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10 Jahre Mitglied
Hallo,
ich möchte mir unbedingt einen Bullterrier holen und wollte einmal ein paar Fragen bezüglich des Wesenstest stellen. Ich hoffe ihr könnt mir helfen und bin um jede Antwort dankbar
1. Egal wie alt mein Welpe ist, ich muss ihn bei der Polizei anmelden?
2. Ich darf ihn behalten wenn ich mit meinem Welpen im alter von 6 Monaten einen Wesenstest mache und er ihn besteht?
3. Mit dem Alter von einem Jahr, max 15 Monaten muss mein Welpe einen weiteren Wesenstest machen, besteht er diesen wird er nicht mehr als Kampfhund eingestuft, ich darf ihn behalten ohne irgendwelche Gründe anzugeben, habe jedoch weiterhin Leinenzwang?
4. Wer macht den Wesenstest?
5. Wo muss ich mich da melden und wann?
6. Wo und wie bereitet man den Welpen auf den Wesenstest vor?
7. Sind die beiden Wesenstests (1. im alter von 6 Mon. 2. im Alter von einem Jahr) gleich oder unterschiedlich?
8. Muss ich den Welpen nur bei der Polizei als "Kampfhund" melden oder auch auf der Gemeinde? Klar, steuern muss ich Zahlen, aber bei unserer Gemeinde steht nichts bezüglich Kampfhundesteuer.
So, tut mir leid dass ich euch gleich mit so vielen Fragen bombardiere, aber ich möchte einfach gut vorbereitet sein bevor ich mir nen Welpen hole und ihn nach ner Zeit wieder abgeben muss, das möchte ich nämlich auf garkeinen fall!!
Bevor die Frage kommt: Ja, ich möchte mir eigentlich einen Welpen vom Züchter holen, deswegen diese ganzen Fragen. Halte auch schon in Tierheimen ausschau aber es ist schwer dort passende Bullys zu finden, da wir schon 2 Rottweiler haben (Rüde und Hündin), hätte halt gerne, dass der Bully mit den beiden aufwächst.
Nun denn, freu mich auf eure Antworten
Lg, Angie
ich möchte mir unbedingt einen Bullterrier holen und wollte einmal ein paar Fragen bezüglich des Wesenstest stellen. Ich hoffe ihr könnt mir helfen und bin um jede Antwort dankbar
1. Egal wie alt mein Welpe ist, ich muss ihn bei der Polizei anmelden?
2. Ich darf ihn behalten wenn ich mit meinem Welpen im alter von 6 Monaten einen Wesenstest mache und er ihn besteht?
3. Mit dem Alter von einem Jahr, max 15 Monaten muss mein Welpe einen weiteren Wesenstest machen, besteht er diesen wird er nicht mehr als Kampfhund eingestuft, ich darf ihn behalten ohne irgendwelche Gründe anzugeben, habe jedoch weiterhin Leinenzwang?
4. Wer macht den Wesenstest?
5. Wo muss ich mich da melden und wann?
6. Wo und wie bereitet man den Welpen auf den Wesenstest vor?
7. Sind die beiden Wesenstests (1. im alter von 6 Mon. 2. im Alter von einem Jahr) gleich oder unterschiedlich?
8. Muss ich den Welpen nur bei der Polizei als "Kampfhund" melden oder auch auf der Gemeinde? Klar, steuern muss ich Zahlen, aber bei unserer Gemeinde steht nichts bezüglich Kampfhundesteuer.
So, tut mir leid dass ich euch gleich mit so vielen Fragen bombardiere, aber ich möchte einfach gut vorbereitet sein bevor ich mir nen Welpen hole und ihn nach ner Zeit wieder abgeben muss, das möchte ich nämlich auf garkeinen fall!!
Bevor die Frage kommt: Ja, ich möchte mir eigentlich einen Welpen vom Züchter holen, deswegen diese ganzen Fragen. Halte auch schon in Tierheimen ausschau aber es ist schwer dort passende Bullys zu finden, da wir schon 2 Rottweiler haben (Rüde und Hündin), hätte halt gerne, dass der Bully mit den beiden aufwächst.
Nun denn, freu mich auf eure Antworten
Lg, Angie