Anmeldung von übernommener Dogo Argentino

gluckspilzz

Liebe Hundefreunde,

ich habe folgendes Problem bei dem ihr mir hoffentlich weiter helfen könnt:

Ein Freund von mir hat mich vor etwa drei Monaten darauf angesprochen, dass bei ihm ein seltsamer Typ mit einer Dogo Argentino eingezogen ist und das die besagte Person sich null um diesen Hund kümmert. Nach kurzer Zeit stellte sich heraus, dass der Hund nicht nur schlecht behandelt wurde und unterversorgt sondern auch nicht angemeldet war. Nach einem kurzen Gespräch des Besitzers ging der Hund in meine Obhut über und seit etwa drei Monaten lebt er bei mir. Ich habe schon seit 2,5 Jahren einen wunderbaren American Pitbull Terrier, welcher den Wesenstest und alles einwandfrei bestanden hat. Jetzt allerdings wollte ich die Dogo endlich auf mich anmelden um sicher zu stellen das alles seine Richtigkeit hat. Beim Anruf auf dem Rathaus kamen allerdings unschöne Fragen auf wie z.B. wo war der Hund zuvor gemeldet? Wer ist der Züchter? Wurde bereits ein Wesenstest gemacht? Alles Fragen auf die ich keine Antwort habe oder leider verneinen muss. Der Hund ging aufgrund von Geldschulden in die Hand des Vorbesitzers usw. schlimm wie manche ein Lebewesen als Gegenstand betrachten aber naja wenigstens bei mir hat er ein liebevolles Zuhause gefunden. Jetzt mache ich mir allerdings Sorgen, dass der Hund ins Tierheim muss weil er eben bisher nicht angemeldet war, keinen Test gemacht hat und es keinen Kaufvertrag gibt. Hat jemand von euch eine Idee was ich am besten tun soll?
Ich möchte Crash einfach ordnungsgemäß und rechtmäßig auf meine Familie anmelden, ohne das ihm seine Vergangenheit (für die er ja nichts kann) zum Verhängnis wird...Sozusagen einen Neuanfang für den kleinen Mann schaffen. Ist das ohne weiteres möglich oder soll ich lieber meinen Anwalt dazu ziehen? Ich wohne übrigens in einer kleinem idyllischen Dorf in Ba-Wü und die Dogo ist etwa 1,5 Jahre alt. Führungszeugnis besitze ich kein negatives und sonst genießen ich und meine Familie aufgrund unserer Firma einen guten Ruf im Dorf.

Liebe Grüße,
Simon
 
  • 19. April 2024
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Hi gluckspilzz ... hast du hier schon mal geguckt?
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Hall Simon,
Ein Dogo ist in Bawü "nur" Kategorie 2. Dies bedeutet, dass du auch keinen Wesenstest machen musst.
Du meldest den Hund ganz normal an :)
 
Hey Nadine,

das wären ja super Neuigkeiten! Bei mir in der Gemeinde sind die Regelungen allerdings sehr streng. Soll bedeuten, dass man trotz bestandenem Wesenstest eine Leinenpflicht von 2m hat und 600€ Hundesteuer bezahlen muss. Bist du dir da ganz sicher, dass diese Regelungen für Crash nicht gelten? :)

Liebe Grüße,
Simon
 
es gibt einmal die Gesetze des Bundeslandes und zweitens die Gesetze der jeweiligen Gemeinde. Das Bundesland kann z.B. bestimmen ob die Rasse als Kampfhund eingestuft wird oder nicht und deine Gemeinde kann sowas wie die Höhe der Hundesteuer bestimmen. Sind zwei Paar Schuhe.

Abgesehen davon: darf man in Bawü wirklich einen Kat II Hund von Privat übernehmen?
 
Hallo Matthias,
was du sagst ist mir klar. Die Regelung des Bundesland ist eine Art Mindestregelung. Die Gemeinden dürfen nach belieben strenger vorgehen und wenn der Gemeinderat dies so entscheidet, Kampfhunde sogar komplett verbieten. Da die Zucht von sogenannten Kampfhunden und der Import aus dem Ausland eh verboten ist, sehe ich nahezu keine andere Möglichkeit als den Hund privat zu beziehen oder sehe ich das falsch?

LG,
Simon
 
Ja, darf man.

Edit:

@gluckspilzz

Du kannst auch in BW einen Hund aus dem Tierschutz übernehmen, das ist nicht verboten. ;)

Hier in NRW ist das sogar die einzige Möglichkeit, einen Listenhund der Kat. 1 zu übernehmen. Und es gibt Leute, die das tun.

"Kampfhunde" komplett verbieten versuchen wohl manche Gemeinden immer mal wieder, aber meines Wissens dürfen sie das wiederum nicht.
 
Die Regelung des Bundesland ist eine Art Mindestregelung. Die Gemeinden dürfen nach belieben strenger vorgehen und wenn der Gemeinderat dies so entscheidet, Kampfhunde sogar komplett verbieten.
Nein, das dürfen sie nicht. ;) Die Gemeinden müssen sich an das Landeshundegesetz halten, nur die Steuer ist nochmal Gemeindeabhängig, aber auch da gibt es Regeln.

Einen Kat2 Hund darf man in Ba- Wü (auch in Bayern ) ohne Herkunftsnachweis übernehmen.
 
Ich habe einen sehr guten Anwalt. Denkt ihr ich sollte den Einschalten um auf Nummer sicher zu gehen?
Am Ende ist das allerdings wie mit Kanonen auf Spatzen schießen und macht nur unnötig Stress.
Ich möchte einfach sicher gehen das es meinem neuen Familienmitglied gut geht und jeder der sagt man soll sich keinen Hund aus derartigen Umständen holen, hat in meinen Augen kein Herz und keine Empathie für unsere vierbeinigen Mitbewohner!
 
Hallo Crabat,
ich denke da liegst du nicht ganz richtig? Nicht nur die Höhe der Hundesteuer sondern auch Maulkorbpflicht, Leinenzwang usw. sind von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich?

LG,
Simon
 
Ich würde den Hund erstmal ganz normal anmelden und den Leuten freundlich sagen, dass du ihn von privat übernommen hast und die Herkunftsnachweise nicht hast.

Möglicherweise verlangen sie dann ein Rassegutachten, um sicherzugehen, dass du keinen Albino-Rottweiler oder übergroßen AmStaff als Dogo anmeldest, aber ich denke, auch das wäre hinzukriegen und ist nicht so besonders teuer.
 
Nicht nur die Höhe der Hundesteuer sondern auch Maulkorbpflicht, Leinenzwang usw. sind von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich?

Ja, die schon. Aber sie dürfen die Hundehaltung, egal was der Gemeinderat entscheidet, nicht "ganz verbieten".

Hier in NRW jedenfalls nicht. Da ist die einzige Möglichkeit, mit der eine Gemeinde versuchen kann, ihre Stadt "Listenhudne" frei zu kriegen, die erhöhte Hundesteuer und strenges Vorgehen gegen (bei uns illegal!) von privat angeschaffte "listenhundeartig aussehnde" Hunde.
 
Hallo Lektoratte,
finanziell habe ich überhaupt keine Probleme und scheue keine Kosten. Mir geht es nur darum auf Nummer sicher zu gehen. Wenn es sein muss würde ich auch die drei besten Veterinärjuristen der Welt hinzuziehen :D
 
Hallo Crabat,
ich denke da liegst du nicht ganz richtig? Nicht nur die Höhe der Hundesteuer sondern auch Maulkorbpflicht, Leinenzwang usw. sind von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich?
Ja, aber nicht rasseabhängig. Es gibt Gemeinden die innerorts einen Leinenzwang verhängen, entweder für ALLE Hunde, oder für "große Hunde" über 50 cm Schulterhöhe, aber eine Gemeinde darf nicht x- beliebig vorgehen. Auch die Höhe der Steuer ist nicht x- beliebig, es gibt Höchstsätze. Maulkorbzwang ist für Hunde die nicht auf der Liste stehen, oder Kat2- Hunde, nicht vorgesehen und darf ebenfalls nicht x-beliebig verhängt werden.
 
Wenn ich eure ganzen Nachrichten lese, werde ich total optimistisch! Ich hoffe ich mache mir da zu viele Gedanken und am Ende wird es ein Witz.
Mich hat nur gewundert, dass ich morgen mit dem Hund auf die Gemeinde soll zum vorzeigen von Crash?!
Echt ärgerlich was die Menschen für ein Theater um diese Rassen machen. Wenn man die gut behandelt und streng genug erzieht, sind sie wie Riesenbabys im Wolfskostüm. Ein herzlicher Dank geht an dieser Stelle raus an die Medien! Habt ihr fein gemacht!
 
@gluckspilzz

Die Anwälte würde ich mir persönlich für den Fall aufheben, dass die Leute wirklich mauern, und nicht bloß fragen.
 
Ich denke du hast Recht.
Und Wesenstest muss ich hundert Prozent nicht in Ba-Wü mit einer Dogo Argentino machen egal welche Gemeinde?
 
Berichte mal, wie es auf der Gemeinde läuft.

Daumen sind gedrückt, dass du den Hund problemlos anmelden kannst :)
 
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