Jetzt mal unabhängig davon, ob das rechtlich ganz gut aussieht, sehe ich keinen Sinn in deinem Vorhaben. Rein auf die Haltung in Bayern bezogen. Ich habe mir mal in Ruhe die Landesverordnung und was so die Polizei dazu schreibt durchgelesen. Es wird eigentlich nur mit der Sicherheit argumentiert. Alleine schon das es den einzelnen Gemeinden obliegt, selbst bei einem Hund mit Negativzeugnis, die volle Kampfhundesteuer zu verlangen, zeigt die wollen das Thema Kampfhund einfach nicht haben. Dann kommt da ein Student daher und hat eventuell ein klitzekleines Schlupfloch gefunden. Das können die einfach nicht auf sich sitzen lassen.
Zum Thema "vorrübergehender Aufenthalt" ...: da steht
"6. Urlaub in Bayern mit einem sogenannten Kampfhund - was muss ich beachten?
Bei einem nur vorübergehenden Aufenthalt in Bayern, wie es z.B. bei einem Urlaub von nur wenigen Wochen der Fall ist, entsteht wegen der Haltung eines Kampfhundes keine Erlaubnispflicht.
Unabhängig von den Kampfhunderegelungen können die Gemeinden zur Haltung von Hunden Verordnungen oder Anordnungen erlassen, die das freie Umherlaufen dieser Tiere betreffen."
Rein rechtlich könnte ich mir die Argumentation vorstellen, ein Urlaub ist nicht wie dein zeitlich begrenzter Aufenthalt zu sehen. Ich würde jetzt dein Studium als eine (Berufs)ausbildung ansehen. Eine Berufsausbildung ist eindeutig nicht einem Urlaub gleichzusetzen. Über das Thema Hauptwohnsitz könnte man versuchen deinen Studiumaufenthalt als "vorübergehenden Aufenthalt" zu bezeichnen, was aber bei einem Rechtsstreit nicht durchzusetzen sein wird. Man muß immer bedenken, am Ende fällt ein Richter das Urteil. Und dieser Richter steht hinter dem Rechtssystem das Bayern die Kampfhunde einfach nicht will. Ich sehe da kein Land für dich ...
Was allerdings bisher ganz vergessen wurde. Dein Vermieter in Bayern wird sein Recht einfordern, die Hundehaltung erlauben oder verbieten zu können. Soweit ich das jetzt gelesen habe, kann nicht grundsätzlich die Hundehaltung verboten werden. Es wird im Einzelfall entschieden. Nur wenn du jetzt mit einem Kampfhund ankommst, wird der Vermieter höchstwahrscheinlich genau die Landesbegründung "Sicherheit" für seine anderen Mieter übernehmen. Also auch hier sehe ich kein Land für dein Vorhaben.
Insgesamt sehe ich in deinem Plan eigentlich nur Stress auf dich und deinen Hund zukommen. Alleine schon der permanante Leinenzwang, den du ganz bestimmt auferlegt bekommst, sollte dein Hund nicht eh direkt eingezogen werden und so lange irgendwo rumsitzen müssen bis das Thema rechtlich geklärt ist. Immer mit dem Argument der Sicherheit für die Bevölkerung, das ist ein sehr schlagkräftiges Argument. Das macht so für mich echt keinen Sinn.
Erstrecht weil dein Bayernaufenthalt zeitlich sehr begrenzt ist. Ich würde das bischen Zeit bis zum Ende deiner Ausbildung aussitzen und mir dann zuhause ganz entspannt meinen Wunschhund zulegen.