Hey,
also ich wills kurz fassen, weil es eine bissi längere Story ist. Die Bulli-Mix Hündin kommt von einem Tierheim. Sie wurde dort abgegeben, weil sie, laut Aussage vorheriger Besitzerin, die Herrchin angeknurrt haben soll. Ein bekannter hat diesen Hund dann zu sich genommen und es war auch soweit alles gut bis zu dem Zeitpunkt als er den Hund nicht mehr halten durfte. Nun wollt ich den Hund zu mir nehmen und der Bekannte meinte zu mir, er habe keine Anmeldung. Er hat nur den Impfpass und ich glaube das wars. Also keine Papiere oder so. Nun meine Frage:
Wenn ich die Hündin jetzt auf mich anmelden wollen würde, was müsste ich dem Ordnungsamt/Rathaus vorlegen ??? Müsste ich mich kosten rechnen wenn ich Sie ohne Papiere anmelden würde ?
So wie ich den Hund jetzt kennengelernt habe ist sie Sozial etwas unsicher, also Sie erschreckt durch viele Sachen sehr schnell. Vorallem bei Frauen kriegt Sie einen schnellen Kamm und knurrt (aber kein gezerre an der Leine). Ich war ab und an mal mit dem Hund gassi, daher weiß ich diese Sachen. Mit anderen Hunden versteht Sie sich nicht, aber nach ner Zeit kann man nebeneinander Laufen. Ich weiß, dass Sie den Wesenstest nicht bestehen wird, daher auch diese Frage.
Nach der Anmeldung der Hündin auf meinen Namen, wie lange darf ich mit ihr dann mit Maulkorbpflicht herumlaufen ? Maulkorbpflicht find ich ok, solange ich den Hund mit Leine und Maulkorb führen darf, aber wenn ich eine frist gesetzt bekomme, wäre das problematisch. Wie sieht das gesetzlich aus ? Nach nicht bestehen eines Wesenstest bekommt man da eine Frist in der man den Hund erziehen/sozialisieren und dann wieder den WT bestehen muss ?
also ich wills kurz fassen, weil es eine bissi längere Story ist. Die Bulli-Mix Hündin kommt von einem Tierheim. Sie wurde dort abgegeben, weil sie, laut Aussage vorheriger Besitzerin, die Herrchin angeknurrt haben soll. Ein bekannter hat diesen Hund dann zu sich genommen und es war auch soweit alles gut bis zu dem Zeitpunkt als er den Hund nicht mehr halten durfte. Nun wollt ich den Hund zu mir nehmen und der Bekannte meinte zu mir, er habe keine Anmeldung. Er hat nur den Impfpass und ich glaube das wars. Also keine Papiere oder so. Nun meine Frage:
Wenn ich die Hündin jetzt auf mich anmelden wollen würde, was müsste ich dem Ordnungsamt/Rathaus vorlegen ??? Müsste ich mich kosten rechnen wenn ich Sie ohne Papiere anmelden würde ?
So wie ich den Hund jetzt kennengelernt habe ist sie Sozial etwas unsicher, also Sie erschreckt durch viele Sachen sehr schnell. Vorallem bei Frauen kriegt Sie einen schnellen Kamm und knurrt (aber kein gezerre an der Leine). Ich war ab und an mal mit dem Hund gassi, daher weiß ich diese Sachen. Mit anderen Hunden versteht Sie sich nicht, aber nach ner Zeit kann man nebeneinander Laufen. Ich weiß, dass Sie den Wesenstest nicht bestehen wird, daher auch diese Frage.
Nach der Anmeldung der Hündin auf meinen Namen, wie lange darf ich mit ihr dann mit Maulkorbpflicht herumlaufen ? Maulkorbpflicht find ich ok, solange ich den Hund mit Leine und Maulkorb führen darf, aber wenn ich eine frist gesetzt bekomme, wäre das problematisch. Wie sieht das gesetzlich aus ? Nach nicht bestehen eines Wesenstest bekommt man da eine Frist in der man den Hund erziehen/sozialisieren und dann wieder den WT bestehen muss ?