim adoptieren, ich würde das aber mit dem Ordnungsamt deines Wohnortes vorher abklären. Ich habe nun bereits meinen zweiten Kampfhund aus Mecklenburg-Vorpommern adoptiert, das war für das OA meines Ortes kein Problem.

Punkt 3) der Wesenstest in NRW ist besitzer-, nicht hundbezogen. Also ja, du musst den Wesenstest mit dem adoptierten Hund machen, damit er ohne Maulkorb und ggf. ohne Leine laufen soll und darf.

Punkt 4) wieso fragst du nach einem Sachkundenachweis? Wenn du bis dato die Kampfhunde deiner Bekannten gesittet hast, musst du den bereits haben, ansonsten ist das, was du da machst, illegal! Das kann mächtig Ärger geben. Du darfst Kampfhunde nur führen und sitten, wenn du im Besitz des großen Sachkundenachweises bist. Hol das also bitte schleunigst nach.
 
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