Anschaffung Pittbull (erst/zweitwohnsitz)

LovelyPitbull

Hallo zusammen,

Ich spiele bereits länger mit dem Gedanken mir einen Pittbull zu holen.
Ich studiere in Bayern (quasi unmöglich ne Haltegenehmigung zu bekommen) aber wie sieht es denn aus, wenn ich meinen Erstwohnsitz in Baden Württemberg habe und meinen Zweitwohnsitz in Bayern?
Brauch ich dann für beide eine getrennte Erlaubnis? Darf der Hund sich dann überhaupt in Bayern aufhalten? Gibt es vielleicht jemanden, der Erfahrungen mit einem solchen Szenario hat oder genaueres weiß?

Vielen dank schonmal
 
  • 26. April 2024
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Hi LovelyPitbull ... hast du hier schon mal geguckt?
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Ich würde es nicht riskieren.
Spätestens wenn du beim Gassi dem oa das dritte mal aufgefallen bist, wissen die, dass du deinen erstwohnsitz zwar wo anders hast, aber dein eigentlicher lebensmittelpunkt und der ort an dem der hund gehalten wird in München ist.

Das risiko, dass der hund dann für immer hinter tierheimgittern verschwindet wäre mir zu groß.
 
Naja, ich bin in den semesterferien ja eh nicht hier das wären schonmal 3-4 Monate in denen ich nicht auffallen würde. Für die anmeldung als Erstwohnsitz in BW würden ja 6 Monate und 1 Tag abstinenz von Bamberg (Bayern) reichen.
Oder sehe ich das falsch?

Danach würde ich auch wieder nach BW ziehn, dann wäre das ja kein Problem mehr.
 
Dann warte doch einfach, bis du wieder nach BW ziehst...
 
Christine das wäre die Alternative. Aber das beantwortet nicht meine Frage.
 
Warum wartest du dann nicht einfach bis du mit deinem Studium durch bist und holst dir dann den Hund?
Dann aus seriöser Quelle, was beim Pitbull in Deutschland eigentlich nur Tierschutz bedeutet und ohne irgendwelche krummen Geschichten.

Ach ja - auch wenn die Anschaffung in Baden Württenberg kein Problem darstellt, so kommen die Probleme, wenn du die entsprechenden Wesenstest ( mit 6 und mit 15 Monaten) machen musst. Vom letzteren Test hängt meines Wissens nach ab, ob du den Hund überhaupt behalten darfst, ob dieser wichtige Test wiederholbar ist, weiß ich nicht.

Insgesamt also eine bescheidene Situation, die man so als Student auch erstmal stemmen können muss, ganz davon abgesehen, dass die Idee "Hund in BaWü anmelden, aber in Bayern leben" illegal und hirngespinstig ist.
 
Conny, diese Tests sind mir bereits bekannt, ich selbst bin noch bei meinen Eltern gemeldet und in Bamberg lediglich mit zweitwohnsitz. Ein Pit Bull aus dem TH ist bereits gefunden. Ich bin kein Fan von den Vermehrern.
Ich lebe nicht nur in Bamberg somit auch der Hund nicht. Es würde vorraussichtlich wirklich darauf hinauslaufen, dass ich weniger als 6 Monate in Bayern und somit auch der Hund weniger als 6 Monate in Bayern verbringen.

Was ich als Student stemmen kann, das kann ich vermutlich besser beurteilen. Der Test ist in BW nicht wiederholbar.
 
Komisch, als ich studierte, war ich deutlich länger als 6 Monate im Jahr am Studienort...
 
Conny, diese Tests sind mir bereits bekannt, ich selbst bin noch bei meinen Eltern gemeldet und in Bamberg lediglich mit zweitwohnsitz. Ein Pit Bull aus dem TH ist bereits gefunden. Ich bin kein Fan von den Vermehrern.
Ich lebe nicht nur in Bamberg somit auch der Hund nicht. Es würde vorraussichtlich wirklich darauf hinauslaufen, dass ich weniger als 6 Monate in Bayern und somit auch der Hund weniger als 6 Monate in Bayern verbringen.

Was ich als Student stemmen kann, das kann ich vermutlich besser beurteilen. Der Test ist in BW nicht wiederholbar.
Sich das selbst schön reden ist das eine. Das notfalls mit einem Anwalt (während der hund schon eingezogen ist und hinter Gittern) gegen die Behörden durchboxen das andere.

Wenn du das dem Tierheim so erzählst, dann bezweifele ich eh, dass die dir den hund geben.
 
Christine, kommt wohl drauf an was für Kurse man belegt. Ich bin eigentlich nie in Vorlesungen, da ich beinah nur Hausarbeiten schreibe und diese lieber bei meinen Eltern schreibe. Falls du dir nun sorgen um meinen Schnitt machst, keine sorge. Hat im bachelor schon für eine 1,X gereicht und bisher für den Master ebenfalls.

Kitty-kyf, danke für die nicht konstruktiven Beiträge... hilft mir bei der Beantwortung meiner frage nur nicht. Ich werde dann wohl direkt beim Amt nachfragen Danke trotzdem.
 
Manny, was ist daran illegal, wenn es bei mir aktuelle exakt so aussieht? Ich melde mich weder um noch habe ich vor zu lügen um irgendwas durchzusetzen. Aber vielleicht bin ich ja einfach ein illegaler Mensch?

Der Thread kann geschlossen werden.
 
Manny, was ist daran illegal, wenn es bei mir aktuelle exakt so aussieht? Ich melde mich weder um noch habe ich vor zu lügen um irgendwas durchzusetzen. Aber vielleicht bin ich ja einfach ein illegaler Mensch?

Der Thread kann geschlossen werden.
Der Haupzwohnsitz ist nun mal da wo dein Lebensmittelpunkt ist und dort muss der Hund angemeldet werden.

Aber dann sind wir jetzt wohl wieder an dem Punkg wo nicht die Antworten kamen die gewünscht waren und Zack wird man pampig :rolleyes:
 
Ich lebe nicht nur in Bamberg somit auch der Hund nicht. Es würde vorraussichtlich wirklich darauf hinauslaufen, dass ich weniger als 6 Monate in Bayern und somit auch der Hund weniger als 6 Monate in Bayern verbringen.
Weniger als 6 Monate ist aber immernoch mehr als nur ein Urlaub:

Bei einem nur vorübergehenden Aufenthalt in Bayern, wie es z.B. bei einem Urlaub von nur wenigen Wochen der Fall ist, entsteht wegen der Haltung eines Kampfhundes keine Erlaubnispflicht.



In Umkehrschluss ist ein Aufenthalt von mehr als WENIGEN Wochen erlaubnispflichtig.
 
@Manny:
Keineswegs, die antwort passt absolut. Es ging nur darum, dass mir Sachen vorgeworfen wurden die nunmal nicht so stimmen. Mir illegale Handlungen vorzuwerfen find ich schon a weng hart. Lebensmittepunkt ist nunmal nicht Bayern, da ich echt ungern dort bin. (Nur zwecks Studium, wobei ich meine Thesis auch nicht dort schreiben werde)

@kitty-kyf danke das hilft mir tatsächlich ein wenig weiter ❤️
 
Lebensmittelpunkt ist nicht das was du definierst oder was dir gefällt sondern ziemlich exakt vorgeschrieben.

Aber ernsthaft würdest du das deinem Hund antun wollen, immer Gefahr laufen das er wieder ins Th muss..?
 
Scheint ihr ja egal zu sein....

Wieso fragst du hier überhaupt nach? Du weisst es ja besser..... Dann mach doch, aber heul danach nicht rum.
Kannst hier ja mal die Suche bemühen, da sind schon andere auf glorreiche Ideen gekommen und auf die Schnauze gefallen.
 
Ich habe nicht gefragt was mein Lebensmittelpunkt ist, denn der ist ziemlich klar. Außerdem bin ich keine "Sie".
Hat sich doch eh erledigt.

Es ist besser für meine Nerven, für eure Nerven und das Wohlergehen des Hundes, wenn ich am Montag das Amt direkt anrufe.

Trotzdem danke.
 
Ich habe nicht gefragt was mein Lebensmittelpunkt ist, denn der ist ziemlich klar.
Aber genau das beantwortet deine Frage, der Hund muss dort angemeldet sein wo dein Lebensmittelpunkt ist!
Wenn du vom Amt Infos bekommst lass sie dir schriftlich geben egal wie diese aussehen!
 
Alles klar Manny, danke für den Tipp.

Naja meine Frage war eher ob es da gewisse Regeln mit dem Zweitwohnsitz gibt.

Beispiel:
Halteerlaubnis muss sowohl für Erst- als auch Zweitwohnsitz beantragt werden.

Das war meine eigentliche Frage Vielleicht kam das auch bisschen falsch rüber. Falls ja entschuldige ich mich dafür.
 
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