Habe übrigens gerade mit meiner Gemeinde Telefoniert, der nette Herr sagte mir das der Staffordshire bei denen unter der Rubrik der gefährlichen Hunde läuft, das würde für mich bedeuten 500,- Steuern im Jahr.
Das habe ich mir schon gedacht, dass sie der Meinung sind, ein simpler Verweis auf das Einfuhrverbringungsverbot würde genügen, deshalb hab ich dir als Beispiel die Hundesteuersatzung aus Hannover kopiert.
Ich würde darauf beharren, dass die 4 Rassen nicht explizit in der Hundesteuersatzung drin stehen und laut Landeshundegesetz KEINE "gefährlichen Hunde" sind und deshalb auch nicht als solche zu besteuern sind.