Anschaffung American Staffordshire

BiancaSchmidt

Hallo ihr lieben...
ich in neu hier und erhoffe mir hier einige Infos zu erhalten.
ich wohne mit meinem Freund und einer kleinen Hündin im schönen Ostfriesland (Niedersachsen) genaugenommen wohnen wir in Ihlow (Landkreis Aurich) wir beabsichtigen uns eine American Staffordshire Hündin zuzulegen. Sie ist zur Zeit 3 Jahre alt und wird verkauft, weil der andere Hund der bei ihr lebt sie nicht akzeptiert und angreift. Sie selber soll sich wohl mit anderen Hunden verstehen. Dies würden wir natürlich erst mit meiner Hündin ausprobieren bevor wir uns für sie entscheiden.
Nun stellt sich mir aber die Frage da wir ja in Niedersachsen wohnen und es hier keine Listenhunde gibt. Was kommt auf uns zu? Hundeführerschein, Wesenstest muss man diese Dinge trotzdem machen? Ich habe schon versucht mich in die Materie einzulesen nur leider werde ich da nicht ganz so schlau draus. Gibt es vielleicht jemanden der auch im Landkreis Aurich wohnt und Erfahrungen mit den Behörden hat? Ich lese auch immer bezüglich Steuern, dass ein "Kampfhund" 96,- Steuern kosten soll aber ein "gefährlicher Hund" 500,- wie soll man denn Nachweisen ob mein Hund jetzt gefährlich ist oder nicht? Gibt es zudem Regelungen ob ich mein Grundstück mit einem Zaun abriegeln muss (dieser ist mit seinen 1600qm nicht klein)

Falls ich hier die falsche Rubrik gewählt habe, bitte verschieben in die Richtige

Liebe Grüße aus dem Norden :toll:
 
  • 27. April 2024
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Hi BiancaSchmidt ... hast du hier schon mal geguckt?
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Wieso fragst du nicht in eurem zuständigen OA nach? :)
 
Wieso fragst du nicht in eurem zuständigen OA nach? :)

Der Link ist ein wenig irreführend, weil da 2 Dinge vermischt werden.
Niedersachsen hat keine Rasseliste, aber es gibt "gefährliche Hunde". Das hat aber nichts mit der Rasse zu tun, sondern Hunde mit einem Vorfall in der Akte.

Wenn die Hündin also keinen Akteneintrag hat, dann meldet man sie an, wie jeden anderen Hund in NDS (Versicherung + Haustierregister + Hundesteuer) auch. Der Hundeführerschein für Neuhundehalter entfällt ja bei euch, weil ihr ihn entweder mit eurem aktuellen Hund gemacht habt, oder anders eure Sachkunde nachweisen konntet.

Die eventuell erhöhte Hundesteuer ist noch mal was anderes, da kann je nach Rasse ein höherer Satz fällig werden. Wobei ich gerade sehe, dass die Stadt Aurich nur "gefährliche Hunde" nennt - da würde ich mich nicht auf den fadenscheinigen Versuch einlassen, daraus eine "Kampfhundesteuer" abzuleiten.
 
Verstehe ich nicht..da stehen die 4 Terrier doch aufgeführt... der Unterschied zu gefährlichem Hund und Soka ist mir schon bekannt.

Haltung gefährlicher Hunde Erlaubnis - Aurich (Ostfriesland)
Für die Haltung eines gefährlichen Hundes wird eine Erlaubnis benötigt.

Durch das Gesetz zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland (HundVerbrEinfG) wurde auf Bundesebene ein Einfuhr- und Verbringungsverbot für bestimmte Hunderassen festgelegt. Hierbei handelt es sich um Hunde der Rassen:

  • Pitbull-Terrier,
  • American Staffordshire-Terrier,
  • Staffordshire-Bullterrier,
  • Bullterrier
  • sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden.
Hunde weiterer Rassen sowie deren Kreuzungen miteinander oder mit anderen Hunden, für die nach den Vorschriften des Landes in dem der Hund ständig gehalten werden soll, eine Gefährlichkeit vermutet wird, dürfen nach § 2 HundVerbrEinfG aus dem Ausland nicht in dieses Land eingeführt oder verbracht werden.
 
Kann keine klugen Sachen hinzufuegen, da nicht 'bewandert' fuer dieses Thema, aber wollte nur der TE 'Danke' sagen, dass sie sich ueberlegt, der Am Staff Huendin ein zu Hause zu geben und sich vorher informiert. Good job!
 
Kann es sein, dass das veraltet ist? Von vor der Änderung? Weil:
"Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung"
Und verlinkt wird als Rechtsgrundlage auf das NHundG, wo es aber so eben nicht (menr) drin steht.
 
Kann es sein, dass das veraltet ist? Von vor der Änderung? Weil:
"Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung"
Und verlinkt wird als Rechtsgrundlage auf das NHundG, wo es aber so eben nicht (menr) drin steht.
Ja kann sein...Aurich ist ja nun auch nicht Großstadt eventuell müßen die sich da nie mit sowas befassen :) Deswegen ja...am besten vor Ort erkundigen...die schreiben nämlich auch das:
Haltung gefährlicher Hunde - Aurich (Ostfriesland)
Alle Bundesländer haben Gesetze bzw. Verordnungen zur Abwehr der von Hunden ausgehenden Gefahren erlassen. Da die Gefahrenabwehr in die Kompetenz der Länder fällt, sind die Regelungen unterschiedlich. Z. T. unterliegen die Hunde aufgrund der Zugehörigkeit zu einer bestimmten, als gefährlich eingeschätzten Rasse bestimmten Restriktionen (wie z. B. einer Anlein- oder Maulkorbpflicht außerhalb der Privatwohnung oder eines ausbruchsicheren Grundstücks), z. T. werden auffällig gewordene Hunde - unabhängig von ihrer Rasse - entsprechend reglementiert.

In Niedersachsen sind Hunde so zu halten und zu führen, dass von ihnen keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit ausgehen. Unabhängig von ihrer Rassezugehörigkeit werden solche Hunde reglementiert, die eine gesteigerte Aggressivität aufweisen und für die die behördliche Feststellung der Gefährlichkeit getroffen worden ist.

Haben Sie im Bürger- und Unternehmensservice gesucht, aber nichts stimmiges gefunden? Verwenden Sie bitte einen anderen Suchbegriff oder schauen Sie unter "Leistungen A-Z" und in den Kategorien nach, ob sich dort nichts passenderes verbirgt.
 
Ja das meine ich ja...irritierend finde ich...also doch beim OA anfragen :)

Sicherlich ist ein Anfragen beim OA nicht verkehrt, allerdings haben sie es ja schon "verkehrt" auf ihrer Internetseite, von daher würde ich mich nicht auf eine "korrekte" Antwort verlassen, bzw. selbstbewusst meinen Standpunkt vertreten.

Hier ein Ausschnitt aus der Hundesteuersatzung Hannover
§ 3 Steuermaßstab und Steuersätze (1) Die Steuer wird nach der Anzahl der gehaltenen Hunde bemessen. Die Steuer beträgt jährlich: a) für den ersten Hund 132,00 € b) für jeden weiteren Hund 240,00 € 2 c) für gefährliche Hunde jeweils 600,00 €. (2) Gefährliche Hunde nach § 3 Absatz 1 Buchstabe c) sind: a) Hunde der Rassen bzw. Typen: 1. Bullterrier, 2. Pitbull-Terrier, 3. American Staffordshire Terrier 4. Staffordshire Bullterrier sowie Kreuzungen mit Hunden der Nummern 1 bis 4.

Das Einfuhrverbringungsverbot dient den Städten und Gemeinden ja als "Begründung" für den erhöhten Steuersatz, bzw. das die 4 Rassen automatisch "gefährliche Hunde" sind. Sind sie aber nach Landeshundeverordnung nicht, von daher müssen sie in der Hundesteuersatzung gesondert aufgeführt werden.

Ich würde den LK Aurich also nicht auf Formfehler ihrerseits hinweisen, sondern meinen "normalen" Hund so anmelden, wie jeden anderen Hund auch. Ist kein "gefährlicher Hund", ist auch nicht gesondert aufgeführt - ergo normaler Steuersatz für den 2.ten Hund.
 
Ja, ich denke auch, im Zeitrahmen "Internetpräsenz anpassen", ist das neue Gesetz quasi erst einen Wimpernschlag alt. :)

Edit sagt, bezog sich auf bxjunkie
 
Also ich habe hier noch folgendes Dokument gefunden, ist allerdings von 2004.



Hier wird noch mal darauf hingewiesen, bei §3 Absatz 2 das die Steuern für einen Kampfhund 96,- betragen würden. Ich denke allerdings das dies veraltet sein wird.

Beim Ordnungsamt habe ich bereits angerufen, leider ist der Zuständige in einem Meeting, ich solle am besten eine Mail schreiben. Die Besitzerin sagte mir bei ihr war das alles unkompliziert, könne mir aber auch nicht sagen wie viel Steuern sie für den Hund zahlt weil sie mehrere hätte...komisch :gruebel: denn eigentlich bekommt man doch für jeden Hund eine Aufforderung um die Steuern zu begleichen. Ist mir aber ehrlich gesagt egal, denn ich möchte es einfach richtig machen ohne nachher irgendwelche bösen Überraschungen zu bekommen.

Da der Hund ja bereits in Niedersachsen gemeldet ist, quasi eine Gemeinde weiter aber anderer Landkreis, brauch ich mir über irgendwelche Einreisebestimmungen keine Gedanken zu machen.

Da ich bereits seit 12 Jahren meine jetzige Hündin besitze fällt das mit dem Hundeführerschein auch weg, muss das denn irgendwo nachgewiesen werden und woran? Schauen die irgendwo nach seit wann ich Hundesteuern zahle oder durch die Versicherung?

Als ein gefährlicher Hund werden doch nur die eingestuft, die bereits auffällig geworden sind aber wie wollen die das Nachvollziehen? Mal angenommen ich kaufe jetzt diesen Hund, gebe ihr vielleicht einen anderen Namen und lass mir vom Tierarzt ein neues Impfbuch ausstellen, weil das alte verloren gegangen ist. Dann weiß aber doch keiner mehr ob dieser Hund schon mal auffällig war oder?
Ich kann mich daran erinnern das meine Eltern damals einen Schäferhund hatten (ist jetzt zwar kein Kampfhund) aber der hatte damals unsere Nachbarin umgeschubst so das sie gefallen ist und lange nicht richtig laufen konnte, da sie schon etwas älter war. Dies haben wir zwar der Versicherung mittgeteilt und die hat schön bezahlt aber geben die Versicherungen oder Ärzte das dann an irgendwelche Gemeinden oder Ordnungsämter weiter? Denn sonst weiß doch keiner was über diesen Vorfall.
 
Als ein gefährlicher Hund werden doch nur die eingestuft, die bereits auffällig geworden sind aber wie wollen die das Nachvollziehen? Mal angenommen ich kaufe jetzt diesen Hund, gebe ihr vielleicht einen anderen Namen und lass mir vom Tierarzt ein neues Impfbuch ausstellen, weil das alte verloren gegangen ist. Dann weiß aber doch keiner mehr ob dieser Hund schon mal auffällig war oder?
Ich kann mich daran erinnern das meine Eltern damals einen Schäferhund hatten (ist jetzt zwar kein Kampfhund) aber der hatte damals unsere Nachbarin umgeschubst so das sie gefallen ist und lange nicht richtig laufen konnte, da sie schon etwas älter war. Dies haben wir zwar der Versicherung mittgeteilt und die hat schön bezahlt aber geben die Versicherungen oder Ärzte das dann an irgendwelche Gemeinden oder Ordnungsämter weiter? Denn sonst weiß doch keiner was über diesen Vorfall.

Richtig, zum "gefährlichen Hund" muss ein Vorfall passiert sein, der dann angezeigt wurde. Das wird dann geprüft und man muss ein Prozedere hinter sich bringen, um den Hund weiter - mit Auflagen und erhöhter Steuer - halten zu können.

Einen Hund einfach umzubenennen ist nicht so ohne Weiteres möglich, da die meisten Tiere ja mit einem Mikrochip gekennzeichnet sind. Ich weiß nicht, ob sich ein Tierarzt wirklich strafbar macht, wenn er den alten Chip entfernt und einen neuen einsetzt, aber erlaubt ist das so nicht. Im Übrigen solltest du dich mal mit der aktuellen Landeshundeverordnung auseinandersetzen, denn eigentlich hättest du deine Hündin in das Hunderegister des Landes Niedersachsen eintragen müssen. Was die Behörden als Nachweis über die Hundehaltung von +3 (?) Jahren anerkennen, weiß ich nicht, aber da hättest du dich schon längst drum kümmern müssen.
 
Zentrales Register

Jede Hundehalterin und jeder Hundehalter muss ihren/seinen Hund beim Zentralen Register anmelden. Mit dem landesweiten Register soll der Hundehalter zügig ermittelt werden können - etwa bei einem Beißvorfall, wenn die Halterfrage vor Ort nicht anders geklärt werden kann.

Das Register wird durch die GovConnect GmbH (vormals: Kommunale Systemhaus Niedersachen GmbH) im Auftrag des Landes Niedersachsen geführt. Für die Anmeldung eines Hundes wird eine einmalige Gebühr in Höhe von 14,50 Euro (zuz. MwSt.) für eine Online-Registrierung erhoben. Eine telefonische bzw. schriftliche Anmeldung (auch E-Mail) kostet 23,50 Euro (zuz. MwSt.).

Die Registrierung ist unter: „ " oder telefonisch unter 0441 / 39010400 möglich.

Nachweis der Sachkunde

Ab dem 1. Juli 2013 müssen Hundehalter ihre Sachkunde nachweisen können.

Hundehalter/innen, die sich nach dem 1. Juli 2011 erstmals einen Hund angeschafft haben und laut Gesetz nicht anderweitig als sachkundig gelten, müssen den Nachweis der Sachkunde über eine theoretische und praktische Prüfung erbringen.

Quelle:
 
Zum Thema Registrierung im Hunderegister, ich wohne erst seit April 17 hier in Niedersachsen, zuvor in NRW da ist es nicht Pflicht seinen Hund beim Register anzumelden!
Bei der Anmeldung bei der Gemeinde hat mir die Dame gesagt, dass müsste ich selbst nicht machen, dass übernehmen die für mich. Habe auch einen Beleg darüber erhalten. Allerdings bin ich da jetzt ja erst seit knapp 5 Monaten gemeldet. Aber was ist mit der anderen Zeit davor? Sind ja dann noch keine 3 Jahre. ;)
Ich werde einfach den Sachkundenachweis erbringen, ist ja nicht schwer und eine Hundeschule kenn ich hier auch bereits die das anbietet.
Zu dem Chip...ich denke die sind für alle Tiere gleich und als ich mir vor 3 Jahren mein Pferd gekauft habe, hatte sie auch einen Chip, da stand allerdings kein Name drauf und auch keine Halteradresse sondern nur die Identifikationsnummer obwohl es zur Rückführung entlaufender Tiere zum Besitzer dienen soll...somit konnte ich meiner Stute damals einen neuen Namen geben, einen neuen Antrag vom Tierarzt ausstellen lassen (weil sie keinen Pass hatte) und ihren neuen Pass bei der FN beantragen. Alles total unproblematisch.
Später stellte sich dann raus, dass sie ursprünglich aus den Niederlanden nach Deutschland kam, aber nur so viel nebenbei zum Chip.
 
Ein Chip enthält nie Name oder Halter, sonst müsste man bei jedem Halterwechsel ja neu chippen. Ein Chip enthält üblicherweise Nummer und Länderkennung.
Ein Equidenpass hat darüber hinaus nichts mit der Anmeldung von Hunden gemeinsam.
 
Aber den habe ich ja nicht, meine Hündin die ich seit 12 Jahren habe, ist eine Jack Russel Hündin, somit war sie in NRW nicht Registrierungspflichtig.
Habe übrigens gerade mit meiner Gemeinde Telefoniert, der nette Herr sagte mir das der Staffordshire bei denen unter der Rubrik der gefährlichen Hunde läuft, das würde für mich bedeuten 500,- Steuern im Jahr. Allerdings gibt es eine Befreiung der gefährlichen Hunde wenn man Nachweisen kann, dass der nicht gefährlich ist. Er wird sich beim Ordnungsamt erkundigen und mir eine Info geben wie das abläuft. Ist schon mal nett von ihm...
 
Hallo, Bianca!

Die Hundesteuersatzung von 2004, die du weiter oben verlinkt hast, ist von dem Ort Ihlow in Brandenburg.

Für deinen (?) Ort



habe ich keine Satzung gefunden, nur eine Auflistung über die Höhe der Steuer. Die Satzung ist aber maßgebend für die Festsetzung der Steuer.
 
So...nachdem ich jetzt von Pontius zu Pilatus geschickt wurde, habe ich jetzt einen am Telefon gehabt, der mir zumindest Weiterhelfen möchte. Er hat mir nur wieder Bestätigt, dass was ich eigentlich schon wusste, nämlich das es für Niedersachsen keine Listenhunde gibt und ein gefährlicher Hund erst dann als gefährlich gilt, wenn dieser bereits Auffällig war und das Veterinäramt mit ins Spiel kommen muss.

Somit ist die Steuersatzung in die gefährliche Hunde Klasse von 500,- nicht rechtens, denn hier kann nicht jede Gemeinde ihr eigenes Ding machen sondern muss sich da auch ans Gesetzt halten.

Der gute Mann wird jetzt heute oder morgen mit der Gemeinde telefonieren und mir eine Rückinfo geben.
Ich bin gespannt...
 
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