Allgemeine Fragen

neobel

Ich habe seit gestern einen Rottweiler Schäferhunf mix 6 Jahre.
Nun meine Fragen.
In wie weit brauch ich in Hessen was?
Wesenstest hat er in Bayern bestanden muss ich das hier in Hessen wiederholen.
Wenn ich eine Sachkundeprüfung machen muss und auch den Wesenstest wiederholen muss , wie lange hab ich nach der Anmeldung Zeit das zu machen?
Sachkundeprüfung wäre nicht so wild , aber den Wesenstest der muss sich ja erst mal an uns gewöhnen und an seine neue Umgebung auch , das dauert doch ein bisschen und ist bestimmt nicht in zwei drei tagen erledigt.

Ich hab mich vorher nicht erkundigt , war so ne Spontansache Hund musste weg und ich hab ja gesagt :)
Ist aber auch ein ganz lieber.
Ich hoffe das mir da jemand behilflich sein kann.
 
  • 25. April 2024
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Hi neobel ... hast du hier schon mal geguckt?
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Hmpf... du brauchst VOR der übernahme die Genehmigung zur Haltung des Hundes, nicht danach... du brauchst natürlich die Sachkundeprüfung und musst mit dem Hund einen Wesenstest machen. Vorher darfst du eigentlich nicht mal mit dem Hund auf die Straße.

Es kann dir sogar passieren, dass der Hund beschlagnahmt wird, da du keinerlei Genehmigungen hast.

Hast du mal ein Foto vom Hund??

Bist du dir sicher, dass es ein Rottweiler-Schäferhund Mischling ist und nicht ein Dobermann-Schäferhund Mischling??
 
ja ich bin mir sicher was ich für einen Hund habe.
Und ich lebe in einem kleinen Dorf da interessiert es bisher niemanden wer was brauch oder auch nicht, also muss ich jetzt schnellst möglich die Genehmigung, wo bitte beantrage ich so was oder wo mache ich so was? Finde ich die Fragen irgendwo?
Hatte ja schon mal eine Rottweiler Hündin aber das ist schon lange her , da gabs sowas noch nicht.
Bild hab ich ja

Was den Wesenstest angeht den hatt er ja schon gemacht zählt der nicht in Hessen
 
Rottweiler und deren Mischlinge, die nach 2009 angeschafft werden, fallen nicht mehr unter den Bestandsschutz und zählen somit zu den (laut Liste) gefährlichen Hunden!
Wie Spanish schon schrieb, du hättest VOR Anschaffung des Hundes beim OAmt eine Genehmigung zur Haltung des Hundes beantragen müssen, brauchst dazu ein polizeiliches Führungszeugnis ohne Einträge und erst nach Erteilung der Genehmigung des Hundes hättest du diesen überhaupt übernehmen dürfen.
Zudem brauchst du eine Sachkundeprüfung, die du zusammen mit dem Hund ablegen musst. Die Sachkunde muss bei einem Sachverständigen gemacht werden. In einem theoretischen Teil wirst du geprüft, in einem praktischen dein Umgang mit deinem Hund und ein gewisser Gehorsam wird abgerufen! Erst nach Erteilung der Sachkunde dürftest du überhaupt mit dem Hund auf die Straße!!
Und jeder, der ausser dir noch mit diesem Hund auf die Straße gehen soll (egal ob Onkel, Tante, Mutter, Ehemann etc) muss mit dem Hund die Sachkunde ebenfalls machen, die Sachkunde ist nicht übertragbar. Kinder unter 18 Jahren dürfen mit eurem Hund gar nicht auf die Straße. Bitte auch beachten!
Und BIS der Hund den Wesenstest in Hessen bestanden hat obliegt dem Halter die Pflicht den Hund nicht von der Leine zu lassen und ihn mit Maulkorb zu führen.
Der WT aus Bayern wird hier nicht anerkannt. Der Hund muss mit dir den hessischen Wesenstest ablegen!

Hast du dir die Verorndnung aus Hessen nicht durchgelesen?

Dass das ein Rottimix ist, ist nicht zu übersehen. Also sofort am Mo zum Amt gehen und die Haltegenehmigung beantragen. Im Netz gibts dann auch Listen der Sachverständigen aus Hessen, bei denen du die Sachkunde und den Wesenstest ablegen kannst. Und bitte übe das vorher mit dem Hund!!!!

Was dir auch noch blühen kann - erhöhte Steuer! Das wird dir ebenfalls das Amt sagen, ob für diese Rasse der normale Steuersatz gilt oder ob ihr eventuell für die "laut Liste gefährlichen" Hunde einen erhöhten Steuersatz habt.
 
Danke werde ich tun.
Klar muss ich das üben er ist ja schon 6 Jahre und muss sich auch erst an die komplett neue Situation gewöhnen.
 
Bitte frag beim Amt nach wie lang du Zeit hast den WT + Sachkunde für den Hund zu machen und ich hoffe sie geben dir ne angemessene Frist und verlangen nicht, dass du den Hund asap abgibst.

Hilfreich könnte vielleicht auch der Kontakt zu Beckersmom sein - sie ist hier im Forum und bei "Hund und Halter" die Kontaktperson für Hessen! Unter Umständen kann sie dir noch mehr sagen.
 
Das Problem ist, dass dir deine zuverkässigkeit evtll. aberkannt wird, weil du keine vorläufige Haltergenehmigung beantragt hast, vor der übernahme.

Dann könntest du den Hund nicht mehr anmelden.... aber vielleicht dein Lebenspartner?

Da würde ich mich echt mal an irgendwen wenden, der da besser und genauer bescheid weis, wie beckersmom
 
Ueberleg doch mal, ob du gegenüber dem Amt nicht argumentieren kannst, die Uebernahme steht unmittelbar bevor. Sind ja zwei verschiedene Sachen, ob man sich mit Vorbesitzer auf Uebernahme einigt bzw. ob man den Hund tatsächlich übernimmt.
 
Ich bin begeistert, hoffentlich geht das gut.... :rolleyes:

Hier ist eine Hessen-Expertin:

Anrufen und alle Fragen beantworten lassen.
 
An so was dachte ich auch schon
Ich frage morgen nach einer Vorläufigen Haltererlaubniss und was ich in wie fern brauche wenn ich ihn tatsächlich nehme.
Sag ich halt er ist erst mal zur Probe da ob er sich mit meiner Hündin , meinen Kidis versteht oder sowas in der art.
 
Der WT aus Bayern wird hier nicht anerkannt. Der Hund muss mit dir den hessischen Wesenstest ablegen!
Ich bin mir grad nicht sicher, aber ich meine, es gibt eine Übereinkunft der Innenminister der Länder, dass Wesenstests aus anderen Ländern anerkannt werden können. Wichtig wäre, dass in dem bayrischen WT drin steht, WIE er durchgeführt wurde - also eine Beschreibung der einzelnen "Prüfungen" - ich glaube, es gibt da so ein "Hannoversches Modell" oder so (??????????????). Ob es in der Praxis auch anerkannt wird, kann ich Dir leider nicht sagen.

Ueberleg doch mal, ob du gegenüber dem Amt nicht argumentieren kannst, die Uebernahme steht unmittelbar bevor. Sind ja zwei verschiedene Sachen, ob man sich mit Vorbesitzer auf Uebernahme einigt bzw. ob man den Hund tatsächlich übernimmt.
Muss man in Hessen eigentlich einen Herkunftsnachweis vorlegen, wenn man einen Listi anmeldet? In jedem Fall würde ich auch nicht sagen, dass der Hund schon länger bei Dir wohnt - könnte evtl. Probleme geben.
 
Nein muss man nicht, meine ich zu wissen
 
Doch...steht im Antrag für die Haltergenehmigung drinne. Ich mußte bei Becker auch den Züchter angeben.
 
Ich musste angeben, woher ich meine Hunde habe, bei der Anmeldung für die Hundesteuer. Name, Adresse vom Vorbesitzer.
 
Ja, gut. Aber da kann man ja sonst was angeben, da Übernahmen von privat in Hessen ja legal sind- genau wie Zucht mit/ohne Papiere. Ich denke der Herkunftsnachweis (wenn man das so nenne will) ist in Hessen reine Formsache denn WO er tatsächlich her ist, interessiert rein rechtlich in Hessen ja niemanden. :verwirrt:
 
meine Hunde die ich hatte habe mussten nie angegeben werden wo sie her sind.
Sie hat nur gefragt was es ist und fertig.
Und er ist ja nicht innerhalb Hessens weiter gegeben wurden , sondern kommt aus Bayern, deswegen ja der Bayrische Wesenstest.
Hab Grad ein Problem mit meinem Ordnungsamtsmitbarteiter, wegen der Haltegenehmigung.
 
Ich musste noch nie angeben woher ich meine Hunde hab und man muss es auch nicht beim Listenhund
 
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